Beiträge von Alexander Hager

    Hallo

    Wir haben die erste Halbzeit (1. Instanz ) leider verloren was unseren Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung angeht und gehen nun - weil wir eben nicht unsportlich sein wollen wacker in die zweite Halbzeit (Berufung).

    Das Urteil der ersten Instanz ist nämlich recht sonderbar ausgefallen ... alles werde ich hier nicht niederschreiben - evtl mehr in anderen Beiträgen - aber hier mal zwei besondere Aspekte:

    1.

    Wir hatten fast ein Jahr vor dem Termin zu dem wir die Wohung verlassen sollten bereits länger bekannte Mängel an der Wohnung beanstantet und auch vor Gericht eingeklagt, nachdem diese nicht beseitigt wurden. Wir haben dabei den Betrag eingeklagt der laut Handwerker zur Beseitiung der Mängel notwendig sei - das waren über 6000 €

    Die Mängel wurden bei den Gerichtsverhandlungen erst garnicht zum Thema gemacht da ja erst mal darüber verhandelt wurde, ob wir dort überhaupt weiter wohnen bleiben können.

    Nachdem das Gericht in der ersten Instanz nun entschied dass wir gehen sollen wurden die Mängel nicht weiter zum Thema gemacht ...

    Auch die vollen Gerichtskosten wollen wir tragen die ja höher ausfallen weil sich der Streitwert ja aus der Eigenbedarfskündigung und unserer Klage adiert.

    Ich frage mich nun was das soll? Hätte da nicht wenigstens festgesellt werden müssen, ob zum Zeitpunkt des Einklagens noch ein Anspruch bestand. Jenachdem müßten dann evtl auch die Gerichtskosten anders aufgeteilt werden.

    Ich kann doch nichts dafür dass das Gericht so lange braucht um zu einem Uteil zu kommen und wir schliesßlich kein Wohnrecht mehr haben.... Die soll das hohe Gericht doch gleich warten dass alle Kläger frustiert ausziehen oder an Altersschwäche sterben und dann deren Ansprüche verlöschen .... dann braucht man garnichts mehr verhandeln weil sich die Problem dan so von alleine erledigen! :sleeping:

    2.

    Uns wurde keinerlei Räumungsfrist eingeräumt. Begründet wurde das dadruch, dass wir ja schon seit geraumer Zeit gekündigt wurden und uns wärend des langen Gerichtsprozesses schon eine Wohnung suchen konnten. Ist das normal und (neuerdings) üblich oder eher ein krasser Sonderfall der auf das Konto des Richters geht?
    Das heißt auf gut Deutsch dass man eigentlich am Besten garnicht das Urteil abwerten soll und gleich was neues suchen und dann umziehen muss wenn man nicht einen Tag nach dem Gerichtszurteil auf der Straße stehen möchte ... denn es gibt ja wohl kaum die Möglichkeit einen Wohnung mit dem Vorbehalt anzumieten dass man sein Gerichtsverfahren doch verliert .... Etwas unrealistisch weshalb es ja überhaut sowas wie eine Räumungsfrist gibt.:-girl

    Wie sind da die Erfahrungen Tipps von Insidern zu beiden Problemen.

    Vielen Dank!

    Hallo
    Wir wurden wegen Eigenbedarfs gekündigt und nun läuft das Verfahren...

    Nicht unwesendlich für das Gericht ist ja auch welche Probleme beim Mieter vorliegen was die Wohnungssuche angeht.,,, Aus Gründen die ich hier aus Gründen des Schutzes der Identität nicht näher beschreiben werde ist das bei uns aus verschiedenen Gründen der Fall was mit unserer Lebenssituation zusammenhängt.

