Hallo acan,
einen rechtlichen Anspruch auf Alter bzw. Wohndauer in Verbindung mit den Mietzins ist mir nicht bekannt. Vielmehr ist es von Bedeutung wie sich der Mietzins zusammen setzt. In der Regel nach qm Wohnflaechen / Nutzflaeche. Dabei kommen dann noch Zu- oder Abschlaege ( Balkon, Dachschraegen etc. )
Es stellt sich hierbei aber mehr die Frage ob Ihr Mietzins in Vergleich zu der identischen Wohnung im "Gruenen" Bereich ( Mietspiegel etc. ) ist. Da eine Ueberpruefung sehr unfangreich ist, kann hierbei am besten der Mieterschutzbund helfen. Selbst die Steigerung von 1100 DM auf 823,66 Euro innerhalb von 11 Jahren ist schon fragwuerdig. Eine genaue Ueberpruefung ( Mietspiegel, Mieterhoehungen etc. ) bringt Klarheit.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I