Beiträge von Keltik67

    Hallo,

    ich hatte gerade eine große Wasserpfütze im Wohnzimmer entdeckt, eine Dichtung der Heizungsrohe hängt teilweise aus der Rohrschelle/-muffe. Im Heizkörper plätschert es, da Wasser fehlt.
    Es dürft ca. 1 Liter Wasser ausgetreten sein, dass auf dem Boden sichtbar ist. Es müsste ein größerer Teil am Rohr entlang unter dem Boden verschwunden sein, der mit Vinyl belegte OSB-Platten Boden ist deutlich aufgequollen.

    Unser neuer Massivholz-Esstisch stand in der Pfütze, ein Tischbein ist nass und hat Rissbildung.
    Muss der Eigentümer für den Schaden am ca. 3 Monate alten Tisch (500Euro Neupreis) haften, die Neubeschaffung inkl. Anlieferung, Abbau des alten und Aufbau des neuen Tisches durch einen Liefer- und Montagedienst bezahlen?

    Sämtliche Arbeiten beim Neubau der Bude wurden von unqualifizierten PFUSCHERN (teilweise Schwarzarbeitern des Eigentümers) ausgeführt. In einem anderen Raum war die Heizung auch schon mal undicht, da auch dort die Dichtungen nicht FACHGERECHT verbaut waren.

    Kann ich dem angekündigten "Monteuer" den Zutritt in die Wohnung verweigern, falls Zweifel an seiner fachlichen Kompetenz bestehen? Der angekündigte Typ hatte angeblich mit der Installation hier zu tun, überall gibt es sichtbare und funktionelle Mängel an Heizung und Wasserinstallation.

    Die Zu-/Ablaufventile unten am Heizkörper sind zu, hatte alles abgestellt, damit nichts mehr ausläuft....

    Bitte von einem Anwalt nicht zuviel technisches Wissen. Dafür gibt es die jeweils passenden Gutachter, den dann das Gericht bestellt (entsprechend teuer)

    Das ist mir durchaus bekannt, ich bin selbst ursprünglich aus den Holzbau (lange her), kann deshalb einigermaßen einschätzen, wo bei der Hütte hier der Wurm drin ist. Das viele Anwälte überhaupt nicht wissen um was es geht, egal in welchen Bereichen, kann ich bestätigen.

    Hallo,

    im Rahmen einer Mangelbeseitigung ist es durchaus möglich, dies gerichtlich geltend zu machen.

    Gutachten können von jeder Partei angefordert werden, jedoch wird dann nochmals von Gericht eines verfügt. Sollte das Gutachten notwendig gewesen sein, sind die Kosten als notwendige Auslagen zu erstatten.

    Aber das alles wird dir dann entsprechend der Anwalt erläutern.

    Ich hatte einen Bekannten, der auch für Mietrecht zuständig wäre. Leider liegt er seit einem Schlaganfall vor wenigen Wochen flach und wird wohl nimmer...
    Muss mir jemand anderen Suchen. Gibt es Kriterien für Auswahl eines Anwalts, der sich nicht nur mit dem Inhaltsverzeichnis bei Gesetzestexten auskennt, sondern auch technisches Knowhow hat, um die Lage in der Rumpelbude fachlich richtig einschätzen zu können?

    Was auszuführen? Das halbe Haus abzureißen? Das dürfte schwer werden, jedenfalls "umgehend".

    Im Zweifel stellt das ein Richter nach der 2-3 Instanz fest. Du kannst natürlich alles mögliche wild von der Miete abziehen, nur das ist keine besonders schlaue Idee, denke ich.

    Das ist ja immerhin sein Problem, da er für die Erstellung verantwortlich war.
    Einzige Option: Die Fußböden unten raus und neue rein, die sehr gut entsprechend Entkoppelt sind. Wird er nicht machen, meinte die Mieterin unten, die mit ihn immer wieder Kontakt hat. Ist nicht unser Problem, ha sich der Billigheimer mit seinen unfähigen Nicht-Handwerkern steht zuzuschreiben.

    Eine Wohnung, in der es täglich über Stunden hinweg bollert weil Boden und Wände unten so mit der neuen Konstruktion verbunden sind, dass hier oben alles vibriert muss wohl niemand hinnehmen. Alles was man hört, _spürt_ man auch über den Boden, im Sitzen, stehen oder im Bett liegend.

    Nun zum Hauptproblem mit der Wohnung, die meine Freundin 2018 angemietet hat. Ich versuche nächste Woche noch einen Termin bei einem Fachanwalt zubekommen, wollte vorher aber schon mal einige Dinge in Erfahrung bringen, damit ich jetzt schon vorab beim Vermieter Druck machen kann und Fristen setzen.

    Sie hatte zum 1.6. eine Wohnung angemietet, die 2017/18 auf ein bestehendes ehemaliges Bürogebäude (Bj 1964, Flachdach, auf alten Fotos erkennt man eine Metall-Grundkonstruktion) aufgestockt wurde.

    Bauweise der Aufstockung Holzständer mit doppelt Gipskarton und Isoflock Befüllung. Außen wurde das gesamte Gebäude neu verputzt, im alten Gebäude auch neue Fenster.

    Tage nach Anmietung rumpelte es plötzlich ständig, da es von unten nach oben zum Neubau keine oder keine funktionierende Entkopplung gibt.

    Kleine Kinder bollern laut den Gang entlang, hüpfen in der Bude unten herum, bei uns kann man jeden Schritt als dumpfen Schlag hören UND SPRÜREN, im Wasserglas auf dem Tisch bilden sich sichtbare Ringe durch die Erschütterungen. Weingläser auf dem Tisch klirren.

    Es wurde im Sommer 2018 mehrfach reklamiert, die Mieter unten vom Vermieter ermahnt. Ich hatte diese dann informiert, was bei uns hier oben abgeht, falls die Kinder toben. Seither war es vertretbar ruhig, bis auf die täglichen 10 Minuten.

