Hallo, bin neu hier und habe natürlich auch gleich eine Frage.
Bin mir nicht sicher ob das Unterforum passt, evtl. gehört der Fred ehr in "Nebenkosten".
Falls dem so ist bitte ich um entschuldigung, das Thema darf natürlich gern verschoben werden.
Mein Problem:
Ich bewohne eine ca. 45 m2 Wonung, mit Wohnzimmer (in dem der Oben bereits erwähnte Holzofen steht), Küche, mini Bad und zwei weiteren Räumen.
Ich bewohne die Altbauwohnung seit 2012, das Wohnzimmer kann in der Saison mit dem Ofen bequem auf behagliche Temperaturen beheizt werden.
Für alle anderen Zimmer stehen elektrische Heizlüfter zur Verfühgung, im Bad gibts nen Deckenstrahler.
Seit dem ich eingezogen bin habe ich den Stromverbrauch vom Versorger schätzen lassen, wollte es in diesem Jahr aber mal wissen und stellte schon beim Ablesen eine gewaltige Differnz zu den Schätzwerten fest, unterm Strich flatterte eine Rechnung von rd. 5400,- Euro ins Haus (wobei mein monatlicher Abschlag schon bei 73,- E liegt).
Da ich frühverrentet bin und meine Rente unter den HLU-Sätzen liegt ist das Sozialamt zuständig, bemerkenswerter Weise wurde die Nachzahlung anstandslos in voller Höhe (nicht etwa darleehenweise) übernommen.
Trotzdem finde ich den Stromverbrauch doch arg bedenklich.
Im Mietvetrag ist die Heizung natürlich erwähnt.
Meine Frage ist nun ob der Vermieter nicht gezwungen werden kann hier nachzurüsten, evtl. ein 2ter Ofen oder gar der Einbau einer Gas-Ölheizung, evtl. Zentralheizung (alle andren Mieter im Haus stöhnen genauso, im 2ten Stock wohnt seit einigen Wochen eine behinderte Person- unter beiden Kniegelenken amputiert), wie die das Holz in die Wohnung schleppen will ist mir noch nicht klar.
Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen das es rechtens sein kann solche Stromkosten zu tragen, im Zweifel könnte ich einen großteil der Wohnung natürlich völlig unbeheizt lassen, was diese Räume dann aber zumindest in der Heizsaison
quasie unbrauchbar macht, das müsste den Mietwert doch deutlich mindern.
Was kann ich tun?
Vielen lieben Dank !!!