Wohnung unrenoviert übernehmen

  • ich bräuchte mal Eure Hilfe und ein paar Antworten in Sachen Wohnungsübergabe und Mietkaution. Folgendes: ich möchte die Wohnung einer Bekannten übernehmen. Wir möchten uns so einigen, dass ich auch Ihre Möbel kostenlos übernehme und ihr dafür die Unannehmlichkeiten eines Auszuges erspare. Sprich, ich übernehme Die Wohnung unrenoviert! Ich werde mich dann also selbst ums Streichen kümmern und Die Möbel, die ich nicht brauche entsorgen. Meine Angst ist, dass, wenn ich dann später mal ausziehe, Schäden oder Mängel zu finden sind, die in der Zeit bevor ich die Wohnung übernommen habe zum Vorschein kommen für die Ich dann aufkommen muss (z.B. per Kaution) Meine Frage ist eigentlich, was denn überhaupt als Schaden gilt der von der Kaution abgezogen werden könnte. Habe mich natürlich auch schon ein wenig durchgegoogelt aber die Aussage “alles, was nicht als übliche Abnutzungsspuren gilt“ genügt mir nicht aus. Ich muss zugeben, dass die Wohnung nicht im besten Zustand ist und ich hier viel Arbeit reinstecken muss. Wände, Decken, Türen, Tür- und Fensterrahmen streichen, Badewanne von Schimmel befreien etc. Habe aber Angst, etwas nicht zu bedenken. Dadurch, dass die Wohnung noch möbliert ist, können ja viele Dinge leicht übersehen werden und ich hab da auch nicht so den geschulten Blick für. Könnt Ihr mir sagen, auf was ich noch achten sollte und was ich bei dem Gespräch mit meinem zukünftigen Vermieter beachten sollte. Der gute Herr ist dazu auch noch nicht gerade pflegeleicht. Er möchte sich so wenig wie möglich mit solchen Sachen befassen und macht mir das ganze nicht gerade leicht :mad: Es wäre also nett wenn Ihr mir helfen könntet.
    LG

  • Zuersteinmal übernehmen Sie die Wohnung nicht vom Vormieter, sondern es ist in allen angesprochenen Punkten nur der Vermieter Ihr Ansprechpartner.
    Ob Sie Möbel etc. vom Vormieter übernehmen, ist dann widerum eine Sache, die Ihrem Vermieter egal sein kann.

    Wie genau soll denn die Wohnung übernommen werden? Schließen Sie einen neuen Mietvertrag ab? In dem Fall sollten Sie darauf achten, dass bei der Übergabe der Zustand der Wohnung in einem Übergabeprotokoll festgehalten wird. Notfalls muss mal mal ein paar Möbel verschieben um auch dahinter zu schauen.

    Oder haben Sie vor in den bestehenden Mietvertrag einzutreten? In dem Fall sollten Sie den Mietvertrag und das damalige Übergabeprotokoll genau überprüfen, denn Sie haften dann nicht nur ab Ihrem Einzug, sondern auch für die Schäden, die der Vormieter verursacht hat.

  • Hallo Patty 1986,

    "Wir möchten uns so einigen, ..."
    Das ist alles Privatsache und hat mit einem zukünftigen Mietverhältnis überhaupt nichts zu tun.

    "...die Aussage “alles, was nicht als übliche Abnutzungsspuren gilt“ genügt mir nicht aus."
    Das wären dann alles Beschädigungen, für die der Mieter zu haften hat.

    "Ich muss zugeben, dass die Wohnung nicht im besten Zustand ist und ich hier viel Arbeit reinstecken muss. ..."
    Du übernimmst die Mietsache gemäss Zustandsbeschreibung im MV bzw. Übernahmeprotokoll. Hierinnen ist dann üblicherweise auch vermerkt, wie Du sie zurückzugeben hast.
    Wie Du mit dem Vermieter bzgl. der bereits vorhandenen Einrichtungsgegenstände klarkommst, ist Eure Angelegenheit (welche sich hoffentlich nicht als nachteilig für Dich herausstellen wird...).