    Seit Herbst 2019 rumpelt und bollert es täglich. Immer wieder klappern Weingläser im Schrank, eine Metall-Glas Laterne auf dem Boden klappert, in Küchenschränken klappert immer wieder Geschirr, falls die Kinder ODER auch die Frau oder der Dauergast von den letzten zwei Monten etwas flotter durch den Gang oder Zimmer rumpelt.

    In Gang unten konnte ich sehen, dass Fließen auf einem schwingenden Boden (vermutlich Spanplatten) verlegt sind, an der Wand ist eine Fliesenreihe als "Sockenleiste" verlegt und mit dem Bodenfließen verfugt = direkte Übertragung der Trittschallenergie auf die Wände.
    Bei uns vibriert der Boden (OSB-Platten auf Holzkonstruktion), die Wände, innen wie außen, vibrieren auch spürbar.

    Wird im vordersten Zimmer der unteren Wohnung (unter unserer Dachterrasse) gespielt, dann bollert es 15m weiter hinten in unseren Schlafzimmer vom Boden her und von den Wänden, obwohl dazwischen alle Türen geschlossen sind. Nach der letzten Reklamation vor 3-4 Wochen wird im Zimmer unter unserer Dachterrasse (vor dem Wohnzimmer) gespielt, im Wohn-/Esszimmer, Kochbereich,, Arbeitszimmer bis hinten zum Schlafzimmer Rumpelt und Bollert es trotzdem laut und spürbar.


    An den vergangen drei Wochenende _ganztägig_ mit kurzen Pausen Dauergerumpel, gestern Abend ca 1,5 Stunden lang EXTREMES Geboller, als ob jemand gegen die Zimmerwand rennt oder eine Bowlingkugel bei uns hier oben durch den Gang rollt, Lampe und Geschirr klapperten auch ab und zu (es war wohl ein Babysitter da).


    Nach Informationen die ich bisher bekommen hatte, gilt die Einheit der Aufstockung als Neubau. Ein Mieter darf hier grundsätzlich erwarten, dass die Wohnung Standards einer Neubauwohnung entspricht und Problem wie massive Trittschallübertragung nicht vorkommen. Ebenso muss sich ein Mieter nicht mit Bauphysik oder Baustatik auskennen und selbst erkennen, dass durch die Bauweise des ursprünglichen Gebäudes oder die Kombination mit der Bauweise des Neubaus massive Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

    Im Mietvertrag ist der Zusatz zum Thema Hellhörigkeit oder wegen Altbau zu erwartende Beeinträchtigung nicht angekreuzt. Makler "Das ist alles nach den neuesten Standards erstellt, hier oben bleibt es ruhig"
    Hellhörig ist es nicht, die Kinder brüllen teilweise extrem herum, davon hört man hier oben so gut wie überhaupt nichts. Lediglich das laute dumpfe Geboller beim Laufen.

    Das Problem kann nur durch massive bauliche Veränderungen beseitigt werden, wie eine komplette Entkopplung der Böden und der Wände der unteren Wohnung.

    Ich möchte dem Eigentümer bis morgen diesen Sachverhalt nochmals schriftlich melden, dazu auch eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen oder deutlche Mietminderung androhen.

    14 Tage dürften wohl nicht ausreichend sein, da massive Bauarbeiten notwendig wären.


    Kann ein Vermieter dazu gezwungen werden dies umgehend auszuführen?

    Kann ein Mieter ein Gutachten in Auftrag geben und die Kosten einfordern, falls die massiven baulichen Mängel nachweisbar sind oder geht dies nur über eine gerichtliche Verfügung?

    Falsch. Zur Berechnung nach Verbrauch ist es zwingend erforderlich, dass in allen Wohnungen Zähler vorhanden sind. Ansonsten funktioniert die Verteilung nicht korrekt. Gehe also davon aus, dass nach der Anzahl der Personen verteilt wird.

    Werden wir nicht akzeptieren, da der Makler , der auch für den Vertrag verantwortlich ist, AUSDRÜCKLICH betont hatte, dass wir eigene Zähler für Wasser (und Strom) hätten und uns der Verbrauch der anderen Mieter nichts angeht.
    Wir werden keinen Cent für Autowäsche, Kinderpool, nächtliche Duschaktionen im Sommer vor dem Haus und sonstiges bezahlen, lediglich die Menge, die laut Zähler angefallen ist.

    Der Eigentümer hatte bei Wohnungsübergabe extra nach die Zählerstände für Strom und unseren Wasserzähler notiert (stehen im Übergabeprotokoll) und gezeigt, wo sich diese befinden.

    Es geht um Brauchwasser, wir haben hier einen Durchlauferhitzer und eine Leitung mit Zähler für Kaltwasser im Keller, die zu unserer Wohnung führt.

    Falsch. Ein Vermieter darf die gesamten Kosten für die Beleuchtung der gemeinschaftlichen Wege sowie für das Treppenhaus umlegen. Ob einer der Mieter einen Teil der Wege nicht benutzen braucht, spielt keine Rolle.

    Es gibt aber keine technische Trennung für Strom ALLEN Etagen und Wohneinheiten, außer bei uns hier oben. Wir haben alles extra nur auf uns laufen, bis auf die Zentralheizung.

    Die Außenbeleuchtung, Streckdosen vor dem Haus sind über den Sicherungskasten in der Hauptetage unter uns angeschlossen.

    Unsere Außentreppe vor dem Haus, Beleuchtung auf der Terrasse und Steckdose hängen alle bei uns an der Sicherung vom Wohnzimmer.

    Eine getrennte Abrechnung für allgemein genutzten Strom ist überhaupt nicht möglich. Laut anderen Bewohnern, wird der Gesamtverbrauch bei ihnen pauschal abgerechnet.

    Ich schau gerade den Mietervertrag meiner Freundin durch. Es ergeben sich einige Fragen hinsichtlich des Verteilerschlüssels.

    Unsere Wohnung hat einen eigenen Strom- und Wasserzähler.


