Ich habe meine Wohnung zum 31.03.2014 gekündigt. Ich kann einen Monat früher in meine neue Wohnung einziehen, also zum 28.02.2014.
Kann ich die Schlüsselübergabe schon am 28.02.2014 mit meinem Vermieter machen, um dann für März keine Nebenkosten zahlen zu müssen.
Also was Sie da gehört haben ist Unsinn in Potenz.
Solange Ihr Mietvertrag gilt, zahlen Sie die volle Miete einschließlich der Nebenkosten. Ausziehen können Sie zu jeder Zeit.
Übergeben Sie nicht den Schlüssel vor Beendigung des Mietverhältnisses. Wenn der Vermieter Interesse an einer früheren Rückgabe hat, dann aber nur mit einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin.