Gaswiederanschluss nicht möglich weil Vermieter nicht erreichbar

  • Hallo erstmal
    Soeben bin ich auf der Suche nach Hilfe im Internet auf dieses forum gestoßen und würde mich über Antworten Tipps und Hilfe sehr freuen. Meine Nerven liegen derzeit ein wenig blank und ich hoffe ich kann das Problem hier gut verständlich wiedergeben.
    Zum problem.
    Vor einigen Wochen kamen wir mit unserer Zahlung bei unserem Gasanbieter ein wenig in Verzug. 180 Euro .... doof nicht schnell genug reagiert und Mahnungen kamen nicht hier an durch den neuen Postboten der es wohl nicht verstanden hat das mein Bruder mit dem selben Name neben uns ausgezogen ist ...Aber ich noch hier wohne...Nun ja. ..Gas wurde abgeklemmt ...Rechnung schnellst von uns beglichen. .Und von dem Gas Anbieter kam ein Antrag zur Gas Wiederherstellung der vom vermieter ,dem Gas Wasser Installateur und meiner einer Unterschrieben werden muss...
    Nun .... normal kein Problem. ..Aber mein Vermieter meidet mich derzeit ein wenig da eines unserer Kinderzimmer ein Rohbau ist mit dem wir ihm schon seid über nem halben Jahr hinter her rennen....
    Und noch andere Mängel die hier behoben werden müssten....Vor 3 Wochen habe ich vergeblich versucht ihn telefonisch zu erreichen. ..Irgendwann die Nase voll gehabt und versucht ihm im Büro zu erwischen damit ich Grad schnell diese eine doch wichtige unterschrift einheimsen könnte...Dort wurde uns gesagt er sei im Urlaub käme die Woche darauf wieder..Also wir die Woche darauf wieder dort hin und dann wurde uns erzählt er sei auf einer Messe mit der firma...Bla bla. Er käme erst die nächste Woche wieder. Wir haben der guten Dame dann auf ihr Angebot den Wisch von dem Gasanbieter einfach dort gelassen mit Notiz inklusive unserer Telefonnummer und um Rückmeldung gebeten.
    Leider ohne Erfolg. ..Nun Montag bis Donnerstag gewartet dann wieder ins Büro nachdem wir telefonisch wieder niemand erreichen konnten. ..Dort öffnete wieder jemand anderes der uns erzählt der Vermieter sei im Urlaub.
    Der Gasanbieter sagte mir nach Anfrage. ..Das es ihm leider nicht erlaubt wäre den gas Zähler wieder anzustellen wenn die Unterschrift vom vermieter fehlt..
    Die Gesetze wären da knall hart und es täte ihm leid.
    So nun ist der Oktober da ... Mein Sohn krank. .Tochter krank und mich hat es mit einer schweren Grippe in unserer schön kalten Keller Wohnung auch erwischt.
    Was kann ich tun das uns schnellst möglich der gas wieder angeklemmt wird. ..Die Rechnung ist schon seid 3-4 Wochen beglichen und es wird langsam echt kalt hier. ...
    Und die nerven sind am ende....
    Würde mich sehr über Antwort freuen.

    Liebe grüsse. Lk

  • Hallo,

    da es deine Schuld ist, dass das Gas abgestellt wurde und der Vermieter sich scheinbar sehr geschickt um die Unterschrift herumdrückt, wird es schwer ihm irgendetwas handfestes vorzuwerfen.

    Es wird nichts bringen ihm aufzulauern. Du kannst ihn kaum zwingen das Schreiben mal eben zu unterschreiben. Ich denke es wäre das Beste, ihm das Dokument per Einwurfeinschreiben zu schicken und um Unterschrift zu bitten. Dann kan er sich kaum verweigern, ohne zu riskieren, dass er ersatzpflichtig wird. Hättest du das vor 3 Wochen gemacht, wäre die Bude schon wieder warm.

    Zeigt sich, dass es durchaus hilfreich sein kann ein vernünftiges Verhältnis zum Verieter zu haben. Man braucht sich gegenseitig immer wieder.

    Gruss
    H H

  • Zitat

    Die Gesetze wären da knall hart und es täte ihm leid.

    Dann möchte Dir der Anbieter den Paragrafen oder die Bestimmung nennen wonach Vermieter und Installateur die Wiederherstellung der Gasversorgung genehmigen müssen. Installateur könnte ich noch verstehen wenn der Zähler demontiert wurde.

    Scheint aber, nach dem was Du schreibst, nicht so zu sein.