    Alle anderen Wohneinheiten im Haus hängen laut anderer Bewohner an einem einzigen Strom- und Wasserzähler und werden über die jeweilige Anzahl der Bewohner oder die Wohnfläche umgelegt.

    Im Vertrag (Standardvertrag der Haus- und Grund) wird unter Betriebskosten

    Punkt 2 Wasserversorgung - Anzahl Personen

    Punkt 8 Müllentsorgung - Anzahl Personen

    Punkt 11 Beleuchtung (Außenbereich und Allgemeinflächen) - Anzahl Personen

    Punkt 14 Hauswart - Wohnfläche

    genannt.

    zu 2 gehe ich davon aus, wir werden nur die Wassermenge nach unserem Zählerstand zahlen und sonst nichts, was im Haus verbraucht wird. Die anderen Mieter waschen Autos hinter dem Haus, der Kinderpool wurde im Sommer jede Woche mehrfach mit Wasser gefüllt (2x2m, 1m hoch = mind. 3-4qm je Füllung).

    zu 8, zählen hier nur Erwachsene oder auch kleine Kinder? Die Mieter unter uns produzieren mit 4 Klein/Kleinstkindern derart viel Müll, dass sie nach 1-1 1/2 Wochen die 240 Liter Mülltonne randvoll haben, die 240er Altpapiertonne ist ebenfalls nach eine Woche voll. Nach Bezug der Wohnung musste der Eigentümer extra Tonnen für uns bestellen, da die großen nach nicht mal einer Wochen ständig voll waren. Wir bekommen die 60l Restmüll selten 3/4 voll, Papier 240l max. halb, falls ein paar Kartons dabei sind.


    zu 11, es gibt im Außenbereich eine einzige Wegebeleuchtung. Diese befindet sich im hinteren Teil des Fußwegs zu Wohnung der unteren Mieter. Sie leuchten den vorderen für uns relevanten Teil des Wegs _nicht_ aus, da viel zu weit weg. Sie brennt oft fast die ganze Nacht, da der Bewegungsmelder ständig auf bewegte Äste reagiert.
    Unser Weg zweigt vorher zur Außentreppe ab, die von zwei Lampen beleuchtet wird, die an unserer Stromleitung der Wohnung hängen. Somit auf unseren Zähler laufen.

    zu 14, laut Eigentümer gibt es keinen Hauswart, somit keine offiziell ausgeführten Arbeiten

    Bis jetzt liegt uns noch keine Nebenkostenabrechnung vor (Bezug 06/2018).

    Ich gehe davon aus, dass wir

    zu 2 - Wasser nur nach Zählerstand unseres Zählers zahlen werden und sonst nichts

    zu 8 - die Kosten für Müllentsorgung evtl. angepasst werden, sollten uns die extra für uns bestellten Mülltonnen Mehrkosten bereiten

    zu 11 - wir keinerlei Stromkosten u.a. für irgendwelche Beleuchtung in/um das Haus entrichten werden

    zu 14 - Kosten für Hauswart in keiner Weise berechnet werden können

    Ich werde auf jeden Fall Einsicht die Betriebskosten verlangen, so bald wir eine Nebenkostenabrechnung erhalten.

    Wende dich hierfür bitte ans Ordnungsamt der Stadt. Dieses ist auch für Verkehrsangelegenheiten zuständig und kann zur Klärung helfen.

    Ist in Arbeit.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Sache irgend etwas mit Mietrecht zu tun hat. Mir scheint das eher eine Sache des für den ruhenden Verkehr zuständigen Amtes zu sein. Niemand kann beliebig eine Einfahrt festlegen und schon garnicht das Parken an irgend einer Stelle der Straße per Schild verbieten wollen.

    Natürlich betrifft das Parken auf der Fahrbahn den Straßenverkehr, ich kläre das mit jemanden vom Ordnungsamt.

    Dafür haben wir hier ständig Verkehr auf unserem Fußweg zum Haus, da immer wieder Besucher oder die Anwohner über die eh schon kaputten Betonplatten bollern und genervt sind, falls man dort gerade entlang läuft. "Das ist unsere Zufahrt zu unserem Parkplatz".
    Ich vermute, der Eigentümer billigt das Parken auf dem hinteren Teil des Fußwegs, da unser Zugang vorher abzweigt. Will das nur vorher von offizieller Seite geklärt haben, ob auf dem Hausgrund auf den Fußweg geparkt werden darf, da offensichtlich keine offizielle Zufahrt vorhanden ist.

    Aber am Ende fragt sich was man davon hat. Entweder ihr macht es oder ihr müsst die bezahlen die es machen. Einen wirklichen Vorteil habt ihr daraus ja nun nicht.

    Eben darum geht es. Der Makler hatte mehrfach und ausdrücklich betont, dass alle Arbeiten um das Haus herum vom "Hausmeister" erledigt werden. Ausgenommen "Die Treppe und Dachterrasse, die gehen nur euch was an".

    Er hatte ebenso betont, "ihr zahlt ja dafür" und "die bekommen Geld dafür" - für die Gartenpflege, Mülltonnen an die Straße stellen, Weg am Haus und Stellplätze sauber halten und Winterdienst auf Weg und Gehsteig.

    Die bedeutet für mich, wir zahlen über die Nebenkosten diese "Hausmeisterleistungen" mit, diese werden jedoch nicht erbracht.
    Somit muss ich alle Arbeiten selbst ausführen und möchte einen angemessenen Teil aus den Nebenkosten für die Zukunft rausnehmen.

    Die Stellplätze stehen im Vertrag und §2 Mietsache Wohnungsbeschreibung unter "sowie 2 PKW-Stellplätze" vermerkt.

    Was mache ich dann bei Rohrbruch, Wasserschäden, kurzfristigen notwendigen Arbeiten?

    Ein Rohr am Heizkörper im Schlafzimmer war etwas undicht, hatte ich eines Abends festgestellt. Vom Heizraum gibt es eine extra Leitung nur für unsere Wohnung mit einem Sperrventil. Wie hätten wir da ran kommen sollen, wäre richtig viel Wasser ausgetreten?


