Hallo,
mein Ehemann müsste aus bürokratischen Gründen ganz dringend in den Mietvertrag als Hauptmieter mit aufgenommen werden.
Nun habe ich vor kurzem gehört, dass darauf ein rechtsanspruch besteht. Das kann ich mir nicht vorstellen, wäre aber toll und deshalb meine Frage ob das wirklich so ist?
heneena