Einige Fehler im Mietvertrag, dadurch Vorteile?

  • Hallo,

    in unserem Mietvertrag finden sich einige Fehler:

    Es ist eine andere Wohnung angegeben: Ich wohne z.B. Musterstraße und im Mietvertrag steht Heinrichstraße.

    Miete beträgt 330 euro, in Worten steht aber Fünfhundertundzehn.

    Mein Name ist falsch geschrieben.

    Nun habe ich die Wohnung gekündigt und in einem Monat ziehe ich aus. Unser Vermieter ist unglaublich unfreundlich und stellt sich nur in den Weg. Ich habe die Befürchtung, dass er bei jeder Gelegenheit versuchen wird die Kaution einbehalten. Einmal wegen der Nebenkostenabrechnung (ist ja ok) dann wird er aber sicherlich wegen irgendwas innerhalb der Wohnung meckern, sei es Streichen oder irgendwelche angeblichen Mängel, sodass er bestimmt einen Teil der Kaution zu unrecht behalten wird.

    Ergeben sich jetzt schon irgendwelche Vorteile für mich durch die Fehler im Mietvertrag? Das ich irgendwas in der Hand habe?

    Vielen Dank im Voraus.

    Beste Grüße

  • Sie haben keinerlei Vorteile. Trotz dieser fehlerhaften Angaben ist ein Vertrag zustande gekommen und welchen Sie auch noch wissentlich so unterschrieben haben.
    Sie haben der Fehlerhaftigkeit insofern Vorschub geleistet, das Sie in die Mustertraße gezogen sind, obwohl Heinrichstraße genannt wurde und das auch noch unter falschen Namen.

    Sie haben wahrscheinlich 330 € Miete pro Monat bezahlt.
    Woraus schließen Sie 330 € statt 510 €, obwohl es gleichzeitig genannt wurde ?

    Das wird wohl nichts mit Schlitzohrigkeit. Al Capone(der Echte) war um einiges besser!
    Vergessen Sie diesen Beitrag.

    3 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (28. August 2011 um 13:06)

  • Hallo alcapone1789,
    nur zur Information. Sie haben von den "Maengel" eventuell schon frueher Kenntnis gehabt und nicht dagegen unternommen. Desweiteren habe Sie die Wohnung gemietet was auch als eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhaeltnis dargelegt werden kann.
    Es kann schwierig sein aus Ihrer dargestellten Situation Vorteile zu verschaffen. ( Ihre Mietdauer ist nicht bekannt ) Da Mietvertraege erst ab eine Laufzeit von einen Jahr schriftlich abgeschlossen werden muessen.
    Wenn Sie dann noch einen falschen Namen in Ihren Vertrag stehen und Sie diesen unterschrieben haben, kann die ganze "Sache" sich auf wenden. Mehr Infos gehen in die Rechtsberatung ueber die ich nicht machen darf.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (1. September 2011 um 21:20)

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