    Aus Erfahrung ist niemand mitten in der Nacht erreichbar, es gibt unten keine Klingel. Es ist oft niemand in den unteren Wohnungen anzutreffen.
    Im Notfall würde bei uns die Bude voll Wasser laufen, was unsere und die darunter liegende Wohnung unbewohnbar machen würde.

    Dann müsste wir die Feuerwehr rufen, damit sie die Türe gewaltsam aufbrechen? Alles andere würde zu lange dauern.

    Termin mit Tkom Techniker war vorhanden, die Türe unten wurde extra offen gelassen, ein Zettel angebracht. Einer der Mieter hatte dann die Türe trotzdem geschlossen, wird konnten nicht an den Hausanschluss, Techniker rückt wieder ab, wir bekommen eine Rechnung über den Einsatz und müssen einen Nachtermin vereinbaren.

    Abgleich von Strom- und Wasserzähler kann ich mit dem Eigentümer absprechen, damit er uns rein lässt.

    Grundsätzlich bevorzuge ich das persönliche Gespräch, um die Sache auf dem kurzen Dienstweg zu klären.
    Deshalb bekommt er von mir eine sehr genau Info zu jedem Problem. Wenn da steht, es bilden sich an Risse zur Zimmerdecke im Wohnzimmer die 6mm breit sind, dann sind sie keine 2, 4 oder5mm breit. Allerdings bin ich nicht bereit mich mit Auskünften wie "Ja, bald" abzugeben und dann passiert ein dreiviertel Jahr _nichts_.

    Das Problem ist auch, dass er seine eigenen Handwerk (massive Pfuscher) hat, die er schickt, falls es Mängel gibt.

    Ich habe ihm bereits mündlich mitgeteilt, dass wir nur noch echte Handwerke in die Wohnung lassen, da wir seinen Pfuschern und auch ihm selbst die ganzen Mängel zu verdanken haben, was alles nachweisbar ist. Ich hatte mich mehrfach mit seinem "Fachpersonal" unterhalten. Von denen betritt keiner mehr Bude, so lange wir hier wohnen.

    Ein Umzug kommt die nächsten 1 1/2 bis 2 Jahre nicht in Betracht, außer wir finden eine gleichwertige Wohnung und der Eigentümer muss für die Umzugskosten aufkommen, sollten sich Mängel heraus stellen, die die Gesundheit gefährden.

    Mitbewohner im Haus nutzen seit dem Frühjahr den gemeinsamen Fußweg von Gehsteig an der Straße zu den Hauseingängen als Parkplatz.

    Von der Straße am Gehsteig führt ein ca. 2m breiter mit Betonplatten belegter Fußweg zu deren Hauseingang in etwa der Mitte des Hauses, es dürften insg. ca. 15m sein. Der Zugang zu unserer Wohnung/Außentreppe zweigt nach ca. 6m ab. Im hinteren Teil wird das Auto der unteren Mieter abgestellt.


    Laut einem Anwohner gegenüber, der seit mind. 30 Jahren hier wohnt, gibt es keine "Zufahrt" vor dem Haus, der Bordstein ist nicht abgesenkt.
    Der Weg wurde so breit angelegt, da das Gebäude ursprünglich ein Büro-/Verwaltungsgebäude war.
    ca. 3m nebendran befinden sich unsere beiden offiziellen Stellplätze auf den Hausgrund, der Bordstein ist hier, wie bei allen Zufahrten in der Straße angesenkt.

    Die Mieterin verscheucht oder nötigt ständig Anwohner, Besucher einer Gaststätte oder auch unsere Gäste, falls jemand völlig Regelkonform auf der Straße "vor ihrer Einfahrt" parkt.
    Wir fanden im Januar einen Zettel mit der Drohung im Briefkasten, dass wir künftig abgeschleppt werden, sollten wir nochmals die "Einfahrt" zuparken.

    Vor ca. zwei Wochen wurde meine Freundin wieder angeblökt, da sie angeblich zu dicht an der "Ausfahrt" geparkt hatte. Wobei unser Fahrzeug mind. 2,5m entfernt stand.

    Außerdem wurde angekündigt, sie würde demnächst ein Schild am Gehsteig mit dem Hinweis "Einfahrt - parken verboten" o.ä. aufzustellen.

    Um die Sache klar zu stellen, und zwar so schnell wie möglich, wollte ich mich bei der Stadt zu Details des Grundstücks erkundigen.


    Welche Stelle wäre hier zuständig, wer kann Einblick in Unterlagen beim Katasteramt nehmen, Jedermann, nur Bürger, nur Anwohner oder Eigentümer?
    Wie kommt man an diese Auskünfte?


    Sehe gerade, Auskünfte bei den Ämtern kosten (viel Geld). Dann muss ich die Sache wohl beim Ordnungsamt(?) melden, da wir genötigt werden den öffentlichen Verkehrsraum nicht zum Parken nutzen zu dürfen?

    Der Vermieter meinte, selbst wenn es stinken würde, dann hätte er keine Option das zu ändern. "Da kann ich jetzt nichts mehr machen".
    Wir haben hier überall kleinere oder größere Mängel, genau genommen zwei Din-A4 Seiten, die jetzt der Reihe nach abgearbeitet werden sollen.
    Es gibt hier keine Kompromisse mehr, Kommunikation nur schriftlich, damit wir Nachweise über alles haben und auch Fristen setzen können. Nach Aussage seine Schwägerin (auch ehemalige Mieterin bei ihm), muss man Druck machen, sonst passiert überhaupt nichts.

    Natürlich werde ich versuchen ihm sachlich bei einem Gespräch auf die Probleme hinzuweisen, allerdings auch in Schriftform per Einschreiben, damit wir bei Bedarf Druck machen können und etwas vorwärts geht.

