Neuer Mietvertrag ohne Auflösung des Alten ?

  • Hallo,

    ich ziehe zum 01.04 aus meiner WG aus,
    mein Vermieter meinte dies sei kein Problem, er schicke uns einfach einen neuen Mietvertrag zu, der auf meine hierbleibenden Mitbewohnerinnen ausgestellt ist und diesen einen Untermieter einräumt um mich zu "ersetzen" momentan sind wir alle HAUPTMIETER. Den alten Mietvertrag würde er vernichten.
    Ist das zulässig und möglich ? Wird der aktuelle Mietvertrag mit der Unterschrift des neuens überhaupt ungültig ?

    Oder könnte/müsste ich mit einer bösen Überraschung rechnen, wenn die Miete nun einmal nicht gezahlt wird ?
    Bin ich dann noch Zahlungsverpflichtet ?
    Oder kann ich das einfach so machen ?


  • ich ziehe zum 01.04 aus meiner WG aus,


    Vertraglich gesehen bedeutet das garnichts. Ausziehen können Sie jederzeit.

    Zitat

    mein Vermieter meinte dies sei kein Problem, er schicke uns einfach einen neuen Mietvertrag zu, der auf meine hierbleibenden Mitbewohnerinnen ausgestellt ist und diesen einen Untermieter einräumt um mich zu "ersetzen" momentan sind wir alle HAUPTMIETER. Den alten Mietvertrag würde er vernichten.
    Ist das zulässig und möglich ? Wird der aktuelle Mietvertrag mit der Unterschrift des neuens überhaupt ungültig ?


    Nein! Der gemeinsame Mietvertrag aller Beteiligten kann nur mit allen Beteiligten geändert oder aufgelöst werden.
    Geschieht das nicht, bleiben Sie weiterhin Vertragspartner mit allen Folgen.


  • Ist das zulässig und möglich ? Wird der aktuelle Mietvertrag mit der Unterschrift des neuens überhaupt ungültig ?

    Ziemlich wackelige Kiste. Der Vermieter kann ja vergessen den "alten" Vertrag zu vernichten und den neuen "verlegen".

    Besser und einfacher wäre Deine Vertragsentlassung mit Unterschrift aller beteiligten Personen.

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