Kann ich unter diesen Umständen fristlos Kündigen?

  • Guten Tag liebe Com.
    Ich habe folgendes Problem:

    Mein Vermieter und ich haben,ende April, einen Mietvertrag aufgesetzt für eine Wohnung die ich am 9.6. beziehen kann. Nun ist es jedoch so, dass ich bis heute noch immer nicht die Schlüssel für die Wohnung habe. Die erste übergabe sollte am 1.6. sein, was ich zwar etwas knapp bemessen fand, da die Wohnung noch Renoviert werden muss. Zu diesem Termin ist jedoch der Vermieter nicht aufgetaucht. Heute habe ich also dort angerufen, um einmal nachzufragen, warum denn Niemand kam. Dort wurde mir jedoch nur gesagt " Dazu kann ich Ihnen jetzt leider auch nichts sagen, was am 1.6. denn los war, aber sie haben für Heute einen Termin in der Zeit von 15:50 - 16:30". Ich wurde weder Telefonisch, noch über den Postialen weg darüber Informiert das ich heute einen Termin für die Schlüsselübergabe hatte. Jedoch war wieder das selbe spiel, der Vermieter kam nicht zur vereinbarten Zeit. Nachdem ich dann 20min und 10€ ärmer in der Warteschlange endlich durch kam, wurde mir gesagt " Grade ebend wurde im System eingetragen, das der Kollege verhindert ist, mehr steht hier jetzt auch nicht. Wohlgemerkt es war zu dem Zeitpunkt ungefähr 17 uhr. Und wieder wurde mir nicht bescheid gegeben. Hinzu kommt das dieser Eintrag von dem Kollegen erst um 16:50 eingetragen wurde, also ganze 20min später, als wie ablauf der Frist für die Schlüsselübergabe.
    Nun stellt sich mir die Frage : Kann ich unter diesen Vorraussetzungen fristlos kündigen?
    Ich meine ich kann laut Mietvertrag am 9.6. einziehen, habe aber keine Schlüssel, konnte nicht Renovieren, keine Möbel bestellen, kein Strom anmelden, nichts konnte ich bisher machen.

    MfG

    prismo

  • Wenn der Mietbeginn der 9.6. ist, haben Sie erst zu diesem Zeitpunkt ein Anrecht auf die Schlüssel. Alles andere verbuchen Sie unter Gelabere.
    Es steht Ihnen allerdings frei, bereits schon heute den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

  • Hallo prismo,
    leider haben Sie nicht erwaehnt, ob der Uebergabetermin am 01.06. in Ihren Mietvertrag schriftlich erfolgt ist und beide Parteien dies auch schriftlich bestaetigt haben. Sollte es der Fall sein, dann ist der Vermieter eventuell ohne Mahnung in Verzug. Und Sie haette gegebenfalls eine Moeglichkeit auf Schadensersatz, Fristsetzung mit der Androhung einer Ablehnung der Leistung.
    Sollte es nicht der Fall sein, dann besteht die Moeglichkeit einer Kuendigung mit gesetzlicher Frist. Aber erst dann, wenn das Mietverhaeltnis begonnen hat. Oder die Moeglichkeit einer Aufhebungsvereinbarung mit geringerer oder ohne Kuendigungsfrist.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (7. Juni 2011 um 17:37)

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