    Ich gehe davon aus, dass eine derartige Entlüftung, die das Öffnen mehrerer Fenster nahezu unmöglich macht, ein gravierender Mangel ist, den der Vermieter umgehend beseitigen muss? Auch wenn die Entlüftung schon vor dem Bau der zusätzlichen Etage vorhanden war?

    Einer seiner Handwerke hatte bestätigt, dass es an der Stelle beim Verputzen der Fassade übel roch.

    Hallo

    die Wohnung meiner Freundin wurde 2017/18 als Aufstockung auf ein bestehendes Flachdachgebäude erstellt.

    Direkt unter den beiden Fenstern des als "Kinder-/Arbeitszimmer" bezeichneten Zimmers befindet sich eine Entlüftung eines Abwasserrohres, was bei der Besichtigung nicht wahrgenommen wurde.

    Es ist nicht möglich die Fenster des Zimmer zu öffnen, da es nahezu ohne Unterbrechnung, Sommer wie Winter, aus dem Rohr stinkt. Bei den aktuellen Temperaturen sieht man den Dampf aus dem Rohr direkt nach oben oder schräg Richtung Bad/Schlafzimmer ziehen, zeitweise bildet sich auch Wasserdampf auf den Scheiben.

    Im extrem heissen Sommer 2018 hatten wir den identischen sehr krassen Gestank aus der Entlüftung, wie in der ganzen Straße aus den Abwasserkanälen.

    Der Vermieter wurde mehrfach darauf angesprochen, hatte Anfang Herbst 2018 einmal den Kopf aus den Fenster gestreckt, als gerade nichts wahrnehmbar war und erklärt "Ich rieche nichts, dass kann nicht sein".

    Laut seiner Ansicht handelt sich es um die Raumentlüftung der Toilette, die Rohrentlüftung wäre über das Dach abgeführt. Was aber nicht sein kann, da hier der selbe Gestank Haus kommt, wie an einer anderen Seite an einer anderen Rohrentlüftung. Man hört auch immer lautes Plätschern beim Spülen des WCs unten aus der Entlüftung, das definitiv aus einem Fallrohr kommt.

    Durch den Gestank aus der Belüftung ist es uns seit Sommer 2018 nicht möglich den Raum zu belüften. Betroffen ist auch das Bad und eine Seite des Schlafzimmers.

    Der Vermieter wurde dieses Jahr zweifach aufgefordert das Problem abzustellen, passiert war nichts.
    Entweder es wird komplett verschlossen, da ja angeblich über das Dach abgeführt oder er legt ein zusätzliches Rohr an der Auswand über das Dach hoch, wofür er ein Baugerüst stellen müsste oder einen Hubsteiger benötigt, da an dieser Stelle 8-10m hoch.

    Da nichts passiert ist und so schnell passieren wird die Frage, wie hoch wir eine Mietminderung hierfür ansetzen könnten und wie diese begründet würde.

    Wichtig dabei: Unsere Wohneinheit als komplett neue Aufstockung ist Baujahr 2017, entsprechend gelten hier die aktuellen Baurichtlinien. Mit Abwasserentlüftungen direkt unter dem Fenster muss keiner rechnen.

    - Muss der Eigentümer die Entlüftung verschließen oder (einzig sinnvolle Option) außen über das Dach verlegen? In welchen Zeitraum?

    - Mietminderung ab sofort möglich, da seit dem Frühjahr nichts unternommen wurde und wenn ja, wie hoch?

    Hinzu kommt, dass auf dem WC unter dem Fenster Tag und Nacht geraucht wird und ebenfalls Arbeitszimmer, Bad und Schlafzimmer betrifft.

    Hallo

    hat ein Mieter grundsätzlich das Recht freien Zugang zu seinem Stromzähler, Wasserzähler und Hausanschluss der Telefonleitungen zu erhalten?

    Die Zähler, wie auch der Haupthahn der Wasserleitung zu unserer Wohnung, befinden sich im Haus ganz unten.
    Telefonanschluss und Stromzähler dort direkt hinter der Haustüre, Wasserzähler und Haupthahn Wasser im Heizraum daneben.


    Es gibt für diese Etage vom Hof aus eine Haustüre für die Bewohner, die dort Einzelzimmer "Studentenzimmer" und eine Gemeinschaftsküche bewohnen. Einen anderen Zugang zu den unteren Räumlichkeiten gibt es nicht.

    Einen Schlüssel für diese Türe haben wir nicht. Müssen wir das Wasser wegen Wartung oder im Notfall abstellen, haben wir keine Möglichkeit dort rein zu kommen.
    In der Wohnung gibt es keine Möglichkeit das Wasser abzustellen, sollte in Küche oder Bad eine Leitung undicht werden.

    Ebenso musste ein Telekom-Techniker wegen DSL-Anschluss wieder abziehen, da die zuvor offenstehende Türe von einem Bewohner geschlossen wurde und keiner da war.

    An Strom- und Wasserzähler komme ich auch nicht, da ich überprüfen muss, ob hier irgendwo Strom oder Wasser abgezweigt wird.

    Kann ich vom Eigentümer einen Schlüssel für die untere Haustüre fordern?
    Hat der Mieter ein Recht auf uneingeschränkten Zugang zu Stromzähler und Haupthahn der Wasserversorgung zur Wohnung?
    In welchen Zeitraum müsste uns der Eigentümer einen eigenen Schlüssel zur Verfügung stellen?

    Hallo

    meine Freundin hatte Anfang Sommer 2018 eine Wohnung besichtigt, die über einen Makler angeboten wurde.

    Bei zwei Besichtigungsterminen hatte der Makler mehrfach und ausdrücklich erklärt, dass einer der Hausbewohner Hausmeisterdienste leistet.

