Roller abstellen im Hof?

  • Hallo ,
    Wir wohnen in einem Mietshaus dieses hat einen Hof und 3 Garagen die vermietet sind.Mein mann hat sich jetzt einen Roler geholt und parkt diesen an der Seite - dort parkt noch jemand seinen Roller und auch fahräder stehen dort. Heute Morgen wurde mein Mann vom Vermieter angesprochen das er den roller dort nicht einfach abstellen dürfte er will für den Stellplatz 25 Euro im Monat haben!!! Ich habe jetzt im Mietvertrag geschaut und dort steht eine Sache unter Sicherheitsregeln: Kleinkrafträder,Mopeds und ähnliche Fahrzeuge sowie sonstige sperrige gegenstände dürfen nicht im Haus oder auf dem Grundstück unter-bzw. abgestellt werden.

    Ich verstehe es jetzt so das es nicht erlaubt ist aus Sicherheitsgründen. Das heißt doch aber auch das er gar nicht das Recht hat Miete zu verlangen weil es aus Sicherheitsgr. verboten ist???

    Ach ja als mein mann ihn auf den anderen Roller ansprach sagte er der Mieter hat ja auch eine Garage und zahlt für die Garage Miete , das wäre was anderes. Aber wenn es für uns verboten ist auch Sicherheitsgr. dann müßten doch auch die anderen fahrräder und der Roller dort weg????

    Wir wohnen seit 5 Jahren hier und seitdem steht dort dieser andere Roller und die Fahräder , Fluchtwege werden an dieser Stelle nicht behindert , es ist ein Platz unter dem Balkon an der Wand.

    Danke

  • siehe hier:

    Mietrecht: die Nutzung von Parkplätzen, Zweckentfremdung

    Der entsprechende Passus in Ihrem Mietvertrag sollte jetzt nicht auf die Waagschale gelegt werden. Der Vermieter möchte hier nur zum Ausdruck bringen, das "wildes Parken" nicht erlaubt ist.

    Für das Abstellen von Kleinkrafträdern ist generell eine Vereinbarung mit dem Vermieter erforderlich. Und es ist durchaus legitim dass der Vermieter Stellplätze nicht kostenlos zur Verfügung stellt. Ob ein Preis von 25,00 € allerdings angemessen ist, vermag ich von hier aus nicht zu beurteilen.

  • Hallo stella78,
    es besteht die Moeglichkeit, dass Sie Ihren Vermieter schriftlich mit Nachweis auf die Fürsorge und Treuepflicht hinweisen. Das bedeutet, wenn der Vermieter den einen Mieter es erlaubt, dass ist die gleiche Erlaubnis auch an den anderen Mietern anzuwenden.
    Und die Garage ist ja nich der Ort wo all die Zweiräder stehen, deswegen ist es nicht nachvollziehbar.
    Und sollte das Argument "...hat auch eine Garage..." bestehen bleiben, dann koennen Sie auf die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters hinweisen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo Stella78,

    "Heute Morgen wurde mein Mann vom Vermieter angesprochen das er den roller dort nicht einfach abstellen dürfte er will für den Stellplatz 25 Euro im Monat haben!!!"
    Ist i.O.

    "Ich habe jetzt im Mietvertrag geschaut und dort steht eine Sache unter Sicherheitsregeln: Kleinkrafträder,Mopeds und ähnliche Fahrzeuge sowie sonstige sperrige gegenstände dürfen nicht im Haus oder auf dem Grundstück unter-bzw. abgestellt werden."
    Ist auch i.O.

    "Ich verstehe es jetzt so das es nicht erlaubt ist aus Sicherheitsgründen. Das heißt doch aber auch das er gar nicht das Recht hat Miete zu verlangen weil es aus Sicherheitsgr. verboten ist???"
    Die Sicherheitsgründe können ein (charmanter) Vorwand sein, abe der VM bestimmt die Regeln.

    "Ach ja als mein mann ihn auf den anderen Roller ansprach sagte er der Mieter hat ja auch eine Garage und zahlt für die Garage Miete , das wäre was anderes."
    Bitteschön, er hätte auch noch nicht mal antworten müssen.

    "Aber wenn es für uns verboten ist auch Sicherheitsgr. dann müßten doch auch die anderen fahrräder und der Roller dort weg????"
    So hart wie es für Dich klingen mag: Darüber ist er Dir keine Rechenschaft schuldig.

    "Wir wohnen seit 5 Jahren hier und seitdem steht dort dieser andere Roller und die Fahräder , Fluchtwege werden an dieser Stelle nicht behindert , es ist ein Platz unter dem Balkon an der Wand."
    Das macht alles nichts...
    Die Politesse darf von -zig Falschperkern so viele oder wenige aufschreiben, wie sie möchte...

  • Zitat

    es besteht die Moeglichkeit, dass Sie Ihren Vermieter schriftlich mit Nachweis auf die Fürsorge und Treuepflicht hinweisen. Das bedeutet, wenn der Vermieter den einen Mieter es erlaubt, dass ist die gleiche Erlaubnis auch an den anderen Mietern anzuwenden

    Vom Grundsatz her schon richtig. Nur schreibt der Teilnehmer, dass der andere Mieter, der seinen Roller dort abstellt, eine Garage angemietet hat und deshalb die Erlaubnis zum Abstellen des Rollers erhalten hat.

    Warum also soll dann der Vermieter anderen Mietern diese Erlaubnis kostenlos erteilen?

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