Wasser/Abwasserkosten

  • Hallo Leute,
    Habe mir gerade meine Nebenkostenabrechnung von 2010 angeschaut,welche am 10.04.2011 bei mir Eingegangen ist.
    Habe mich mal genauer mit den Wasser und Abwasserkosten auseinandergesetzt.

    Also ich wohne in einem Mehrfamilienhauskomplex a 3 Häusern.
    In jedem Haus (8,10,12) sind 6 Wohnungen der Verbrauch wird über Wasseruhren in den Wohnungen erfasst.Abrechnungszeitraum war der 1.01-31.12.2010
    Der erste Posten ist mir soweit klar Gebühr für Kaltwasserzähler
    168,80€/18Wohneinheiten =9,37....€
    Ich wohne in Haus 12

    Abwasser Haus 10 1334,63€/326,866m³=4,08311€/m³
    Abwasser Haus 12 1106,99€/154,044m³=7,18619€/m³
    Abwasser Haus 8 1916,37€/524,050m³=3,65678€/m³

    Wasser Haus 10 470,56€/326,866m³=1,43961€/m³
    Wasser Haus 12 330,50€/154,044m³=2,14549€/m³
    Wasser Haus 8 672,95€/524,060m³=1,28411€/m³

    Ich soll also pro m³ Wasser auf meiner Zähleruhr 2,14549€
    und pro m³ 7,18619€ Abwasser bezahlen bzw hab bezahlt
    Der Wert bei unserem Waserversorger ist mit 1,18€ pro m³ und die Abwassergebühr mit 3,20€ pro m³ angegeben.

    2009 habe ich nach gleicher Berechnung mit den entsprechenden Werten für 2009
    1,57210€ pro m³ Wasser und 1,92188€ pro m³ Abwasser bezahlt

    Das macht doch gar keinen Sinn.Mann müsste doch den Verbrauch des Wasserzählers Beispiel Wasser (100m³*1,18€ pro m³=118€)
    Abwasser (100m³*3,20€ pro m³=320€)rechnen.

    Frage:Ist so eine Abrechnung rechtens?Kann ich für 2010 noch Einspruch einlegen?

    MFG Meister G.

  • Zitat


    Das macht doch gar keinen Sinn.Mann müsste doch den Verbrauch des Wasserzählers Beispiel Wasser (100m³*1,18€ pro m³=118€)
    Abwasser (100m³*3,20€ pro m³=320€)rechnen.

    Ich würde auch so denken. Besser Sie fragen den Urheber der Rechnung; hier kann nur spekuliert werden.

    Zitat


    Frage:Ist so eine Abrechnung rechtens?Kann ich für 2010 noch Einspruch einlegen?

    Ja !
    Der Mieter ist nach zwölf Monaten ( § 556 Abs 3 Satz 5 BGB ) ab dem Zugang der Abrechnung mit Einwendungen gegen die Abrechnung ausgeschlossen. Hat der Mieter sich also ein Jahr nach der Abrechnung nicht gemeldet, kann er beispielsweise vor Gericht nicht mehr einzelne Einwendungen geltend machen und behaupten, die Abrechnung sei unrichtig.

  • Zitat

    Das macht doch gar keinen Sinn.Mann müsste doch den Verbrauch des Wasserzählers Beispiel Wasser (100m³*1,18€ pro m³=118€) Abwasser (100m³*3,20€ pro m³=320€)rechnen.

    Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Die Preise, die die örtlichen Ver- und Entsorger dem Vermieter berechnen sind bei einer Betriebskostenabrechnung nicht das Maß der Dinge.

    Sehr häufig wird der Wasserverbrauch der einzelnen Wohnungen anhand von Zwischenzählern erfaßt. Und das scheint mir auch hier der Fall zu sein. Die Kosten, die der Vermieter für Wasser und Abwasser an die Ver- und Entsorger zahlt werden allerdings anhand des Verbauchs des Hauptzählers ermittelt. Im Laufe einer Abrechnungsperiode wird der Gesamtverbrauch aller Zwischenzähler in den wenigsten Fällen mit dem Verbrauch des Hauptzählers übereinstimmen. Dies beruht einerseits auf Meßungenauigkeiten und ist andererseits auch davon abhängig, ob Zwischen- und Hauptzähler zeitnah abgelesen werden. Bei der Verwendung von Zwischenzählern läßt der Gesetzgeber eine Abweichung beim Gesamtverbrauch aller Zwischenzähler zum Verbrauch des Hauptzählers von 20 Prozent zu.

    Die Verteilung der Kosten erfolgt dann nach dem Muster:

    Gesamtkosten / Gesamtverbrauch aller Zwischenzähler * Verbrauch der einzelnen Wohnung.

    Darüber hinaus ist entscheidend, nach welchem Verfahren der Vermieter abrechnet. Gerade bei Objekten in denen der Abrechnungszeitraum der Versorger vom Abrechnungszeitraum der Betriebskosten abweicht, wird häufig nach dem Abflußprinzip abgerechnet. Das heißt, als Gesamtkosten des Hauses dienen die im Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten 'gezahlten' Beträge als Gesamtkosten. Und hierbei fließen dann Guthaben bzw. Nachzahlungen aus den Abrechnungen der Versorger für die vorhergehende Abrechnungsperiode in das laufende Abrechnungsjahr der Betriebskosten. Das Verteilungsprinzip der Gesamtkosten im Wege der Betriebskostenabrechnung bleibt allerdings gleich.