    Zu den Aufgaben gehören:
    - Regelmäßig _alle_ Mülltonnen an die Straße stellen

    - Gehweg zum Haus kehren (auf Hausgrund)

    - Laub entsorgen

    - unsere beiden PKW Stellplätze von Laub befreien

    - den Gehsteig entlang der Straße kehren und im Winter Schneeräumen und Streuen

    Am Tag der Vertragsunterzeichnung in seinem Büro hatte er vor der Unterzeichnung nochmal auf die genannten Leistungen hingewiesen. Nach der Unterzeichnung sind wir zur Wohnung. Dort neben dem Mülltonnen stehend hatte er nochmal wiederholt "Ihr braucht hier unten nichts zu machen, dass machen die alles, die bekommen ja Geld für, ihr zahlt das ja auch mit." Es wurden die genannten Punkte nochmals _ausdrücklich_ erwähnt.

    Nach Bezug der Wohnung hatten wir uns gewundert, weshalb die Mülltonnen über Wochen hinweg nicht an die Straße gestellt wurden.
    Bei Rücksprache mit anderen Bewohnern im Haus waren diese sehr erstaunt, sie wussten nichts von solch einer Regelung.

    Ich hatte den Eigentümer darauf angesprochen, weshalb die Mülltonnen nicht zum Leeren an die Straße gezogen werden. Ebenso, weshalb am Zugang zum Haus teilweise Laub entfernt wurde, nicht aber auf unseren Stellplätzen und auch die Frage gestellt, wer sich im Winter um den Gehsteig vor unseren Stellplätzen und den Zugang zum Haus kümmert.

    Kurze Antwort, "Es gibt keinen Hausmeister im Haus, davon steht nichts in der Nebenkostenaufstellung".
    Er hatte drauf hin einen Satz (drei) kleinere Mülltonnen bestellt, die nur für uns sind.

    Fakt ist, am Tag der Vertragsunterzeichnung hatte der Makler NACH Unterzeichnung erklärt (davor hatte er dies mit keinem Worte erwähnt), der Eigentümer würde die Nebenkostenaufstellung in ein bis zwei Wochen vorbei bringen, da er sie noch nicht erstellt hat!
    Die Nebenkosten wären einfach mal so ins Blaue geschätzt, da unser Gebäudeteil Erstbezug ist und noch keine Werte durch Vormieter vorhanden sind. "ihr bekommt da sicher noch was zurück. Lieber jetzt zu viel, als später nachzuzahlen."

    Somit hat der Makler als Erfüllungsgehilfe des Eigentümers im direkten Zusammenhang mit der Vertragsunterzeichnung Eigenschaften zugesichert, die über die Miete oder auch über Nebenkosten abgegolten sind.

    Ein Hausnachbar hätte erklärt, der Eigentümer und Bewohner, der bisher Haus und Hof sauber gehalten hatte, hätten sich "verkracht", er würde nichts mehr für den Eigentümer machen. "Der macht nichts mehr am Haus".

    Für uns stellen sich jetzt folgende Fragen:
    - ist ein Mietvertrags ab Unterzeichnung gültig, auch wenn die Nebenkostenaufstellung vorliegt und ersichtlich ist?

    - Mietminderung möglich wegen Laub und Dreck, der nicht regelmäßig oder falls notwendig von unseren beiden Stellplätzen entfernt wird?

    - Kann ich Kosten geltend machen, wenn ich die Stellplätze und die Hälfte des Fußwegs zum Haus selbst von Laub befreie? (hier stehen 5 mittelgroße Bäume).

    - Ich will einen Anteil für nicht erbrachte Hausmeisterleistungen aus den Nebenkosten heraus nehmen, die in der Aufstellung nicht ersichtlich sind

    - Streu- und Räumpflicht im Bereich unserer beiden Stellplätze (befinden sich auf Hausgrund direkt am Gehsteig). Ich hatte dem Eigentümer erklärt, wir würden uns um nichts kümmern, da die Wohnung inkl. der notwendigen Leistungen vermietet wurde, wofür es uns beide und zwei weitere Personen als Zeugen gibt.

    Hatte ich geschrieben, dass die Mitbewohner für das Getrampel verantwortlich sind? Nein. es gibt keine Entkopplung, deshalb bollert es hier in er Bude und für einen 2017 errichteten Anbau gelten die selben Vorgaben wie für einen kompletten Neubau. Solch ein Geboller bei "normaler" Nutzung ist nicht hinzunehmen, werden wir auch nicht akzeptieren, da der Eigentümer billigst gebaut hat.

    Zum Thema Tier auch einfach mal kommentiert, ohne verstanden zu haben , was ich beschrieben hatte?


    Zitat entfernt. Bitte keine Vollzitate. Das ist nicht hilfreich und nicht übersichtlich für das Mitlesen der Diskussion.

    Fruggel

    Bein Anmietung war nicht ersichtlich, wie weit hier Grundstücksgrenzen gehen, dass hier jemand irgendwann einmal Umgestaltungen vornehmen könnten, es war nicht vorstellbar, dass der Weg zum Hinterhaus einfach entfernt würde, um eine als Garten und Spielfläche nutzbare Außenfläche anzulegen. Würden wir die Wohnung im jetzigen Zustand besichtigen, wäre dies ein No-Go, da man mit massiven Lärm rechnen müsste.


    Bei Anmietung gab es keine sichtbaren Flächen, die man als Gartenfläche erkennen konnte, man hätte sich lediglich auf die Wege oder zwischen die Bäume in den Dreck setzten können. Als Mieter ist der Zustand bei Anmietung maßgeblich, für uns (und auch Nachbarn im Umfeld) hat sich durch die Umgestaltung und dadurch geänderte Nutzung massiv etwas verändert.


    Hinzu kommt der Kinderlärm, der auf der anderen Hausseite aus den ständig geöffneten Fenstern dringt, auch Nachts (was heute morgen die Nachbarn wieder einmal bemängelt hatten) und auch die Tatsache, dass das Geschrei und Getobe bei uns hier oben auf der Dachterrasse derart laut ist, als ob der Dachterrasse selbst gelärmt wird. Die Telefonate im "Garten" muss man regelmäßig anhören, da die Akustik in diesem Bereich alle Geräusche bis zu uns überträgt, obwohl man keine freie Sicht hat.