    Ich nehmen mal an, dass es heute eigentlich keiner besonderen Erläuterung bedarf dass eigentlich fast für jeden heutre eine Wohnungssuche problematisch ist. Dennoch muss man aber wohl vor Gericht tatsächlich noch nachweisen dass dies im persönlchen Fall so ist,

    Wie kann man so einen Nachweis führen? Mein Antwalt meinte ich solle mir das von einem Makler bestätigen lassen .,,,, Ich finde aber im Moment nur Onlineportale in denen Wohnungen für meinen Ort angeboten werden ... Wie soll das also gehen?

    Was muss ich denn bei einer Anfrage beim Makler oder einer Anzeige bei einer Zeitung für Daten angeben damit klar wird wie problematisch dies für uns ist? Imigrationshintergrund? Anzahl der Kinder? Soziale Situation? Haustiere?

    Natürlich gibt es ja irgendwelche Wohungungen im Angebot aber die sind eben entweder sauteuer oder man wird Mieter wie uns eben nicht unbedingt vorziehen ... was ist also zu tun?

    Vielen Dank schon mal !

    Hallo

    Nachdem bei dem Gütetermin keine Einigung zustande gekommen ist, wurden von den verschiedenen Parteien Anträge gestellt

    Im Protokoll der Sitzung steht dann am Ende:

    Nun frage ich mich was das soll! Wenn ein Handwerker entscheidet, wie er mit seinem Auftrag weiterverfährt, legt er doch auch keinen Termin in seiner Werkstsadt fest, wo er das dann alleine entscheidet und verkündet.:/

    Warum macht der Richter einen Termin zur Verkündugung in einem ganzen Gerichtssaal um dann mitzuteilen, dass keiner kommen braucht? Liebt der (leere) Gerichtssähle?

    Oder ist das evtl doch eine Gelegenheit da nochmal mit ihm locker ins Gespräch zu kommen?:pop

    Oder will da der Richter eine Gelegenheit finden, zusammen mit den Anwälten ohne die Streithähne selbst was ausklüngeln um die Sache schnell vom Tisch zu bekommen damit alle weniger Arbeit haben?:evil:

    Mir erschließt sich der Sinn von so einem Termin nicht!:confused:

    Kann ich da hingehen und evtl. was bewirken oder weitere Informationen bekommen?

    Was ist der Hintergrund so eines Termines, der evtl garkeiner ist?8o

    Vielen Dank schon mal !!

    Vielen Dank für den kompetenten Rat ....

    Nun ja - zwei Juristen drei Meinungen :)

    Mein Anwalt meinte die könne aussagen da wir ja nicht verheiratet sind ... und damal war eigentlich schon absehbar dass es zu einer solchen Klage kommt.

    Wegen der Kosten:

    Es war so dass ich den Vermieter erst mal auf die Durchführung von Renovierunsarbeiten verklagt habe, nachdem er das abgeleht hatte.

    Der hat dann mit einer Eigenbedarfskündigung und einer Gegenklage reagiert um uns rauszubekommen - Wir hätten nun kein recht mehr dort zu wohnen und somit auch keinen Anspruch auf die Renovierung.

    Mein Anwalt meinte erst die Gruppenrechtsschutzversicherung des Mietervereins würde diesen Prozess und Anwaltskosten für die erste und zweite Instanz voll übernehmen....

    Nun kommt die Klage auf meine Lebensgefährtin und es heißt die sei nicht versichert aber man könne die aus der Schußlinie nehmen (zumindest was die Durchführung des Verfahrens angeht)

    Nun mal gesetzen Falles ich würde den Prozess verlieren. Würden dann die Kosten 50% zu 50% auf mich und meine Partnerin aufgeteilt werden?

    Das würde dann bedeuten dass meine Partnerin bzwi wir entgegen der Zusicherung des Anwaltes doch auf 50% der Kosten sitzen bleiben würden oder würde sich das dann anders verteilen und der größere Teil dann doch auf mich fallen und folglich von der Versicherung übernommen werden?

    Vielen Dank schon mal

    Hallo

    Der Vermieter hat mich vor geraumer Zeit wegen Eigenbedarfs gekündigt.

