Das mit der MAHNUNG habe ich Ihnen bereits erklärt. Entweder Sie akzeptieren das oder nicht. Und wenn nicht, dann reichen Sie Klage beim Amtsgericht ein. Prüfen Sie vorher Aufwand und Nutzen.
Zitat
Aber es fehlen zwei Monatsmieten
Die erste von September 2010 und die zweite vom März 2011
Ich verteh da was nicht. Wenn Sie 2 Monatsmieten schuldig sind dann zahlen Sie 2 Monatsmieten. Wenn es nur eine Monatsmiete ist, dann zahlen Sie nur eine Monatsmiete.