Betriebskosten laut Mietvertrag - Zähler nicht geeicht

  • Ich schau gerade den Mietervertrag meiner Freundin durch. Es ergeben sich einige Fragen hinsichtlich des Verteilerschlüssels.

    Unsere Wohnung hat einen eigenen Strom- und Wasserzähler.


    Alle anderen Wohneinheiten im Haus hängen laut anderer Bewohner an einem einzigen Strom- und Wasserzähler und werden über die jeweilige Anzahl der Bewohner oder die Wohnfläche umgelegt.

    Im Vertrag (Standardvertrag der Haus- und Grund) wird unter Betriebskosten

    Punkt 2 Wasserversorgung - Anzahl Personen

    Punkt 8 Müllentsorgung - Anzahl Personen

    Punkt 11 Beleuchtung (Außenbereich und Allgemeinflächen) - Anzahl Personen

    Punkt 14 Hauswart - Wohnfläche

    genannt.

    zu 2 gehe ich davon aus, wir werden nur die Wassermenge nach unserem Zählerstand zahlen und sonst nichts, was im Haus verbraucht wird. Die anderen Mieter waschen Autos hinter dem Haus, der Kinderpool wurde im Sommer jede Woche mehrfach mit Wasser gefüllt (2x2m, 1m hoch = mind. 3-4qm je Füllung).

    zu 8, zählen hier nur Erwachsene oder auch kleine Kinder? Die Mieter unter uns produzieren mit 4 Klein/Kleinstkindern derart viel Müll, dass sie nach 1-1 1/2 Wochen die 240 Liter Mülltonne randvoll haben, die 240er Altpapiertonne ist ebenfalls nach eine Woche voll. Nach Bezug der Wohnung musste der Eigentümer extra Tonnen für uns bestellen, da die großen nach nicht mal einer Wochen ständig voll waren. Wir bekommen die 60l Restmüll selten 3/4 voll, Papier 240l max. halb, falls ein paar Kartons dabei sind.


    zu 11, es gibt im Außenbereich eine einzige Wegebeleuchtung. Diese befindet sich im hinteren Teil des Fußwegs zu Wohnung der unteren Mieter. Sie leuchten den vorderen für uns relevanten Teil des Wegs _nicht_ aus, da viel zu weit weg. Sie brennt oft fast die ganze Nacht, da der Bewegungsmelder ständig auf bewegte Äste reagiert.
    Unser Weg zweigt vorher zur Außentreppe ab, die von zwei Lampen beleuchtet wird, die an unserer Stromleitung der Wohnung hängen. Somit auf unseren Zähler laufen.

    zu 14, laut Eigentümer gibt es keinen Hauswart, somit keine offiziell ausgeführten Arbeiten

    Bis jetzt liegt uns noch keine Nebenkostenabrechnung vor (Bezug 06/2018).

    Ich gehe davon aus, dass wir

    zu 2 - Wasser nur nach Zählerstand unseres Zählers zahlen werden und sonst nichts

    zu 8 - die Kosten für Müllentsorgung evtl. angepasst werden, sollten uns die extra für uns bestellten Mülltonnen Mehrkosten bereiten

    zu 11 - wir keinerlei Stromkosten u.a. für irgendwelche Beleuchtung in/um das Haus entrichten werden

    zu 14 - Kosten für Hauswart in keiner Weise berechnet werden können

    Ich werde auf jeden Fall Einsicht die Betriebskosten verlangen, so bald wir eine Nebenkostenabrechnung erhalten.

  • Hallo,

    du irrst dich da in einigen Punkten.

    zu 2 - Wasser nur nach Zählerstand unseres Zählers zahlen werden und sonst nichts

    Falsch. Zur Berechnung nach Verbrauch ist es zwingend erforderlich, dass in allen Wohnungen Zähler vorhanden sind. Ansonsten funktioniert die Verteilung nicht korrekt. Gehe also davon aus, dass nach der Anzahl der Personen verteilt wird.

    wir keinerlei Stromkosten u.a. für irgendwelche Beleuchtung in/um das Haus entrichten werden

    Falsch. Ein Vermieter darf die gesamten Kosten für die Beleuchtung der gemeinschaftlichen Wege sowie für das Treppenhaus umlegen. Ob einer der Mieter einen Teil der Wege nicht benutzen braucht, spielt keine Rolle.

    Kosten für Hauswart in keiner Weise berechnet werden können

    Wenn es keinen Hauswart gibt, können natürlich auch keine Kosten für einen solchen entstehen. Der Vermieter darf jedoch seine Arbeitszeit für die Tätigkeiten mit einem angemessenen Stundenlohn umlegen.

    zählen hier nur Erwachsene oder auch kleine Kinder?