    Mit einer "Lärmseite" hätte man leben können, aber von drei Seiten, Dachterrasse kaum nutzbar, dazu noch das Gepolter im Haus, es fehlt im untern Stockwerk eine Trittschalldämmung, bei uns 3,5-4m weiter oben bebt täglich der Boden, so bald die Kinder oder die Muttern durch den Flur "trampelt". Unsere Etage wurde 2017/18 als Aufstockung statt der Flachdachs neu errichtet. (Mietminderung steht auch hier an). Normale Laufgeräusche und flottes Laufen der Kinder bollert und dröhnt in der ganzen Wohnung, da sich die Energie über die Wände von unten auf die Konstruktion hier oben überträgt. 2018 hatte der Babysitter mit den Kindern unter unserem Essbereich getobt, auf dem Tisch hatten die Weingläser auf dem Tablett geklirrt (Video vorhanden).

    Die Fliesen unten sind auf dem Boden (vermutlich Spanplatten) verklebt, statt einer Sockelleiste ist eine schmale Fliesenreihe an allen Wänden angebracht, die durch Fugenmörtel mit den Bodenfliesen verbunden sind, somit wird hier jeder Schritt auf die Wände übertragen, was hier oben zu dumpfem Geboller und Gerumpel führt.
    Die Aufstockung auf dem Bauwerk von 1964 zählt als "Neubau", ein Mieter kann grundsätzlich die Eigenschaften eines Neubaus innerhalb der neu erstellen Wohneinheit erwarten, auch was Trittschallübertragung angeht. Der Architekt hätte erkennen müssen, dass man eine zusätzliche effektive Entkopplung hätte einbauen müssen. Das ehemalige Bürogebäude war nicht dafür vorgesehen, dass ein Stockwerk oben drauf kommt, in der unteren Etage wurden auch keine Maßnahmen wie Trittschalldämmung ergriffen.
    Welche Frist wäre angemessen, damit der Eigentümer das Problem "Rumpelbude" baulich löst, welche Mietminderung möglich?



    Am Wochenende war es zeitweise wieder so, dass wir die Dachterrasse nicht nutzen könnten, außer man stopft sich gute Ohrstöpsel in die Ohren. Kinder und die Alten inkl. Besucherkinder waren derart laut, über Stunden Geschrei von Alt und Jung, beim plantschen im Kinderpool knallt und Bollert des bei uns in der Wohnung "durch die Wand", obwohl Fenster auf der Hausseite geschlossen waren.

    Die Wohnung hat sehr viele Mängel durch Pfusch der unfähigen "Polentruppe", die für den Eigentümer Wohnungen renoviert oder wie hier neu baut. Es gibt auch Hinweise, dass es Feuchtigkeit unter dem Boden im Wohn- und Schlafzimmer geben könnte. Sollte dies der Fall sein, was der Eigentümer bestreitet, müssten wir abklären, ob der Eigentümer wegen massiver Mängel durch Pfusch, die zu einer Gesundheitsgefährdung führen können, für kurzfristig notwendige Umzugskosten aufkommen muss.

    Auf der Dachterrasse blättert großflächig der Belag ab. Der Makler meinte bei Anmietung, "Mängel werden fachgerecht beseitigt". Der Eigentümer hatte 2018 ein paar Stellen notdürftig überpinselt (Pfusch), inzwischen bröckelt es an mind, 1/4 der Fläche.
    Welche Frist wäre angemessen, damit der Mangel beseitigt wird? Es müssten mind. 25-30qm vom alten Belag entfernt werden.

    In der Wohnung ist eine Art Spanplattenboden verlegt.
    Inzwischen knarrt der Boden in _allen_ Räumen (nach nicht mal einem Jahr), zudem ist der Boden so dünn, dass Schränke und Möbel sichtbar und hörbar wackeln, wenn man vorbei läuft.
    Darf ein Boden in einem 2017/18er "Neubau" knarren und Möbel ins schwanken kommen, da er nicht stabil genug ist?
    Welche dauerhafte Mietminderung wäre hier angemessen, da man den Mangel nur beseitigen könnte, wenn der komplette Boden der Wohnung ausgetauscht würde.
    Die Spaltmaße der Küchenzeile hatte sich stellenweise seit dem Einbau im Dezember aus sichtbar verändert. Der Boden ist stellenweise spürbar "weiche" und gibt an manchen stellen nach.

    Eingangtüre klemmt massiv, da sich der Rahmen unten verbogen hat. Der Oberpfuscher hatte an der Eingangsschwelle Alubleche angebracht, dessen Vorderseite so angekanten und auf die Trittstufe angebracht wurde, dass Regenwasser nicht nach vorne ablaufen kann und hinten am Türrahmen verschwindet (nichts abgedichtet). Die Holzkunstuktion hat sich derart verzogen und verboden, dass die Türe auf der Dichtung aufsitzt und nur mit massiver Gewalt geöffnet /geschlossen werden kann. Bei Sonneneinstrahlung muffelt es im Garderobenbereich modrig und schimmlig. Schwelle, Türrahmen, evtl. auch der komplette Boden in der Garderobe muss raus, sollte dort Schimmel sein. Fristsetzung? Schadenersatz, da immer jemand von uns in der Wohnung bleiben muss, so lange hier handwerkliche Arbeiten durchgeführt werden müssen, dien nachweislich durch PFUSCH der Schwarzarbeiter entstanden sind?

    Grundsätzlich werden wir den Vermieter darauf hinweisen, dass sämtliche Arbeiten in/an der der Wohnung durch _ausgebildete Fachkräfte" auszuführen sind, da die vielen Mängel durch seine Pfuschertruppe entstanden sind und zu erwarten ist, dass, wie bisher, Mängeln nicht dauerhaft und fachgrecht beseitigt werden. Andere Personen werden nicht in die Wohnugngelassen.

