Hallo! Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, hier meine Frage:
Ich habe meine Wohnung zum 31.03.2014 gekündigt. Ich kann einen Monat früher in meine neue Wohnung einziehen, also zum 28.02.2014. Kann ich die Schlüsselübergabe schon am 28.02.2014 mit meinem Vermieter machen, um dann für März keine Nebenkosten zahlen zu müssen ??? Ich habe gehört, das ich dann nur noch die Kaltmiete zahlen muss, stimmt es ??
Es wäre super wenn mir jemand weiterhelfen würde.
LG
Lara
Wohnung gekündigt,,,
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lara1978 -
17. Februar 2014 um 22:29 -
Erledigt
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Ich habe meine Wohnung zum 31.03.2014 gekündigt. Ich kann einen Monat früher in meine neue Wohnung einziehen, also zum 28.02.2014.Kann ich die Schlüsselübergabe schon am 28.02.2014 mit meinem Vermieter machen, um dann für März keine Nebenkosten zahlen zu müssen.
Also was Sie da gehört haben ist Unsinn in Potenz.
Solange Ihr Mietvertrag gilt, zahlen Sie die volle Miete einschließlich der Nebenkosten. Ausziehen können Sie zu jeder Zeit.Übergeben Sie nicht den Schlüssel vor Beendigung des Mietverhältnisses. Wenn der Vermieter Interesse an einer früheren Rückgabe hat, dann aber nur mit einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin.
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Volle Zustimmung dem Vorposter.
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Hallo lara1978
die Vorproster haben recht. Du hast bis zum Mietende die vollen Rechte .... und (Zahlungs-)Pflichten. Niemand hält Dich jedoch davon ab, individuell mit dem Vermieter ein früheres Datum zu vereinbaren. Könnte ja sein, dass er zur Zeit bereits einen neuen Mietinteressenten hat.
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Zitat
Ich habe gehört, das ich dann nur noch die Kaltmiete zahlen muss, stimmt es ??
Falsch gehört.
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