    Die Verwendung des Abflußprinzips ist auch bei der Berechnung von verbrauchsabhängigen Kosten lt. BGH noch immer zulässig.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (1. Februar 2012 um 12:48)

  • Das heisst ja dann,hoffen das die Nachbarn viel verbrauchen ,damit es für einen persönlich billiger wird.So wird sparen belohnt.Ziehe am besten in Haus 8

    Werde erstmal eine genaue Abrechnung einfordern ,wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen.Das kann ja keiner nachvollziehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Meister G. (1. Februar 2012 um 15:58)

  • Lassen Sie sich zunächst die Belege für die Abrechnung der Wasser- und Abwasserkosten zeigen, dann läßt sich schon einmal feststellen, nach welchem Prinzip hier abgerechnet wurde.

    Und wie ich soeben lesen durften hat heute der BGH entschieden, dass das Abflussprinzip bei 'Heizkosten' nicht mehr verwendet werden darf. - Schon einmal ein kleiner Fortschritt.

    Zitat

    Das heisst ja dann,hoffen das die Nachbarn viel verbrauchen ,damit es für einen persönlich billiger wird

    Würde ich jetzt nicht so pauschalieren, da hier doch verschiedene Faktoren zusammentreffen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (1. Februar 2012 um 16:07)

  • Hallo Meister G.,
    diese enormen Unterschiede müssen einem ja zu denken geben und können m.E. mit Messtoleranzen, (Geld-)Zu- und Abflussprinzip etc. nicht gerechtfertigt bzw. erklärt werden.
    Ich würde mir mal die Zählerstände, v.a. die der Hauptzähler, aufschreiben, bevor ich bei der HV Einsicht in die Belege nehme.
    Sind die angegebenen Preise des Versorgers incl. MwSt.?
    Wieviel Wasser hattest Du in 2009, wv. in 2010 verbraucht?

  • [QUOTE]2009 habe ich nach gleicher Berechnung mit den entsprechenden Werten für 2009
    1,57210€ pro m³ Wasser und 1,92188€ pro m³ Abwasser bezahlt./QUOTE]

    @ Berny:
    Wenn ich mir die Unterschiede der über die Betriebskostenabrechnung berechneten Kubikmeterpreise zwischen den Jahren 2009 und 2010 so anschaue, fällt zu den von den Vesorgern berechneten Preisen doch schon ein erheblicher Unterschied auf. Und dies wird wohl auf die Verwendung des Abflußprinzips zurück zu führen sein.

    Insbesondere bei Häusern mit häufigem Mieterwechsel, unterschiedlicher Mieterstruktur und auch längeren Leerständen können so erhebliche Unterschiede schon zustande kommen.

    Dies ist auch einer der Gründe, aus denen ich das Abflußprinzip bei verbrauchsabhängigen Kosten nach Möglichkeit vermeide.

  • [QUOTE]2009 habe ich nach gleicher Berechnung mit den entsprechenden Werten für 2009
    1,57210€ pro m³ Wasser und 1,92188€ pro m³ Abwasser bezahlt.

    "@ Berny:
    Wenn ich mir die Unterschiede der über die Betriebskostenabrechnung berechneten Kubikmeterpreise zwischen den Jahren 2009 und 2010 so anschaue, fällt zu den von den Vesorgern berechneten Preisen doch schon ein erheblicher Unterschied auf. Und dies wird wohl auf die Verwendung des Abflußprinzips zurück zu führen sein."
    Naja, aber bei so eklatanten Preisunterschieden...? Die Vorauszahlungen werden m.W. ja von den EVUs i.d.R. recht wirklichkeitsnah festgelegt. Aber warten wir mal die Antwort des TO ab.

    "Dies ist auch einer der Gründe, aus denen ich das Abflußprinzip bei verbrauchsabhängigen Kosten nach Möglichkeit vermeide."
    Klar doch, kannst ja nicht alles so einfach in's Wattenemeer ableiten...;)

  • Hallo Meister G.,
    diese enormen Unterschiede müssen einem ja zu denken geben und können m.E. mit Messtoleranzen, (Geld-)Zu- und Abflussprinzip etc. nicht gerechtfertigt bzw. erklärt werden.
    Ich würde mir mal die Zählerstände, v.a. die der Hauptzähler, aufschreiben, bevor ich bei der HV Einsicht in die Belege nehme.
    Sind die angegebenen Preise des Versorgers incl. MwSt.?
    Wieviel Wasser hattest Du in 2009, wv. in 2010 verbraucht?


    Ja incl Mwst.1,18€ Wasserversorgung Beckum
    2009 (wurde geschätzt)16,678m³
    2010 abgelesen 4,44m³ der Rest wurde denke ich 2009 schon vorbezahlt
    2011 abgelesen 9,03m³

    Nutze die Wohnung eigentlich nur zum schlafen und am Wochenende duschen (in der Woche Montage)

    Was mir ja so komisch vorkommt ist der unterschied zu den anderen Häusern und der hohe unterschied beim Abwasser
    2009 17m³=32€
    2010 4,4m³=32€

    2 Mal editiert, zuletzt von Meister G. (1. Februar 2012 um 18:38)

  • Es bringt absolut nichts, die Verbräuche der einzelnen Häuser zu vergleichen. Entscheidend ist eher, welche Gesamtkosten und Verbräuche in Ihrem Haus in den Jahren 2009 und 2010 berechnet wurden.

    Aber wie gesagt: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Vermieter und lassen sich die Belege für die Abrechnungen der Jahre 2009 und 2010 zeigen.

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