Mieminderung, Gutachter Anwalt bei extremer Rumpelbude

  • Nun zum Hauptproblem mit der Wohnung, die meine Freundin 2018 angemietet hat. Ich versuche nächste Woche noch einen Termin bei einem Fachanwalt zubekommen, wollte vorher aber schon mal einige Dinge in Erfahrung bringen, damit ich jetzt schon vorab beim Vermieter Druck machen kann und Fristen setzen.

    Sie hatte zum 1.6. eine Wohnung angemietet, die 2017/18 auf ein bestehendes ehemaliges Bürogebäude (Bj 1964, Flachdach, auf alten Fotos erkennt man eine Metall-Grundkonstruktion) aufgestockt wurde.

    Bauweise der Aufstockung Holzständer mit doppelt Gipskarton und Isoflock Befüllung. Außen wurde das gesamte Gebäude neu verputzt, im alten Gebäude auch neue Fenster.

    Tage nach Anmietung rumpelte es plötzlich ständig, da es von unten nach oben zum Neubau keine oder keine funktionierende Entkopplung gibt.

    Kleine Kinder bollern laut den Gang entlang, hüpfen in der Bude unten herum, bei uns kann man jeden Schritt als dumpfen Schlag hören UND SPRÜREN, im Wasserglas auf dem Tisch bilden sich sichtbare Ringe durch die Erschütterungen. Weingläser auf dem Tisch klirren.

    Es wurde im Sommer 2018 mehrfach reklamiert, die Mieter unten vom Vermieter ermahnt. Ich hatte diese dann informiert, was bei uns hier oben abgeht, falls die Kinder toben. Seither war es vertretbar ruhig, bis auf die täglichen 10 Minuten.

    Seit Herbst 2019 rumpelt und bollert es täglich. Immer wieder klappern Weingläser im Schrank, eine Metall-Glas Laterne auf dem Boden klappert, in Küchenschränken klappert immer wieder Geschirr, falls die Kinder ODER auch die Frau oder der Dauergast von den letzten zwei Monten etwas flotter durch den Gang oder Zimmer rumpelt.

    In Gang unten konnte ich sehen, dass Fließen auf einem schwingenden Boden (vermutlich Spanplatten) verlegt sind, an der Wand ist eine Fliesenreihe als "Sockenleiste" verlegt und mit dem Bodenfließen verfugt = direkte Übertragung der Trittschallenergie auf die Wände.
    Bei uns vibriert der Boden (OSB-Platten auf Holzkonstruktion), die Wände, innen wie außen, vibrieren auch spürbar.

    Wird im vordersten Zimmer der unteren Wohnung (unter unserer Dachterrasse) gespielt, dann bollert es 15m weiter hinten in unseren Schlafzimmer vom Boden her und von den Wänden, obwohl dazwischen alle Türen geschlossen sind. Nach der letzten Reklamation vor 3-4 Wochen wird im Zimmer unter unserer Dachterrasse (vor dem Wohnzimmer) gespielt, im Wohn-/Esszimmer, Kochbereich,, Arbeitszimmer bis hinten zum Schlafzimmer Rumpelt und Bollert es trotzdem laut und spürbar.


    An den vergangen drei Wochenende _ganztägig_ mit kurzen Pausen Dauergerumpel, gestern Abend ca 1,5 Stunden lang EXTREMES Geboller, als ob jemand gegen die Zimmerwand rennt oder eine Bowlingkugel bei uns hier oben durch den Gang rollt, Lampe und Geschirr klapperten auch ab und zu (es war wohl ein Babysitter da).


    Nach Informationen die ich bisher bekommen hatte, gilt die Einheit der Aufstockung als Neubau. Ein Mieter darf hier grundsätzlich erwarten, dass die Wohnung Standards einer Neubauwohnung entspricht und Problem wie massive Trittschallübertragung nicht vorkommen. Ebenso muss sich ein Mieter nicht mit Bauphysik oder Baustatik auskennen und selbst erkennen, dass durch die Bauweise des ursprünglichen Gebäudes oder die Kombination mit der Bauweise des Neubaus massive Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

    Im Mietvertrag ist der Zusatz zum Thema Hellhörigkeit oder wegen Altbau zu erwartende Beeinträchtigung nicht angekreuzt. Makler "Das ist alles nach den neuesten Standards erstellt, hier oben bleibt es ruhig"
    Hellhörig ist es nicht, die Kinder brüllen teilweise extrem herum, davon hört man hier oben so gut wie überhaupt nichts. Lediglich das laute dumpfe Geboller beim Laufen.

    Das Problem kann nur durch massive bauliche Veränderungen beseitigt werden, wie eine komplette Entkopplung der Böden und der Wände der unteren Wohnung.

    Ich möchte dem Eigentümer bis morgen diesen Sachverhalt nochmals schriftlich melden, dazu auch eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen oder deutlche Mietminderung androhen.

    14 Tage dürften wohl nicht ausreichend sein, da massive Bauarbeiten notwendig wären.


    Kann ein Vermieter dazu gezwungen werden dies umgehend auszuführen?

    Kann ein Mieter ein Gutachten in Auftrag geben und die Kosten einfordern, falls die massiven baulichen Mängel nachweisbar sind oder geht dies nur über eine gerichtliche Verfügung?

