Mietvertrag ohne Nebenkostenaufstellung, laut Makler kostenloser Hausmeisterservice, Eigentümer widerspricht nachträglich

  • Hallo

    meine Freundin hatte Anfang Sommer 2018 eine Wohnung besichtigt, die über einen Makler angeboten wurde.

    Bei zwei Besichtigungsterminen hatte der Makler mehrfach und ausdrücklich erklärt, dass einer der Hausbewohner Hausmeisterdienste leistet.

    Zu den Aufgaben gehören:
    - Regelmäßig _alle_ Mülltonnen an die Straße stellen

    - Gehweg zum Haus kehren (auf Hausgrund)

    - Laub entsorgen

    - unsere beiden PKW Stellplätze von Laub befreien

    - den Gehsteig entlang der Straße kehren und im Winter Schneeräumen und Streuen

    Am Tag der Vertragsunterzeichnung in seinem Büro hatte er vor der Unterzeichnung nochmal auf die genannten Leistungen hingewiesen. Nach der Unterzeichnung sind wir zur Wohnung. Dort neben dem Mülltonnen stehend hatte er nochmal wiederholt "Ihr braucht hier unten nichts zu machen, dass machen die alles, die bekommen ja Geld für, ihr zahlt das ja auch mit." Es wurden die genannten Punkte nochmals _ausdrücklich_ erwähnt.

    Nach Bezug der Wohnung hatten wir uns gewundert, weshalb die Mülltonnen über Wochen hinweg nicht an die Straße gestellt wurden.
    Bei Rücksprache mit anderen Bewohnern im Haus waren diese sehr erstaunt, sie wussten nichts von solch einer Regelung.

    Ich hatte den Eigentümer darauf angesprochen, weshalb die Mülltonnen nicht zum Leeren an die Straße gezogen werden. Ebenso, weshalb am Zugang zum Haus teilweise Laub entfernt wurde, nicht aber auf unseren Stellplätzen und auch die Frage gestellt, wer sich im Winter um den Gehsteig vor unseren Stellplätzen und den Zugang zum Haus kümmert.

    Kurze Antwort, "Es gibt keinen Hausmeister im Haus, davon steht nichts in der Nebenkostenaufstellung".
    Er hatte drauf hin einen Satz (drei) kleinere Mülltonnen bestellt, die nur für uns sind.

    Fakt ist, am Tag der Vertragsunterzeichnung hatte der Makler NACH Unterzeichnung erklärt (davor hatte er dies mit keinem Worte erwähnt), der Eigentümer würde die Nebenkostenaufstellung in ein bis zwei Wochen vorbei bringen, da er sie noch nicht erstellt hat!
    Die Nebenkosten wären einfach mal so ins Blaue geschätzt, da unser Gebäudeteil Erstbezug ist und noch keine Werte durch Vormieter vorhanden sind. "ihr bekommt da sicher noch was zurück. Lieber jetzt zu viel, als später nachzuzahlen."

    Somit hat der Makler als Erfüllungsgehilfe des Eigentümers im direkten Zusammenhang mit der Vertragsunterzeichnung Eigenschaften zugesichert, die über die Miete oder auch über Nebenkosten abgegolten sind.

    Ein Hausnachbar hätte erklärt, der Eigentümer und Bewohner, der bisher Haus und Hof sauber gehalten hatte, hätten sich "verkracht", er würde nichts mehr für den Eigentümer machen. "Der macht nichts mehr am Haus".

    Für uns stellen sich jetzt folgende Fragen:
    - ist ein Mietvertrags ab Unterzeichnung gültig, auch wenn die Nebenkostenaufstellung vorliegt und ersichtlich ist?

    - Mietminderung möglich wegen Laub und Dreck, der nicht regelmäßig oder falls notwendig von unseren beiden Stellplätzen entfernt wird?

    - Kann ich Kosten geltend machen, wenn ich die Stellplätze und die Hälfte des Fußwegs zum Haus selbst von Laub befreie? (hier stehen 5 mittelgroße Bäume).

    - Ich will einen Anteil für nicht erbrachte Hausmeisterleistungen aus den Nebenkosten heraus nehmen, die in der Aufstellung nicht ersichtlich sind

    - Streu- und Räumpflicht im Bereich unserer beiden Stellplätze (befinden sich auf Hausgrund direkt am Gehsteig). Ich hatte dem Eigentümer erklärt, wir würden uns um nichts kümmern, da die Wohnung inkl. der notwendigen Leistungen vermietet wurde, wofür es uns beide und zwei weitere Personen als Zeugen gibt.

