Kniffelige Frage
Unter der Terrasse eines Mieters findet sich ein Lagerraum der mit einem Licht und einer Lüftung ausgestattet ist die ca 1 mal in der der Woche angeschaltet wird. Der Lagerraum wird zur Hälfte von dem Mieter selber genutzt und zur andere Hälfte von anderen Mietern und dem Hausbesitzer.
Dummerweise hängt die Stromversorgung an dem Stromkreis des Mieters - d.h. der dort auch von anderen Mietern verwendete Strom wird über den Zähler des Mieters gezählt und somit auch diesem von dem Stormversorger in Rechung gestellt.
Wie kann das Problem mietrechtlch einfwandferi gelöst werden?
Kann man da an die beiden Stormverbraucher (Licht und Lüftung) Stromzähler anbringen und den damit gemessenen Strom dem Mieter (anteilsmäßig) rückerstadten ?
Was müssen das für Stromzähle sein? (Festinstalierte geeichtet oder reichen einfache handeslübliche)
Wie muss die Abrechung dann im Mietvertrag geregelt sein?
Oder führt da keine Weg daran vorbei aufwändig und teuer von einem Elektriker ein Stromkabel verlegen zu lassen das dann garantiert dass der Storm aus dem Keller nicht über die Rechnung des Mieters läuft?
Wie ist es wenn sich Mieter und Vermieter auf eine Reglung einigen die eigentlich nicht ordnungsgemäß ist? Welche negativen Folgen kann das für den Vermieter haben wenn der Mieter das Nachher beanstandet? Lediglich eine Rückerstadtung oder darüber hinaus noch andere Konsequenzen?
Vielen Dank