Probleme bei der Messung von Heizwasser und Stromzähler

  • Hallo

    Eine Haus hat drei Wohungen und eine mit Heizöl betriebene Zentralheinzung.

    Bei den beiden Mietwohungen im EG und DG läßt sich ohne große Probleme ein Zähler für das Heizwasser instalieren. Probleme gibt es allerdings bei der mittleren Wohnung die als Ferienwohung betrieben wird. Hier kann nicht ohne Weiteres eine Messung erfolgen da evt erst durch das Aufbrechen einer Mauer Platz für die Meßeinrichtung geschaffen werden könnte. Desweiteren wird noch eine Heizung im Treppenhaus betrieben die etweder direkt an der Zentralheihung hängt oder aber Teil des Kreislaufes der mitleren Wohnung ist. Diese läuft normalerweise aber nur auf Frostschutz.

    Es ist allerdings auch möglich den Gesamtverbrauch des Heizungswassers für die Heizung des Hauses zu messen.

    Da es nun ja wohl mehr oder weniger Pflicht ist, den Warmwasserverbrauch für Mietwohungen zu messen stellt sich die Frage ob dieser errechnet werden kann ohne dass der Verbrauch der mittleren Wohung und der Heizung im Treppenhaus gemessen werden kann.

    Der Einbau der Warmwasserzähler für des Brauchwasser macht in allen drei Stockwerken keine Probleme.

    1. Kann der Heizwasserverbrauch der Mietwohungen und damit auch die Heizungskosten der beiden Mietwohungen zuverlässig berechnet werden, wenn neben der Messung des Brauchwassers alleine die Messungen des Heizwasserverbrauches der beiden Mietwohnungen vorliegen?

    2. Kann der Heizwasserverbrauch der Mietwohungen und damit auch die Heizungskosten der beiden Mietwohungen zuverlässig berechnet werden, wenn neben der Messung des Brauchwassers auch die Messungen des Heizwasserverbrauches der beiden Mietwohnungen und der Gesammtvertverbrauch des Heizungswassers für das ganze Haus vorliegen?

    3. Oder ist es unumgänlich auch noch eine Wasserzähler für das Heizwasser des mittleren Stockes und evtl auch noch des Heizkörpers im Treppenhaus zu instalieren? Ein Haus hat drei Wohnungen.

    Die Mietswohung im Paterre hat einen eigenen Zähler (Nr 1) der regelmäßig vom Stromlieferanten abgelesen wird. Die anderen beiden Wohnung eine Ferienwohung im EG und eine Mietswohung im DG hängen an einem Zähler (Nr 2) der ebenfalls regelmäßig vom Stromlieferanten abgelesen wird. Die Rechung geht an den Vermieter. Die Wohnung im DG hat darüber hinaus einen internen Zähler (Nr 3) der den Strom dieser Wohung zählt. Die Abrechung läuft aber über den Vertrag des Vermieters.

    Ebenfalls über den Zähler (Nr 2) wird der Hausstrom gezählt.

    Bisher wurde dem Mieter vom DG aufgrund der Daten des Zähler Nr 3 eine anteilige Rechung aus dem Stormverbrauch berechnet. Die Kosten für die verbrauchten Einheiten lasse ich ja anhand der Daten der Jahresabrechnung aus Zähler Nr berechnen - zusätzlich dazu zahlte der Mieter noch 50% der Grundgebühr für den Strom.

    Ist das ok so? Oder hat der Mieter neuerdings einen Anspruch auf einen eigenen Zähler? Oder musse der Zähler Nr 3 regelmäßig geeicht werden oder so?

    Vielen Dank

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