    Den Eingenbedarf fechte ich an da er m.E. vorgeschoben ist.

    Ich lebe seit eingen Jahren mit meiner Lebensgefärtin in der Mietswohnung. Ich bin immer noch als einziger Mieter aufgeführt und habe dem Vermieter mitgeteilt, dass diese nun hier wohnt.

    Nun hat diese ebenfalls ein Schreiben vom Gericht erhalten ... Sie wird nun vom Vermieter auch als "Nebenbeklagte" eben so wie ich aufgefordert die Wohnung zu räumen.

    Nun habe ich in einem kurzen Gespräch mit der Sekretärin des Mieterverein erfahren dass:

    1. Meine Lebensgefärtin nicht so wie ich in der Gruppenrechsschutzversicherung des Mietervereins versichert ist aber...

    2. Aus der Schußlinie genommen werden kann so dass das dann weiter über mich läuft.

    Das ist zum Glück schon mal beruhigen für sie .... der Termin in dem ich näheres mit dem Anwalt klären kann ist erst in einigen Wochen - daher meine Fragen um die Nerven zu beruhigen.

    A. Wie verhält es sich da mit den Prozeßkosten: Kann das dann so gedreht werden dass die dann doch ganz über mich (bzw die Gruppenrechtsschutzversicherung) laufen und nichts an ihr hängen bleibt?

    B. Was könnte sich der Vermieter wohl von der Aktion erwarten?

    Meine Lebenpartnerin verängstingen und uns so rauseklen?

    Sie als mögliche Zeugin ruhigstellen da Sie dann ja selber beklagt ist? Ist eine Zeugenaussagen von Ihr dann noch möglich? (Wir sind nicht verheiratet)

    Den Prozeß herauszögern?

    Oder ist das einfach üblich dass man da so macht?

    Wie sollte sich nun meine Lebensgefärtin verhalten damit sie bzw wir A) auf möglichst wenig Gerichskosten sitzen beleiben und B) Sie eben aus der Schßlinie gerät - Sie hat nämlich nicht die Zeit und die Nerven sich auch noch damit zu beschäftigen und möchte das weiter über mich regeln?

    Vielen Dank schon mal!

    Vielen Dank!

    Die Frage ist jetzt, wie klage ich das ein? Über ein Mietgericht oder über eine Umweltbehörde oder so? Die Gegenseite meinte ja, auch wenn eine Pflicht zur Nachrüstung bestehen würde wäre das nicht vom Mieter im Sinne des Mietrechts einklagbar.


    Hat sich das in den vergangenen Jahren geändert denn der letzte Briefwechsel dazu war schon so vor 2 bis 3 Jahren. Wir haben ja sowieso eine Klage gegen den laufen da der sich weigert andere Renovierungsarbeiten durchzuführen .... evtl könnten wir ja dann die Klage erweitern, da wohl bald ein Gerichtstermin dazu ansteht...

    Der Vermieter wohnte übrigens seit über 20 Jahren nicht mehr in dem Haus.

    Vielen Dank für die fachkundige Antwort! Die Dämmung des Daches entspricht wohl kaum den Ansprüchen des EnEV. Allerdings ist der Vermieter der Meinung ich hätte als Mieter nicht das Recht das einzufordern. Auch der Anwalt des Mietervereins meint man könne sowas bestenfalls nur dann einklagen, wenn da zB sowieso eine Sanierung des Daches im Gange ist bei der das dann gemacht werden müßte... Ich habe da aber doch auch meine Zweifel ob ich als Mieter da nicht doch (inzwischen) ein Anrecht auf eine Verbesserung habe... Allerdings bin ich da eben nicht so fachkundig dass ich meine Anwalt da etwas (neues) Vorlegen könnte.