  • Hallo,

    Kann ein Vermieter dazu gezwungen werden dies umgehend auszuführen?

    im Rahmen einer Mangelbeseitigung ist es durchaus möglich, dies gerichtlich geltend zu machen.

    Kann ein Mieter ein Gutachten in Auftrag geben und die Kosten einfordern, falls die massiven baulichen Mängel nachweisbar sind oder geht dies nur über eine gerichtliche Verfügung?

    Gutachten können von jeder Partei angefordert werden, jedoch wird dann nochmals von Gericht eines verfügt. Sollte das Gutachten notwendig gewesen sein, sind die Kosten als notwendige Auslagen zu erstatten.

    Aber das alles wird dir dann entsprechend der Anwalt erläutern.

  • Kann ein Vermieter dazu gezwungen werden dies umgehend auszuführen?

    Was auszuführen? Das halbe Haus abzureißen? Das dürfte schwer werden, jedenfalls "umgehend".

    Kann ein Mieter ein Gutachten in Auftrag geben und die Kosten einfordern, falls die massiven baulichen Mängel nachweisbar sind oder geht dies nur über eine gerichtliche Verfügung?

    Im Zweifel stellt das ein Richter nach der 2-3 Instanz fest. Du kannst natürlich alles mögliche wild von der Miete abziehen, nur das ist keine besonders schlaue Idee, denke ich.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (12. Dezember 2019 um 15:18)

  • Was auszuführen? Das halbe Haus abzureißen? Das dürfte schwer werden, jedenfalls "umgehend".

    Im Zweifel stellt das ein Richter nach der 2-3 Instanz fest. Du kannst natürlich alles mögliche wild von der Miete abziehen, nur das ist keine besonders schlaue Idee, denke ich.

    Das ist ja immerhin sein Problem, da er für die Erstellung verantwortlich war.
    Einzige Option: Die Fußböden unten raus und neue rein, die sehr gut entsprechend Entkoppelt sind. Wird er nicht machen, meinte die Mieterin unten, die mit ihn immer wieder Kontakt hat. Ist nicht unser Problem, ha sich der Billigheimer mit seinen unfähigen Nicht-Handwerkern steht zuzuschreiben.

    Eine Wohnung, in der es täglich über Stunden hinweg bollert weil Boden und Wände unten so mit der neuen Konstruktion verbunden sind, dass hier oben alles vibriert muss wohl niemand hinnehmen. Alles was man hört, _spürt_ man auch über den Boden, im Sitzen, stehen oder im Bett liegend.

  • Hallo,

    im Rahmen einer Mangelbeseitigung ist es durchaus möglich, dies gerichtlich geltend zu machen.

    Gutachten können von jeder Partei angefordert werden, jedoch wird dann nochmals von Gericht eines verfügt. Sollte das Gutachten notwendig gewesen sein, sind die Kosten als notwendige Auslagen zu erstatten.

    Aber das alles wird dir dann entsprechend der Anwalt erläutern.

    Ich hatte einen Bekannten, der auch für Mietrecht zuständig wäre. Leider liegt er seit einem Schlaganfall vor wenigen Wochen flach und wird wohl nimmer...
    Muss mir jemand anderen Suchen. Gibt es Kriterien für Auswahl eines Anwalts, der sich nicht nur mit dem Inhaltsverzeichnis bei Gesetzestexten auskennt, sondern auch technisches Knowhow hat, um die Lage in der Rumpelbude fachlich richtig einschätzen zu können?

  • Bitte von einem Anwalt nicht zuviel technisches Wissen. Dafür gibt es die jeweils passenden Gutachter, den dann das Gericht bestellt (entsprechend teuer)

    Das ist mir durchaus bekannt, ich bin selbst ursprünglich aus den Holzbau (lange her), kann deshalb einigermaßen einschätzen, wo bei der Hütte hier der Wurm drin ist. Das viele Anwälte überhaupt nicht wissen um was es geht, egal in welchen Bereichen, kann ich bestätigen.

  • Das viele Anwälte überhaupt nicht wissen um was es geht, egal in welchen Bereichen, kann ich bestätigen.

    Ein Anwalt muss auch nur juristische Kenntnisse haben.

    Für alles andere braucht es vor Gericht dann eh Gutachter, die von diesem bestellt werden.

  • Das ist ja immerhin sein Problem, da er für die Erstellung verantwortlich war.

    Nein, das ist offensichtlich aktuell euer Problem. Und euer Problem bleibt es auch dann wenn tatsächlich mal irgendwas größeres gemacht würde. Ihr seide nämlich diejenigen die mit dem Dreck leben müssen, oder eben in einer Ersatzwohnung ziehen müssen, selbst wenn das alles vom Vermieter übernommen würde, ändert das nichts an den Umständen.

    Eine Wohnung, in der es täglich über Stunden hinweg bollert weil Boden und Wände unten so mit der neuen Konstruktion verbunden sind, dass hier oben alles vibriert muss wohl niemand hinnehmen.

    Das wird dann wohl ein Richter zu eintscheiden habe. Aber natürlich baut auch ein Richter euch nicht die Wohnung um.

    Kurz gesagt, wenn es euch tatsächlich um die Sache geht, sucht euch eine Wohnung die euren Ansprüchen besser genügt. Wäre jedenfalls mein Ratschlag. Oder hast du nichts wichtigeres zu tun?

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