Hallo,
wir haben einen Rechtsstreit zu den Betriebskosten.
Streitbefangen ist u.a. der Sachverhalt, daß der Vermieter hier Wärmemengenzähler einbaute.
Diese waren defekt und wurden mehrfach getauscht. Seinerzeit war das Messprotokoll zugesichert worden.
Dieses erreichte uns weder für den Zeitraum "defekt" noch für spätere Austausche.
Stattdessen legte der VM im Verfahren eine selbst gebastelte Tabelle mit Ablesewerten vor.
Weiß irgendwer, ob es die Verpflichtung gibt, die Messprotokolle im streitfall vorzulegen?
Die Tabelle wurde auch erst verspätet vorgelegt und ist in 5 Minuten am PC erstellt.
Inzwischen sind übrigens alle Messgeräte verschwunden.