    Gibt es da irgendwelche Urteil oder Fachartikel die ich meinem Anwalt geben könnte um den nochmal zu veranlassen der Sache evtl etwas genauer nachzugehen? Evtl ist der eben einfach nicht auf dem neusten Stand oder nur unvollstänig informiert da es sich ja um ein sehr spezielles Problem handelt.

    Hallo

    Unser Vermieter wehrt sich seit Jahren dagegen, unsere Wohnung mit einer zeitgemäßen Wärmdämmung zu versehen.

    Konkret ist die Haustüre nur einfach verglast - also ohne jede Wärmisolierung. Das gleiche gilt auch für die Zimmerdecke die direkt unter dem nicht isolierten Eternitdach liegt .....

    Kann man nach der neusten Gesetzesreform des Wohnungseigetümergesetzes nun eine Isolierung vor Gericht einklagen?

    Im heute-journal vom 09.10.2020 wurde da bei Minute 22:05 was kurz angedeutet ....

    Vielen Dank schon mal!

    Hallo

    Ich lese gerade verschiedene Bewertungen meiner Gruppenrechtschutzversicherung für Mieter durch. Dort sehe ich Klagen von (ehemaligen) Kunden, der Rechtsschutzversicherung bzw Gruppenrechtsschutzversicherung dass die besagte Versicherung seitens des Versicherung gekündigt wurde, wenn ein Versicherungsfall in Sicht war.

    1. Ist eine solche Kündigung von Rechtsschutzversicherungen durch die Versichererung generell möglich, wenn man als Einzelperson versichert ist?

    2. Ist eine solche Kündigung einer Rechtsschutzversicherung durch die Versicherung möglich wenn man dort durch einen Gruppenrechtsschutz des Mietervereins versichert ist?

    Schon mal vielen Dank für die Antwort.

    Ich kann nach den derzeitigen Erfarhungen leider nur empfehlen die Anfragen an die Gruppenversicherung nur per Einschreiben zu schicken bzw vom Anwalt schicken zu lasse, damit man später zweifelsfrei klären kann, wer rumschlampt. Nach Aussage des Mietervereins wurde der Antrag auf Übernehme der Kosten bereits vor fast zwei Montaten an die Versicherung geschickt und bisher ist trotz wiederholter Nachfrage bei der Versicherung und beim Anwalt keine Zusage und keinerlei Kommentar dazu angekommen. So langsam bin ich mir nicht mehr ganz sicher ob da eine/r der Beteiligten auf die klassische Tour vesuchten möchte, die Fälle durch Aussitzen arbeitssparen über die Runden zu bekommen! Jedenfalls läuft da einiges gründliches schief!! Hat noch sonst jemand Erfahrungen mit derartigen Vorgängen gemacht?

    Wie ich oben schon geschrieben habe ist die Zulässigkeit usw hier eben nicht das Thema sonder nur die Verlängerung der Kündigungsfrist wegen Corona - sonst gibt es hier ein volles Drucheinander.

    Den Mieterverein habe ich in der Sache auch schon angeschreiben und angeregt. dieser Frage mal im Interessse zahlreicher Mieter nachzugehen ... bisher habe ich da keine Antwort bekommen da man zumindest in meiner Stadt (angeblich aus Zeitmangel) grundsätzlich keine E-Mails beantwortet. Ich hoffe dennoch dass die Frage angekommen ist und ich irgendwann (vermutlich nur in einem angemeldeten Telefonat oder einem Termin) eine Antwort darauf bekomme... Wie soll man eine Wohung suchen wenn derartige Ausgangsbeschrenkungen herschen und sich vermutlich auch nur wenige Vermieter in dieser Zeit mit Neuvermietungen beschäftigen können.

    Das ist richtig .... und ich kenne diese Reglung auch bereits. Die Antwort geht aber m.E. leider total an meiner Frage vorbei. Es geht hier nicht um die Erlaubnis eines Umzug sondern im Grunde um die (Un-) Möglickeit einer Wohnungssuche in der Zeit der Coronakrise (zumindest wärend der Ausgangsbeschränkungen) und somit um die faktische Verkürzung der Dauer zur Suche einer neuen Wohnung.

