11 Jahre alter Vertrag - Schönheitsreparaturen

  • Hallo,

    ich hätte da mal paar fragen wie sich das bis jetzt so entwickelt hat mit den Mietverträgen (falls sich jemand auskennt).

    Ich habe einen Vertrag vom 01.04.2000 dort steht drin dass der Vermieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen durchführen muss und dass sogar der Mieter beim Auszug alles selber zahlen muss, weil es von einer Firma erledigt werden soll.

    Stimmt das denn noch so, weil ab und zu sind ja im Fernsehn ein paar Beiträge dass Altverträge nicht mehr so gelten wie damals.

    Würde mich freuen wenn sich jemand melden würde.

    Gruß Yase

  • Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden.
    Eine Fachfirma muß das nicht machen und eine solche Formulierung ist unzulässig.

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