Beiträge von Kolinum

    Schreiben Sie einen ordentlichen Brief an Ihren Vermieter mit Schilderung des Zustandes.
    Mal schnell eine bequeme E-Mail schicken, hilft nicht und obendrein ist diese nicht beweisfähig.

    § 536c BGB Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
    (1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.
    (2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,


    ich ziehe zum 01.04 aus meiner WG aus,


    Vertraglich gesehen bedeutet das garnichts. Ausziehen können Sie jederzeit.

    Zitat

    mein Vermieter meinte dies sei kein Problem, er schicke uns einfach einen neuen Mietvertrag zu, der auf meine hierbleibenden Mitbewohnerinnen ausgestellt ist und diesen einen Untermieter einräumt um mich zu "ersetzen" momentan sind wir alle HAUPTMIETER. Den alten Mietvertrag würde er vernichten.
    Ist das zulässig und möglich ? Wird der aktuelle Mietvertrag mit der Unterschrift des neuens überhaupt ungültig ?


    Nein! Der gemeinsame Mietvertrag aller Beteiligten kann nur mit allen Beteiligten geändert oder aufgelöst werden.
    Geschieht das nicht, bleiben Sie weiterhin Vertragspartner mit allen Folgen.

    Allerdings wäre es vielleicht auch von Vorteil, wenn man in einem solchen Gespräch einen kleinen Wissensvorsprung hat, bzw. auf Augenhöhe mit dem Mieter diskutieren kann, um entsprechend argumentieren zu können.


    Ist natürlich auch wieder richtig! Aber streiten, ohne Hand und Fuß, sollten Sie natürlich auch nicht.
    Ich meinte auch nur, das es hier besser ist, wenn Sie eine Erklärung des Vermieters zur Hand hätten.

    Hallo Kolinum,

    ja, vermutlich wird der mit der Erklärung Probleme haben. Es gibt ja vermutlich keinen konkreten und korrekten Grund für diese Betriebskosten...

    Danke!

    Aber eben hur vermutlich!

    Viele Mieter glauben, das sich mit der Kaltmiete der Vermieter einen Fetten macht.
    Das mag hin und wieder stimmen. Für viele(besonders Ältere) ist das lediglich ein Zubrot und da überlegt man sich schon jede Reparatur.
    Von diese Kaltmiete gehen schon mal ab:

    - Einkommenssteuer
    - alle Reparaturen
    - evtl. Hausverwaltungskosten und indirekt:
    - entgangene Zinseinahmen
    - Investitionskosten, Grunderwerbssteuer, Notargebühren, Kreditzinsen.

    welche der Vermieter aus seiner Privatschatulle zu zahlen hat.

    § 548 BGB Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
    (1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.


    1) Kann der Vermieter sich, trotz erheblicher Gefahr für Leib und Leben, weigern den Schaden zu beheben?


    Das ist reine Ansichtssache und kann hier nicht beurteilt werden.

    Zitat

    2) Kann der Vermieter nur eine hälfte des Bades fliesen lassen und muss ich das hinnehmen? Aufgrund eines gesteigerten Ordnungsbedürfnisses könnte ich damit nicht leben und würde mir eine neue Wohnung suchen.


    Dann würde ich eine Wohnung für ein gesteigertes Ordnungsbedürfnis empfehlen.

    Zitat

    3) Gibt es Alternativen, um das Problem einvernehmlich zu Lösen?


    Alternativ wäre sicher auch ein Gang zum Gericht zu erwägen. Ich persönlich kann Ihnen das aber nicht empfehlen.

    Zitat

    ..... seit über einem Jahr die Dunstabzugshaube nicht reparieren/tauschen lässt, weil ich mit einer 40€-Haube nicht leben will.


    Rate Ihnen zu Wohneigentum. Die Ausgestaltung Ihrer Wohnung können Sie dann ganz Ihrem Ordnungsbedürfnis anpassen.

    Hallo Kolinum,

    ja, vermutlich wird der mit der Erklärung Probleme haben. Es gibt ja vermutlich keinen konkreten und korrekten Grund für diese Betriebskosten...

    Danke!

    Eben deswegen. Man sollte immer erst den Verursacher fragen um dann hier seine Antwort einer Nachprüfung zu unterziehen. Es ist auch dann für die Forumsmitglieder leichter eine konkretere Antwort zu finden.


    Grundmiete: 259,63€
    Betriebskostenvorauszahlung: 103,00€
    Heizkostenvorauszahlung: 74,00€


    Scheint korrekt.


    Zitat

    Ich soll nun 33,61€ Netto Strom zahlen, und 12,61€ Netto Gas? Aber wieso zahle ich Gas?
    Ich zahle doch schon an den Vermieter Heizkosten?


    Junger Mann. Sie scheinen Gaskosten mit Heizkosten zu verwechseln.
    Für diesen Preis können Sie die Ihre Heiztherme und Ihre Wohnung nicht heizen.

    Die Heizkostenvorauszahlung bezieht sich auf die Wohnungsbeheizung durch den Vermieter. Eine Endabrechnung erfolgt zu Ende des Abrechnungszeitraumes; in der Regel Kalenderjahr.
    Die Gaskosten vom Gasversorger für Ihre Therme hat damit nichts zu tun. Diese zahlen Sie extra an den Gasanbieter.

    Sie haben einen Mietvertrag in dem unter anderen die Nebenkosten laut Verordnung zu zahlen sind, wenn sie den anfallen.
    Dazu gehört ein Kabelanschluß, welcher durch den vorab Vermieter gezahlt wird.
    Diese Kosten sind angefallen, unabhängig davon, ob Sie gucken oder nicht.
    Der Vermieter ist Vertragspartner zum Kabelanbieter. Dazu gibt es Verträge mit bestimmten Laufzeiten.
    Da es mehrere Nutzer in einem großen Haus gibt, wird dem Vermieter oft ein "Mengenrabatt" gewährt.
    Ist also billiger, als wenn jeder einen Einzelvertrag hat.

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