Beiträge von Kolinum

    Die Forderung des Vermieters, die Wohnung am 28.2. zu räumen verbuchen Sie als Lachnummer. Es ist nicht Ihr Problem, wann er sein Haus verkauft. Der neue Eigentümer übernimmt den Mietvertrag so wie er bisher war.

    Solange Sie keine schriftlich begründete Kündigung erhalten brauchen Sie in keiner Weise reagieren. Sollte dennoch eine kommen, so widersprechen Sie schriftlich mit Bezug auf den nachfolgend genannten Parapraphen.

    BGB § 573 c Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Für den Vermieter sind daher die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Kündigungsfristen maßgebend:
    bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren: 3 Monate
    bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis 8 Jahren: 6 Monate
    Bei einer Mietzeit ab 8 Jahren: 9 Monate

    Für Sie also 9 Monate !

    Zitat


    Wir haben das Angebot bekommen ein Grundstück....zu mieten. Das Wohnhaus muss unbedingt saniert werden, neue Decken, Dachbalken auswechseln, Dach teilweise neu decken usw.

    Der Vermieter hat sich bereit erklärt im Mietvertrag auf eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf zu verzichten.

    Das schon, aber er kann das von Ihnen sanierte Grundstück verkaufen und was dann ?

    Zitat

    Den Mietvertrag wollten wir unbefristet machen.

    Da kann er Ihnen jederzeit künigen, auch ohne Eigenbedarf

    Zitat

    >>Ist ein unbefristeter Mietvertrag vererbar?

    Ausführlich hierzu:Mietrechtliche Folgen des Todes eines Mieters

    Zitat

    >>Kann der VM den Mietvertrag anfechten?

    Ist mir nicht bekannt.

    Zitat

    >>Können wir eine ordentliche Kündigung irgendwie ausschließen?

    Ist mir nicht bekannt.

    Zitat

    Unsere Bedenken liegen in dem Sachverhalt, dass wir viel Arbeit und Geld investieren und Angst haben, dass der VM uns dann doch einfach kündigt.

    Und genau das ist es. Lassen Sie die Finger von solchen Konstruktionen. Wenn das alles so rechtens wäre, hätte am Ende der Eigentümer und sein Erben keinerlei Zugriff mehr auf das Grundstück

    Zitat


    5) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Schönheitsreparaturen auszuführen, welche erforderlich sind, um die Räume in einen bezugsgeeigneten und vertragsgemässen Zustand zu versetzen.
    ..... genannten Fristen können sich jedoch bei pfleglicher Behandlung verlängern oder bei überhöhter Abnutzung verkürzen.

    Da hier keine starre Fristenregelung vorliegt, müsste das so in Ordnung gehen.

    Zitat

    Was fällt denn so alles unter übliche abnutzungsspuren und was nicht. Also ganz blöd gefragt: was darf bei meinem späteren Auszug sein und was nicht?

    Richtig, ist schon blöd gefragt.
    Erwarten Sie hier eine Auflistung aller Abnutzungsspuren und Schäden, welche im Laufe der Mietzeit auftreten können im Detail.
    Wer soll Ihnen hier eine Liste mit hunderten von Schäden und Abnutzungsspuren schreiben; welche am Ende doch nicht vollständig sein kann.

    Im Ernst, ich würde diesen Beitrag wieder löschen.

    Zitat


    Das macht doch gar keinen Sinn.Mann müsste doch den Verbrauch des Wasserzählers Beispiel Wasser (100m³*1,18€ pro m³=118€)
    Abwasser (100m³*3,20€ pro m³=320€)rechnen.

    Ich würde auch so denken. Besser Sie fragen den Urheber der Rechnung; hier kann nur spekuliert werden.

    Zitat


    Frage:Ist so eine Abrechnung rechtens?Kann ich für 2010 noch Einspruch einlegen?