    Alle Bewohner zählen als vollwerteige Personen, auch Kinder und Säuglinge.

    Sie brennt oft fast die ganze Nacht, da der Bewegungsmelder ständig auf bewegte Äste reagiert.

    Wenn es irgend ein Problem gibt, dann muss das dem Vermieter mitgeteilt werden. Der Vermieter kann nicht alles bemerken und ist auf Informationen angewiesen. Er hat dann die Möglichkeit, die störenden Äste zu beseitigen.

  • Falsch. Zur Berechnung nach Verbrauch ist es zwingend erforderlich, dass in allen Wohnungen Zähler vorhanden sind. Ansonsten funktioniert die Verteilung nicht korrekt. Gehe also davon aus, dass nach der Anzahl der Personen verteilt wird.

    Werden wir nicht akzeptieren, da der Makler , der auch für den Vertrag verantwortlich ist, AUSDRÜCKLICH betont hatte, dass wir eigene Zähler für Wasser (und Strom) hätten und uns der Verbrauch der anderen Mieter nichts angeht.
    Wir werden keinen Cent für Autowäsche, Kinderpool, nächtliche Duschaktionen im Sommer vor dem Haus und sonstiges bezahlen, lediglich die Menge, die laut Zähler angefallen ist.

    Der Eigentümer hatte bei Wohnungsübergabe extra nach die Zählerstände für Strom und unseren Wasserzähler notiert (stehen im Übergabeprotokoll) und gezeigt, wo sich diese befinden.

    Es geht um Brauchwasser, wir haben hier einen Durchlauferhitzer und eine Leitung mit Zähler für Kaltwasser im Keller, die zu unserer Wohnung führt.

    Falsch. Ein Vermieter darf die gesamten Kosten für die Beleuchtung der gemeinschaftlichen Wege sowie für das Treppenhaus umlegen. Ob einer der Mieter einen Teil der Wege nicht benutzen braucht, spielt keine Rolle.

    Es gibt aber keine technische Trennung für Strom ALLEN Etagen und Wohneinheiten, außer bei uns hier oben. Wir haben alles extra nur auf uns laufen, bis auf die Zentralheizung.

    Die Außenbeleuchtung, Streckdosen vor dem Haus sind über den Sicherungskasten in der Hauptetage unter uns angeschlossen.

    Unsere Außentreppe vor dem Haus, Beleuchtung auf der Terrasse und Steckdose hängen alle bei uns an der Sicherung vom Wohnzimmer.

    Eine getrennte Abrechnung für allgemein genutzten Strom ist überhaupt nicht möglich. Laut anderen Bewohnern, wird der Gesamtverbrauch bei ihnen pauschal abgerechnet.

    Einmal editiert, zuletzt von darkshadow (12. Dezember 2019 um 15:15) aus folgendem Grund: Zitatfunktion bitte korrekt benutzen und nicht den ganzen Beitrag einfach zitieren.

  • Hallo

    wir hatten festgestellt, dass der Wasserzähler (nur Kaltwasser) zu unserer Wohnung (im Keller) nicht geeicht ist.
    Wie ich gelesen habe, dürfen bei Neubauten seit 2015 nur noch geeichte Zähler verbaut werden. (unser Wohnung wurde 2017 als komplettes Stockwerk neu erstellt).
    Bei Wohnungen mit ungeeichten Zählern soll der Verbrauch auf die Wohnfläche ungelegt werden, wobei eine Abzug von 15% zulässig ist. Die Abrechnungen für 6 Monate 2018 und 2019 waren falsch berechnet, der Wasseranteil nach meinen Werten vom Zählerstand 3-4 mal zu hoch, die Gesamtsumme unter dem Stich aber minimal zu unseren Gunsten. Der Wasserverbrauch wurde auf Wohnfläche, statt auf den Zählerstand berechnet. Der Vermieter selbst hatte bei Mietbeginn den Zählerstand in das Übergabeprotokoll eingetragen und auf diese für die Nebenkostenabrechnung verwiesen.

    Ich gehe davon aus, dass der Vermieter unserer Forderung nachkommen muss, den gesetzlich vorgeschriebenen geeichten Zähler nachzurüsten. Er hatte angedeutet, dass er die Kosten für einen solchen als "Nachrüstung auf Mieterwusch" ansieht, wir für die Kosten aufkommen sollten.
    Die Frage ist deshalb relevant, da das Haus bereits verkauft ist (Vertraglich), aber noch nicht im Grundbuchamt überschrieben wurde.

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