    Achja, Thema Haustiere. Bei Anmietung wurde mehrfach durch den Makler darauf hingewiesen, dass der Eigentümer sich ein __kinderloses ruhiges Paar__ vorstellt, ebenso wäre Tierhaltung grundsätzlich untersagt, was auch so im Mietvertrag steht.
    Der Makler hatte dies bei Vertragsunterzeichnung ausdrücklich bekräftigt, "Hunde, Katzen, Elefanten usw. sind nicht zulässig, dass steht hier so im Mietvertrag, dies gelte für __alle Bewohner im Haus__, die haben alle den selben Vertrag".
    Vor etwa zwei Monaten tauchte ein Hundewelpe bei einem Bewohnung in einer der "Studentenbuden" unten auf.

    Im Moment fiept und kläfft er noch leise, falls er Gassi gehe muss.
    Reklamieren wir die Tierhaltung jetzt schon vorab mit Hinweis auf das Tierhaltungsverbot laut Mietvertrag für alle Mieter im Haus oder müssen wir warten bis das Gekläff ständig nervt und drohen dann mit eine angemessenen Mietminderung? Durch die Bebaumg auf der Hofseite hätte 7-8m weiter oben jedes Geräusch so laut, als ob des direkt vor dem Fenster wäre.


    Bitte aus Hinweise wie "sucht euch eine andere Wohnung" verzichten, da wir wohl Ende 2020, Anfang 2021 den Wohnort wecheln. Bis dahin müssen die Probleme hier weitgehend beseitigt werde.


    Und genau das ist ja der springende Punkt. Dann darf der Mieter die Flächen im EG nutzen, genauso wie Du.

    Es stellt sich hier allein die Frage, ob der Vermieter das kürzen der Hecken, oder die Fertigwände/den Sitzschutz duldet. Wenn ja, habt Ihr in dieser Hinsicht schon mal wenig Chancen.

    Zum Thema Kinderlärm wurde schon etwas geschrieben, so dass ich hier auch nur kurz darauf hinweise, dass die Hürden hier sehr hoch sind. Selbst Ruhezeiten am Mittag müssen rechtlich gesehen von Kindern nicht eingehalten werden, da das Spielbedürfnis der Kinder höher eingeschätzt wird, als das Ruhebedürfnis von Erwachsenen.


    Ich hatte vor Monaten schon mal über unser Problem mit der "Rumpelbude" berichtet. Eine 2017 komplett neu erstellte Aufstockung auf einer 60er Jahre Gebäudekonstruktion, was man von außen nicht erkennen kann, da alles neu verputzt.
    Laut Mietvertrag oder Ausschreibung stand kein einziger Hinweis auf zu erwartende Beeinträchtigungen.
    In der unteren Wohnung sind alle Böden stark schwingende Spanplatten oder OSB-Platten, teilweise mit Fliesen belegt (ehemaliges Bürogebäude), die Wände dünne Leichtbauweise.

    Wir hatten in der Sache auch Kontakt mit dem Mieterschutzverein, da läuft was, auch was Mitminderung angeht.

    Allerdings wäre die einzige Option das Gerumpel dauerhaft abzustellen, die Böden der _gesamten_ unteren Wohnung heraus zu nehmen und eine sehr gute Trittschalldämmung einzubauen. Bei uns 3,5-4m weiter oben hämmert _jeder_ Schritt der Alten und Kinder, als ob man gegen unseren Boden klopft. In Wassergläsern auf Boden sieht man Ringe der Schockwellen, rennen unten die Kinder (2-5 Jahre alt) durch die Gänge. Beim Umbau des Hauses wurden die unteren Leichtbauwände mit der Unterkonstruktion unserer Wohnung (normalerweise gut dämpfende Holzständerbauweise) VERBUNDEN = Pfusch vom Eigentümer.

    Ich suche gerade noch einige Optionen für da nächste Gespräch beim Mieterschutzbund und evtl. beim Anwalt, die man dem Eigentümer kurzfristig zumuten kann.

    Kann der Eigentümer durch uns verpflichten werden in der unteren Wohnung dicke Trittschall dämmende Teppiche auszulegen, auch wenn die Mieter das nicht wollen, falls er nicht bereit ist _sofort_ massive bauliche Maßnahmen gegen den täglichen Abbruchlärm und damit verbundene massive!!! Erschütterungen in der gesamten Bude zu unternehmen?

    Die Mieter unten haben seit Weihnachten oder Januar neue schwere Möbel, die mehrmals am Tag hin und her geschoben werden. Vermutlich Tisch und Stühle, die beim Verschieben dafür sorgen, dass bei uns der gesamt Wohnzimmerboden wie eine Membrane schwingt, ebenso alle Wände und die ganze Bude LAUT brummt, Gegenstände auf dem Boden klappern und manchmal auch die Blechverkleidung des Dunstabzugs in der Küchenecke klappert! Der Vermieter hat hier nichts unternommen.

    Können wir ihn verpflichten dieses Problem abzustellen, dass er die anderen Mieter _sofort_ verpflichtet z.B. Filzgleiter an ihren Möbeln anbringen oder Teppiche dort zu legen, die wie Möbel bewegt werden? Die Mieterin unten meinte einmal, sie will keine Teppiche wegen der Kinder und Putzaktionen.

    Im Winter war das Kindergetrampel bedämpfter, da sie Hausschuhe oder Socken übergezogen hatten. Seit es wärmer ist, hämmert es hör und SPÜRBAR deutlich stärker. Läuft die Frau unten ohne Hausschuhe, hört man ihr Geboller, mit Hausschuhen so gut wie nichts. Man sieht ja, wenn sie barfuß vor dem Haus sitzen oder mit Hausschuhen.
    Hat der Vermieter bei baulichen Mängeln Einfluss auf andere Mieter, bzw. muss er dafür sorgen, dass die anderen Mieter alles dafür tun, dass es keine Beeinträchtigung der anderen Mitbewohner gibt oder lässt sich so etwas nur per gerichtlicher Verfügung durchsetzen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!