    Ja !
    Der Mieter ist nach zwölf Monaten ( § 556 Abs 3 Satz 5 BGB ) ab dem Zugang der Abrechnung mit Einwendungen gegen die Abrechnung ausgeschlossen. Hat der Mieter sich also ein Jahr nach der Abrechnung nicht gemeldet, kann er beispielsweise vor Gericht nicht mehr einzelne Einwendungen geltend machen und behaupten, die Abrechnung sei unrichtig.


    §11
    11.2.........Diese Schönheitsreparaturen sind bei Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn und schalfräumen, Flur, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, bei übrigen Räumen alle 7 Jahre vorzunehmen, und zwar ab Beginn des Mietverhältnisses gerechnet.

    Hierbei handelt es sich um eine sogenannte starre Fristenregelung.
    Einen Hinweis darauf, das die Reparaturen nur bei Vorliegen einer Notwendigkeit anzuwenden sind, kann ich nicht finden.

    Weiter ausführlicher hier:
    Mietrecht: Wirksamkeit von Fristenplänen

    Die Heizkosten werden erst ab dem Tag der Schlüsselübergabe fällig.
    Sollten es elektronische Heizkostenverteiler sein, ist ein Ablesen einfach und genau. Aber fertigen Sie mit dem Hausmeister darüber ein Protokoll mit den genauen Werten an. Beide unterschreiben.

    Pfusch am Bau. Die Fliesen haben sich, warum auch immer, abgesengt.
    Diese sind, soweit als nötig, zu entfernen und wieder eben zu verlegen. Nur diese Lösung ist dauerhaft. Eigentümersache !

    Ist der Stromanbieter vom Vermieter mietvertraglich festlegbar?

    Auszugsweise:
    Ob der Vermieter den Stromanbieter vorschreiben kann, hängt allein davon ab, ob der Mieter in seiner Wohnung einen eigenen Stromzähler hat. Ist ein solcher vorhanden, hat jeder europäische Bürger seit Ende der neunziger Jahre das Recht, sich frei und selbstständig auszusuchen, von wem er sich mit Gas und Strom versorgen lässt. Die Liberalisierung der europäischen Energiemärkte, die diese neuen Gesetzen in die einzelnen EU-Länder brachte hatte dabei im Sinn, dass niemand mehr an einen vermeintlich oder auch offensichtlich zu teuren Verbraucher gebunden sein sollte. Das kann auch ein Vermieter nicht umgehen. Anders gelagert ist der Fall, wenn in einem Mietshaus mehrere Parteien über einen Zähler versorgt werden. Allerdings ist es auch dann ungewöhnlich, wenn der Vermieter mietvertraglich vorschreibt, dass die Stromversorgung ausschließlich über den Anbieter XY geschehen darf. Dagegen hat man dennoch kein Recht auf Widerspruch. Stattdessen kann es sinnvoll sein, dem Vermieter Sparmöglichkeiten aufzuzeigen. Sollte er trotz der Forderung mehrerer Mieter nicht auf die Bitte, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, eingehen, kann mit der Kündigung gedroht werden.

    Lebenswichtig ??? Die Kaution dient als Mietsicherheit und nicht zum Lebensunterhalt. Beim nächsten Mal sollte bei einer solchen Aussage die Glocke läuten.

    Sie müssen den Nachweis über die Anlage der Kaution einfordern.
    Notfalls sollten Sie das Sozialamt zu Rate ziehen.

    Auszug aus der Heizkostenverordnung:

    § 9 a Kostenverteilung in Sonderfällen
    (1) 1 Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum wegen Geräteausfalls
    oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfaßt werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage
    des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer
    anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum zu ermitteln. 2 Der so ermittelte anteilige Verbrauch ist bei der Kostenverteilung
    anstelle des erfaßten Verbrauchs zugrunde zu legen.
    (2) Überschreitet die von der Verbrauchsermittlung nach Absatz 1 betroffene Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum 25
    vom Hundert der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche oder des maßgeblichen gesamten
    umbauten Raumes, sind die Kosten ausschließlich nach den nach § Abs. 1 Satz 2 und § Abs. 1 für die Verteilung der übrigen
    Kostenzugrunde zu legenden Maßstäben zu verteilen.

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