Hallo alle miteinander,
vor 3 tagen habe ich meine wohnungskündigung wegen eigenbedarf in den händen gehalten.die kündigung wurde ende januar erstellt und mir einfach ohne einschreiben oder ähnliches in den briefkasten geworfen.durch einen krankenhausaufenthalt und durch familiäre sachen war ich kaum zuhause wodurch auch der briefkasten nicht regelmäßig geleert wurde.das problem ist jetzt einfach,dass 20 tage verstrichen sind in denen ich mich um keine neue unterkunft kümmern konnte.d.h ich muss bis ende april eine neue wohnung gefunden haben und mit einem großen hund stellt die wohnungssuche ein schwieriges unterfangen da....ich würde jetzt gerne wissen wie es sich rechtlich verhält wenn ich bis ende april,trotz stetiger bemühungen,keine unterkunft gefunden haben sollte.kann mich mein vermieter einfach so vor die tür setzen?ich würde bedtimmt noch irgendwo bei freunden unterkommen,aber ich wüsste nicht wohin mit meinen ganzen möbeln....meine höfliche frage,ob wir das ganze vielleicht 20 tage nach hinten schieben könnten wurde verneint.
Danke für eure hilfe!
Lg
kündigung eigenbedarf-was passiert wenn der mieter keine neue wohnung findet
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scarlet -
20. Februar 2016 um 23:38 -
Erledigt
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Wenn Sie bis zum Termin keine Bleibe gefunden haben, könnten Sie es auf eine Räumungsklage ankommen lassen. Kostet allerdings auch etwas.
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Es gibt keine Vorschrift wie eine Kündigung zugestellt werden muß. Wichtig das der Absender den fristgerechten Zugang nachweisen kann.
Wann und ob überhaupt der Empfänger die Kündigung aus dem Briefkasten nimmt und liest ist völlig wurscht.
Du sollstest die Kündigung fachanwaltlich prüfen lassen.
Ob die Kündigungsfrist korrekt ist kannst Du selbst prüfen. Wohnst Du schon 5 Jahre dort wären es nämlich 6 Monate und ab 8 Jahre 9 Monate.
Sollte die Kündigung korrekt sein und Du räumst die Wohnung nicht zum Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter Räumungsklage einreichen. Einfach vor die Tür setzen geht nicht.
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Es gibt keine Vorschrift wie eine Kündigung zugestellt werden muß. Wichtig das der Absender den fristgerechten Zugang nachweisen kann.
Wann und ob überhaupt der Empfänger die Kündigung aus dem Briefkasten nimmt und liest ist völlig wurscht.
Du sollstest die Kündigung fachanwaltlich prüfen lassen.
Ob die Kündigungsfrist korrekt ist kannst Du selbst prüfen. Wohnst Du schon 5 Jahre dort wären es nämlich 6 Monate und ab 8 Jahre 9 Monate.
Sollte die Kündigung korrekt sein und Du räumst die Wohnung nicht zum Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter Räumungsklage einreichen. Einfach vor die Tür setzen geht nicht.
Meinen Vorrednern schliesse ich mich an.
Es wäre ein Gebot der Höflichkeit, wenn die Fragestellerin durch verbesserte Gross- und Kleinschreibung uns das Lesen erleichtern würde.
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