Hallo
vielleicht kann mir ja hier mal jemand helfen.
Folgendes:
meine Mutter wohnt in einem Haus mit insgesamt 18 Parteien. Bereits letztes Jahr erschien uns die Nebenkostenabrechnung VIEL zu hoch; meine Mutter konnte sich dann mit ihrem Vermieter auf eine Abschlagszahlung über €600 einigen, die inzwischen bezahlt ist.
Die Nebenkostenabrechnung 2010 ist wieder enorm hoch, was weder meine Mutter noch ich erklären können- meine Mutter ist sehr sparsam, was das Heizen und den Wasserverbrauch angeht.
Nun verlangen die Vermieter meiner Mutter die gesamte Summe für 2010 und den Rest von 2009, was insgesamt €1870 ergibt. Nun meine Frage: ist das rechtens, können sie das verlangen?
Meine Mutter ist Rentnerin, um sich einen Anwalt leisten zu können, bekommt sie zu wenig Geld- um Rechtskostenbeihilfe zu bekommen, zu viel.
was also kann sie tun? Bin für jeden Tipp dankbar.![]()
Nebenkostenabrechnung 2009,2010/Abschlagszahlung
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Pisces74 -
4. Juni 2011 um 00:10 -
Erledigt
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Zitat
Die Nebenkostenabrechnung 2010 ist wieder enorm hoch, was weder meine Mutter noch ich erklären können
Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen sind erfahrungsgemäß immer zu hoch, was diese allein aber nicht immer als falsch disqualifiziert. Da hilft nur eine gründliche Prüfung anhand der Rechnung. Dieses Forum ist dafür der allerschlechteste Ort.Zitat
Nun verlangen die Vermieter meiner Mutter die gesamte Summe für 2010 und den Rest von 2009, was insgesamt €1870 ergibt. Nun meine Frage: ist das rechtens, können sie das verlangen?
Das können sie verlangen. Immerhin ist Ihre Mutter in Zahlungsverzug. Heißt: Sie lebt oder hat auf Kosten anderer Leute gelebt. Ist das rechtens?Zitat
Meine Mutter ist Rentnerin, um sich einen Anwalt leisten zu können, bekommt sie zu wenig Geld- um Rechtskostenbeihilfe zu bekommen, zu viel.
Im Mietrecht sind Rentner oder andere soziale Gruppen nicht vorgesehen. Da gibt es keine Ausnahmen!
Um die Rechnung zu prüfen und die offenen Forderungen zu begleichen, brauchts keinen Anwalt.Überprüfen Sie zu allererst die Rechnung auf Korrektheit. Wenn das alles in Ordnung ist, zahlen Sie so schnell als möglich die Schulden; sonst droht Ihrer Mutter noch der Rausschmiß.
Wenn Sie das erledigt haben, denken Sie über Einsparmaßnahmen bei Ihrer Mutter nach. Die Lebenshaltung kann und muß dem Einkommen angepasst werden. Alles andere führt zu dem, was Sie gerade beklagen. -
Hallo
meine Mutter wohnt in einem Haus mit insgesamt 18 Parteien. Bereits letztes Jahr erschien uns die Nebenkostenabrechnung VIEL zu hoch;
Und da wartet man ein Jahr, um etwas zu unternehmen? Da kann ich nur den Kopf schütteln.
Die Nebenkostenabrechnung 2010 ist wieder enorm hoch, was weder meine Mutter noch ich erklären können-
Wenn die Vorauszahlungen nicht erhöht wurden, dürfte das wohl logisch sein.
meine Mutter ist sehr sparsam, was das Heizen und den Wasserverbrauch angeht.
Aber zu den Betriebskosten gehören ein paar Dinge mehr als Heizung und Wasser!
Nun verlangen die Vermieter meiner Mutter die gesamte Summe für 2010 und den Rest von 2009, was insgesamt €1870 ergibt.Für 2009 dürfte die Messe gelesen sein, wenn der Vermieter einer Abschlagszahlung schriftlich zugestimmt hat. Wenn nicht, dann muss bezahlt werden.
Nun meine Frage: ist das rechtens, können sie das verlangen?
Aber sicher doch! So lange Sie nicht anhand der Abrechnung und der Rechnungen, in die Sie Einblick verlangen können, nachweisen, dass diese fehlerhaft ist, muss Ihre Mutter bezahlen.
Meine Mutter ist Rentnerin, um sich einen Anwalt leisten zu können, bekommt sie zu wenig Geld- um Rechtskostenbeihilfe zu bekommen, zu viel.
Aber für eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein wird es doch reichen, oder?
Eine Beratung bei einem Anwalt für Mietrecht ist nicht so teuer und lohnt auf jeden Fall. Sollte der Vermieter bewusst falsche Abrechnungen erstellt haben, wird der Anwalt sicherlich vor Gericht gehen (und dort obsiegen), dann bezahlt der Vermieter den Rechtsstreit incl. Anwalt.
Sie kann aber auch Mitglied im Mieterverein werden. Die prüfen dann anhand des Mietvertrages und der Abrechnung, ob die Sache koscher ist.
Lesen Sie sich in diesem Lexikon unter B wie Betriebskosten schlau:
Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
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Die Messe für 2009 ist, wie das interpretiere, noch nicht gelesen.
Das wäre nur dann möglich, wenn die Abrechnung 2009 erst jetzt gestellt worden wäre.
Das lese ich aber nicht so, denn eher, dass ein Teil der Schuldensumme noch aussteht, der andere wurde schon bezahlt. Diese Restschuld dürfte erst nach 3 Jahren verjährt sein; dies aber auch nur wieder unter bestimmten Voraussetzungen -
Die Messe für 2009 ist, wie das interpretiere, noch nicht gelesen.
Das wäre nur dann möglich, wenn die Abrechnung 2009 erst jetzt gestellt worden wäre.Bitte meinen ganzen Satz lesen:
ZitatFür 2009 dürfte die Messe gelesen sein, wenn der Vermieter einer Abschlagszahlung schriftlich zugestimmt hat. Wenn nicht, dann muss bezahlt werden.
Das heißt, dass Forderungen von Seiten des Vermieters ausgeschlossen sind, wenn er zuvor die Abschlagszahlung beweisbar autorisiert hat.
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