    Hallo

    Mein Antwalt hat nach seinen Worten vor bereits 6 Wochen einen Antrag auf Deckungszusage für die Gerichtskosten an die Gruppenrechtsschutzversicherung des Mietervereis geschickt. Nach 3 Wochen habe ich nachgefragt warum da nichts zurück gekommen ist und es wurde mir zugeischert dort nachzufragen was da los sein... Später wurde mir dann mitgeteilt dass die leider immer einige Wochen im Rückstand seien - das also leider normal sei.

    Etwas etwas stinkig habe ich heute nach nun mehr 6 Wochen Wartezeit selber dort angerufen und meine Anfrage fiel daher auch etwas verärgert aus....

    Verwundert wurde mir von der Dame an Telefon mitgeilt dass auf meinen Namen überhaupt gar keine Anfrage eingegangen sei ....

    Nun weiß ich nicht was ich da glauben soll!?

    Wie sind die Erfahrungen mit der Wartezeit derartiger Anfragen bei der Gruppenrechsschutzversicherung des Mietervereins in Köln?

    Wie lange sind die nach eurer persönlichen Erfahrung?

    Wie schnell sind da andere Rechtschutzversicherungen?

    Vielen Dank !

    Alexander

    Hallo

    Wir wurden wegen Eigenbedarf gekündigt. Ob das Ganze vor Gericht wirlich so durchgeht ist eine eigene Frage aber mich interessiert hier vorerst nur folgender Aspekt der Kündigungsfrist:

    In Bayern besteht seit einiger Zeit eine Ausgangsbeschränkung, die das Verlassen der Wohnung nur in besonderen lebenswichtigen Situationen zuläßt. Nach meinem Wissen ist die Wohnungssuche hier kein zulässiger Grund (oder täusche ich mich da?)

    Durch Corona wird also unsere nun notwendige Wohnungssuche derzeit stark behindert bzw. unmöglich und somit wir es zeitlich immer knapper.

    Gibt es bereits Erfahrungen, ob sich da die Kündigungsfristen wegen dieses Problems um die Zeit der Ausgangsbeschränkungen verlängern?

    Ist da evtl schon eine Gesetzliche Regelung in Arbeit die hier für Entlastung sorgt?

    Schöne Grüße und schon mal Danke !

    Hallo

    Meine Schwiegermama ist im Anzug. Möchte so 6 bis 8 Wochen bleiben.

    Mieter der Wohnung bin ich und habe dem Vermieter bereits vor geraumer Zeit schriftlich mitgeteilt, dass meine Partnerin ( wir sind unverheiratet) dauerhaft bei mir wohnt.

    Nun kommt deren Mutter aus dem etwas ferneren Ausland zu Besuch und möchte damit sich die lange Anreise lohnt gleich so 6 bis 8 Wochen bleiben.

    Der Wohnraum dürfe von der Größe wohl ok sein meine ich, denn in der gleichen Wohnung hatte auch schon mal eine Familie gewohnt.

    Einige Zeit wrde ich aber während des Aufenthaltes der Schwiegermutte auch beruflich unterwegs sein und dann sind nur meine Partnerin und deren Mutter in der Wohnung

    Wir wohnen übrigens in Bayern für den Fall dass das irgenwie eine Rolle spielt.


    Könnte das mietrechtlich ein Problem sein?

    Wie lange darf die da ohne besondere Erlaubnis der Vermieter (mindestens) bleiben?

    Muss ich das dem Vermieter mitteilen?

    Was ist wenn die in der Zwischenzeit die Grenzen wegen Corona dicht machen und die nicht mehr so einfach zurück kann und noch länger bleiben muß?

    Müssten wir die dann irgenwann woanders unterbringen da die Frist überschritten ist?

    Schon mal vielen Dank! :)

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