    Auf Anhieb fällt mir nur eine Einstweilige Verfügung gegen den Vermieter ein.

  • Der Vermieter darf Ihnen eine Heizmöglichkeit nicht verweigern. Wenn da nix geht, beantragen Sie eine einstweilige Verfügung bei Gericht.

    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    (1a) Für die Dauer von drei Monaten bleibt eine Minderung der Tauglichkeit außer Betracht, soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient.

    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

    (3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

    (4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

    § 536a BGB Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
    (1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.

    (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn

    1. der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist oder

    2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (2. Oktober 2015 um 08:12)

  • Der Vermieter darf Ihnen eine Heizmöglichkeit nicht verweigern. Wenn da nix geht, beantragen Sie eine einstweilige Verfügung bei Gericht.

    So ist es.

    Zumal ich es für Schwachsinn halte das der Vermieter überhaupt zustimmen muß. Der hat doch mit dem Gasliefervertrag nichts zu tun.

  • Einstweilige Verfügung?
    Und dann sorgt der Richter dafür, dass der Vermieter in Ketten vorgeführt wird?

    Was soll er denn dem Richter sagen: Er versuche seit drei Wochen den Vermieter anzurufen und ist sogar schon bei seiner Arbeitsstelle aufgetaucht (ohne Termin) ist und das Schriftstück einer Mitarbieterin (die nichts mit der Vermietung zu tun hat) gegeben hat.

    Was sind denn das für Tipps? So eine Anforderung muss erstmal rechtssicher zugestellt werden. Das ist hier nicht erfolgt.

    Ob der Gasanbieter wirklich den Anschluß nur mit Zustimmung des Vermieters aufschalten darf, weiß ich nicht, aber wenn das nicht stimmt, wäre der Vermieter der falsche Ansprechpartner.

    Gruss
    H H

  • Vor einigen Wochen kamen wir mit unserer Zahlung bei unserem Gasanbieter ein wenig in Verzug. 180 Euro .... doof nicht schnell genug reagiert und Mahnungen kamen nicht hier an durch den neuen Postboten der es wohl nicht verstanden hat das mein Bruder mit dem selben Name neben uns ausgezogen ist ...Aber ich noch hier wohne...Nun ja. ..Gas wurde abgeklemmt ...Rechnung schnellst von uns beglichen. .Und von dem Gas Anbieter kam ein Antrag zur Gas Wiederherstellung der vom vermieter ,dem Gas Wasser Installateur und meiner einer Unterschrieben werden muss...


    Ich sehe hier den VM nicht in der Pflicht. Er befürchtet wohl, dass er, wenn er den Antrag unterschreibt, selbst Kunde werden würde.
    Würde ich also auch nicht wollen.
    Auserdem scheint der TO uns hier etwas zu verschweigen: Wenn der Provider seine Versorgung einstellt, übernimmt doch automatisch der Grundversorger, oder?

  • Hallo und danke erstmal für die antworten.

    Zunächst einmal ist es nicht meine Absicht irgendjemand ob Vermieter oder Gasanbieter die schuld zuzuweisen...
    Vielleicht habe ich mich dort etwas falsch ausgedrückt.
    Das die gasabstellung durch uns verursacht wurde durch verschieden Umstände ist mir bewusst und natürlich ist es unsere Schuld das es überhaupt erst dazu kam.

    Das Verhältnis zu unserem Vermieter war bisher recht umgänglich. .Daher wollte ich bis jetzt auch nicht mit Fristen oder Minderung drohen...Um dem Ärger aus dem Weg zu gehen. ..
    Daher haben wir in der Wohnung zb auch schon viel selber repariert.
    Mein Anliegen war eigentlich zu Erfahren an wen ich mich jetzt am besten wende ..bzw halte. ..An den Vermieter oder dem Gas Betreiber. ...Und wie ich mich da weiter Verhalten kann? !
    Damit das Gas wieder angeklemmt ist...
    Ist es rechtens das der Gasanbieter erst die Unterschrift vom vermieter verlangt... ?

    Mir fällt auf das sich die Meinungen hier Spalten. ..
    Liebe grüsse

  • Achso noch was....
    Bisher hatte mein Vermieter kein Problem damit wenn ich Ihn im Büro aufgesucht habe. ..Er hat sogar bei vorigen Angelegenheiten darum gebeten...Also hier herrscht kein Mieter Und Vermieter Krieg. ..
    Habe soeben auch Erfahren das er Tatsächlich längere Zeit im Urlaub ist...Und erst Mitte Oktober wieder Erreichbar.

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