  • Hallo,

    es ist für euch als Mieter letztendlich egal, ob es einen Hausmeisterservice gibt. Denn solange die Pflicht zu den üblichen Arbeiten wie Gebäudereinigung, Winterdienst etc nicht vertraglich oder über eine vereinbarte Hausordnung auf den Mieter übertragen worden ist, ist und bleibt es Aufgabe des Vermieters. Es ist sein Vergnügen, ob er die Aufgaben selbst erledigt oder jemanden beauftragt. Sollte sich der Vermieter nicht kümmern, kann man ihn an seine Pflicht erinnern. es ist insowern belanglos, was euch der Makler erzählt hat.

    Eine Nebenkostenaufstellung in dem Sinne wie du es beschreibst ist lediglich eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten, sodass man darüber eine grobe Vorstellung hat. Rechtlich relevant ist das aber nicht um zu sehen, ob die Nebenkosten umlagefähig sind. Dies erfordert eine entsprechende Vereinbarung innerhalb des Vertrags. Und in dieser Vereinbarung ist es völlig egal, wie hoch die Kosten dann tatsächlich sind. Denn das weiß man ja immer erst im Folgejahr bei der Abrechnung.

    In der jährlichen Nebenkostenabrechnung dürfen natürlich nur Kosten abgerechnet werden, die der Vermieter tatsächlich hatte. Und es darf aber auch die Eigenleistung des Vermieters abgerechnet werden. Wenn der Vermieter also z.b. Winterdienst selbst macht, darf er die Zeit mit einem angemessenen Stundenlohn ansetzen. Ob der Vermieter das gesetzeskonform macht in der Abrechnung, kann erst bei Vorliegen der ersten Abrechnung geprüft werden. Zuvor ist das alles ohne Bedeutung.

    Die Vorauszahlung für die Nebenkosten kann erst nach der erfolgten Nebenkostenabrechnung verändert werden. Denn erst dann ist die tatsächliche Höhe bekannt. Bis dahin gilt die vertraglich vereinbarte Höhe und das kann ohne Vorliegen einer Abrechnung auch nicht geändert werden.

    Die angemieteten Stellplätze müssen vom Mieter selbst gepflegt (gefegt) werden. Diese sind ja Mietgegenstand sofern exklusiv angemietet. Der Vermieter muss ja auch nicht eure Wohnung putzen.

  • Die angemieteten Stellplätze müssen vom Mieter selbst gepflegt (gefegt) werden. Diese sind ja Mietgegenstand sofern exklusiv angemietet. Der Vermieter muss ja auch nicht eure Wohnung putzen.

    Wenn zugesichert wird, dass die Stellplätze durch den Hausmeisterdienst gereinigt werden, dann hat man darauf auch einen Anspruch dass das erledigt wird. Auch wenn der Vermieter zusichert, das er die Wohnung putzt, dann muss er das ja machen. Eine Zusicherung ist grundsätzlich auch mündlich möglich. Gerade wenn diese mehrfach zugesichert werden.

    Problematisch wird es, wenn der Makler dies ohne das Wissen des Vermieters zugesichert hat und dies sich nicht im Mietvertrag wiederfindet. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

    Aber am Ende fragt sich was man davon hat. Entweder ihr macht es oder ihr müsst die bezahlen die es machen. Einen wirklichen Vorteil habt ihr daraus ja nun nicht.

  • Aber am Ende fragt sich was man davon hat. Entweder ihr macht es oder ihr müsst die bezahlen die es machen. Einen wirklichen Vorteil habt ihr daraus ja nun nicht.

    Eben darum geht es. Der Makler hatte mehrfach und ausdrücklich betont, dass alle Arbeiten um das Haus herum vom "Hausmeister" erledigt werden. Ausgenommen "Die Treppe und Dachterrasse, die gehen nur euch was an".

    Er hatte ebenso betont, "ihr zahlt ja dafür" und "die bekommen Geld dafür" - für die Gartenpflege, Mülltonnen an die Straße stellen, Weg am Haus und Stellplätze sauber halten und Winterdienst auf Weg und Gehsteig.

    Die bedeutet für mich, wir zahlen über die Nebenkosten diese "Hausmeisterleistungen" mit, diese werden jedoch nicht erbracht.
    Somit muss ich alle Arbeiten selbst ausführen und möchte einen angemessenen Teil aus den Nebenkosten für die Zukunft rausnehmen.

    Die Stellplätze stehen im Vertrag und §2 Mietsache Wohnungsbeschreibung unter "sowie 2 PKW-Stellplätze" vermerkt.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (28. November 2019 um 13:00) aus folgendem Grund: Zitat korrigiert - BITTE DIE ZITATFUNKTION RICHTIG VERWENDEN ZUR BESSEREN ÜBERSICHTLICHKEIT!

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