  • Erst einmal danke für die schnelle Antwort! Es soll schon ein neuer mietvertrag aufgestellt werden. Kann ich auf ein solches übernahmeprotokoll bestehen? Und muss ich das entsprechende Formular selbst besorgen?

    Danke und viele Grüße

  • Hallo Berny, auch Dir danke für die fixe Antwort. Was fällt denn so alles unter übliche abnutzungsspuren und was nicht. Also ganz blöd gefragt: was darf bei meinem späteren Auszug sein und was nicht? :)

  • Erst einmal danke für die schnelle Antwort! Es soll schon ein neuer mietvertrag aufgestellt werden. Kann ich auf ein solches übernahmeprotokoll bestehen? Und muss ich das entsprechende Formular selbst besorgen?
    Danke und viele Grüße


    Am ÜP dürfte der VM selbst ein grosses Interesse haben. Es ist kein Formblatt (naja, vonwegen "Protokoll"...).
    PS: Laufspuren/-gänge, Bedienteileabnutzung (Tür, Fenster, Wasserkräne).

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (1. Februar 2012 um 00:05)

  • Zitat

    Was fällt denn so alles unter übliche abnutzungsspuren und was nicht. Also ganz blöd gefragt: was darf bei meinem späteren Auszug sein und was nicht?

    Richtig, ist schon blöd gefragt.
    Erwarten Sie hier eine Auflistung aller Abnutzungsspuren und Schäden, welche im Laufe der Mietzeit auftreten können im Detail.
    Wer soll Ihnen hier eine Liste mit hunderten von Schäden und Abnutzungsspuren schreiben; welche am Ende doch nicht vollständig sein kann.

    Im Ernst, ich würde diesen Beitrag wieder löschen.

    5 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (1. Februar 2012 um 08:23) aus folgendem Grund: Fehler

  • Hallo Patty 1986,

    auf jedenfall ein Übergabeprotokoll erfassen. Wir haben bei unserer Übergabe auch noch ganz viele Fotos gemacht, um nachher zu beweisen wie die Wohnung bei Einzug aussah. Diese Bilder würde ich auch dem VM zukommen lassen und es evtl. auch nochmal schriftlich festhalten. Ich würde mich aber auch noch mal informieren, was du alles renovieren MUSST. Wenn du es aus eigeninitiative machen möchtest, dann ist das natürlich dir überlassen. Wenn deine Freundin vorher die Rahmen zb. einfach in eine andere Farbe gestrichen hat ohne das der VM damit einverstanden war, muss das auch erneuert werden. Wenn jedoch die Tür und Fensterrahmen veraltet sind und die Farbe abblättern und wirklich schlimmm aussieht, dann ist es VM sache. Ein Mieter muss prinzipiell nur neu streichen (Wände und Decken), wenn er das will. Worauf man sich aber einigen kann bezüglich der Rahmen ist, dass du die Arbei übernimmst und der Vermieter zahlt die Farbe. Je nachdem wieviel Türrahmen und Fensterrahmen du hast und streichen willst/musst geht das ganz schön ins Geld.

  • Grundsätzlich zählen die Schäden als "normale Abnutung" was sich von selbst bei normaler Nutzung ergeben. Also z.B. normaler Alterungsverschleiß, Gebrauchspuren an Gebrauchsteilen.

    Keine normale Abnutzung hingegen sind SChäden, die durch Sie verursacht wurde, auch versehentlich, oder eben alles was irgendwie vermeidbar gewesen wäre.

    Ein Teppichboden z.B. ist normal abgenutz, wenn man nach Jahren eine leichte Laufspur drauf sieht. Ein Nutellafleck hingegen ist auch nach 10 Jahren keine normale Abnutzung.

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