Ich schau gerade den Mietervertrag meiner Freundin durch. Es ergeben sich einige Fragen hinsichtlich des Verteilerschlüssels.
Unsere Wohnung hat einen eigenen Strom- und Wasserzähler.
Alle anderen Wohneinheiten im Haus hängen laut anderer Bewohner an einem einzigen Strom- und Wasserzähler und werden über die jeweilige Anzahl der Bewohner oder die Wohnfläche umgelegt.
Im Vertrag (Standardvertrag der Haus- und Grund) wird unter Betriebskosten
Punkt 2 Wasserversorgung - Anzahl Personen
Punkt 8 Müllentsorgung - Anzahl Personen
Punkt 11 Beleuchtung (Außenbereich und Allgemeinflächen) - Anzahl Personen
Punkt 14 Hauswart - Wohnfläche
genannt.
zu 2 gehe ich davon aus, wir werden nur die Wassermenge nach unserem Zählerstand zahlen und sonst nichts, was im Haus verbraucht wird. Die anderen Mieter waschen Autos hinter dem Haus, der Kinderpool wurde im Sommer jede Woche mehrfach mit Wasser gefüllt (2x2m, 1m hoch = mind. 3-4qm je Füllung).
zu 8, zählen hier nur Erwachsene oder auch kleine Kinder? Die Mieter unter uns produzieren mit 4 Klein/Kleinstkindern derart viel Müll, dass sie nach 1-1 1/2 Wochen die 240 Liter Mülltonne randvoll haben, die 240er Altpapiertonne ist ebenfalls nach eine Woche voll. Nach Bezug der Wohnung musste der Eigentümer extra Tonnen für uns bestellen, da die großen nach nicht mal einer Wochen ständig voll waren. Wir bekommen die 60l Restmüll selten 3/4 voll, Papier 240l max. halb, falls ein paar Kartons dabei sind.
zu 11, es gibt im Außenbereich eine einzige Wegebeleuchtung. Diese befindet sich im hinteren Teil des Fußwegs zu Wohnung der unteren Mieter. Sie leuchten den vorderen für uns relevanten Teil des Wegs _nicht_ aus, da viel zu weit weg. Sie brennt oft fast die ganze Nacht, da der Bewegungsmelder ständig auf bewegte Äste reagiert.
Unser Weg zweigt vorher zur Außentreppe ab, die von zwei Lampen beleuchtet wird, die an unserer Stromleitung der Wohnung hängen. Somit auf unseren Zähler laufen.
zu 14, laut Eigentümer gibt es keinen Hauswart, somit keine offiziell ausgeführten Arbeiten
Bis jetzt liegt uns noch keine Nebenkostenabrechnung vor (Bezug 06/2018).
Ich gehe davon aus, dass wir
zu 2 - Wasser nur nach Zählerstand unseres Zählers zahlen werden und sonst nichts
zu 8 - die Kosten für Müllentsorgung evtl. angepasst werden, sollten uns die extra für uns bestellten Mülltonnen Mehrkosten bereiten
zu 11 - wir keinerlei Stromkosten u.a. für irgendwelche Beleuchtung in/um das Haus entrichten werden
zu 14 - Kosten für Hauswart in keiner Weise berechnet werden können
Ich werde auf jeden Fall Einsicht die Betriebskosten verlangen, so bald wir eine Nebenkostenabrechnung erhalten.