Beiträge von Fruggel

    Einbauschränke zählen mit zur Wohnfläche, soweit schon richtig. Aber wenn sich dieser außerhalb der Wohnung befindet, gilt dieser wie ein Abstellraum. Und diese gehören genauso wie Kellerräume oder Dachböden nicht zur Wohnfläche.

    für meinen Vermieter ein Sonderkündigungsrecht für mich ergeben

    Nein, der Vemieter hat kein Sonderkündigungsrecht. Als Mieter könnte man eventuell fristlos kündigen.

    Alternativ zur Kündigung kommt unter Umständen aber auch eine Mietmindeung um den entsprechenden Anteil in Betracht.

    Aber letztendlich wird uns das auch nicht helfen, sondern nur mehr Zeit bringen.

    Zusammenfassend ist das leider so. Mehr kann man dem nicht hinzu fügen. Wenn ein Eigenbedarf eines neuen Eigentümers besteht, ist es nur eine Frage der Zeit, wann das Mietverhältnis beendet werden muss.

    Es kann theoretisch aber auch passieren, dass der Vermieter einen Käufer hat, der gar nicht selber einziehen möchte, sondern das Objekt als Kapitalanlage kauft. Doch das kann man natürlich nicht wissen. Letztlich kann euch die Entscheidung keiner abnehmen. Aber wenn ihr das Geld aufbringen könnt, ist der Kauf sicherlich eine Option, über die man nachdenken kann.

    Muss der Vermieter mir ein teil der Nebenkosten zurückbezahlen

    Nein. Das ist kein Grund, die Nebenkostenabrechnung zu beanstanden. Denn die Mietminderung ist dafür vorgesehen, einen finanziellen Ausgleich für einen Mangel zu haben. Und genau diese Mietminderung ist auch als Druckmittel gegen den Vermieter vorgesehen, dass er tätig wird.

    Die Höhe der Minderung sollte aber mit einem Anwalt abgesprochen werden, sodass nicht zu viel gemindert wird. Bis dahin die Miete unter dem Vorbehalt der Minderung leisten, da ansonsten eine rückwirkende Minderung schwierig ist.

    Nur kann ich nicht prüfen ob der angegeben Betrag stimmt.

    Und was lässt dich an der Korrektheit des Betrags zweifeln? Warum sollte der Versorger hier einen Fehler gemacht haben?

    Aber davon abgesehen, mit der Betriebskostenabrechnung kann der Vermieter die Kosten umlegen, die ihm tatsächlich entstanden sind. Mit anderen Worten ist es völlig egal, ob der Betrag der Entlastung stimmt oder nicht. Für die Abrechnung ist nur maßgeblich, was auf der Rechnung steht. Das kann der Vermieter einsetzen. Sollte der Betrag falsch sein, betrifft das den Mieter nicht. Er kann die Abrechnung nicht beanstanden wegen Fehler in der Rechnung des Versorgers. Man kann es sich daher sparen, dies genauer zu prüfen. Es ändert nichts. Die Mühe ist vergebens.

    Ich verstehe das Verhalten der Vermieterin deshalb nicht, weil es ihr ja noch nicht mal was kostet, sie hat Gewährleistungsansprüche gegen die Firma. Und die Firma hat normalerweise eine Versicherung für solche Sachen. Es sollte also auch im Interesse der Vermieterin sein, dass das erledigt wird.

    Frage die Vermieterin doch mal, ob es ihr lieber wäre, wenn du selber eine Firma beauftragst und die Kosten dann von der Miete abziehst.

    dass ich nach der Maßnahme noch was am Betrag der Mieterhöhung machen kann wenn ich jetzt unterschreibe.

    Richtig. Und man ist auch nicht verpflichtet, diesbezüglich etwas zu unterschreiben. Das kann ein Vermieter auch nicht gerichtlich einfordern. Es ist vom Vermieter ein Angebot für eine einvernehmliche Vertragsänderung, mehr nicht. Das Angebot kann man annehmen wenn man möchte, muss man aber nicht.

    Das Bundesmeldegesetz BMG ist eine Vorschrift, die dem Verwaltungsrecht angehört. Ein Vertrag hingegen gehört dem Zivilrecht. Es sind also völlig unterschiedliche Rechtsgebiete. Das bedeutet, es gibt auch keine Vermischung, der eine Bereich hat keine Konsequnz für den anderen. Das bezieht sich sowohl auf den Mietvertrag als auch auf den Versicherungsvertrag. Für Letzteres gilt also einzig und allein, was laut Versicherungspolice zum versicherten Umfang gehört.

    je schlechter der Zustand des Bades ist, desto weniger wird abgezogen

    Wo bitte habe ich das geschrieben? Der Teil der Instandhaltung wird abgezogen für die Ermittlung der Mieterhöhung. Und wenn die Instandhaltung höher ist, dann wird natürlich mehr abgezogen.

    Wasser-/Abwasserleitungen, Stromleitungen

    Der Austausch von Wasser- und Stromleitungen ist keine Modernisierung im Sinne des Gesetzes, sondern nur solche Maßnahmen, die den Wohnwert bzw. die Wohnqualität verbessern. Letztes wäre z.b. der Fall, wenn man höherwertige Sanitärobjekte (Badewanne, Waschbecken etc) bekommt.

    Nur die Kosten sind zu hoch.

    Nein, das ist nicht zu hoch. So eine umfassende Kernsanierung kostet das locker. Nur kann der Vermieter wie gesagt nicht alles davon für die Mieterhöhung ansetzen.

    Der Vermieter ist leider nicht gesprächsbereit.

    Im Moment gibt es auch nichts zu sprechen. Denn bisher erfolgte nur eine Ankündigung. Man muss die Mieterhöhungserklärung nach Abschluss der Arbeiten abwarten und erst dann kann man diese prüfen.

    Man sollte nicht vergessen, dass man mit einer Vollmacht stets nur den Willen des Vollmachtgebers vertritt und nicht seinen eigenen. Es gilt also so zu entscheiden, wie es die Frau tun würde, wenn sie es selbst könnte. Hinsichtlich der Steuer kommt noch dazu, dass die Miete doch annähernd der ortsüblichen Höhe sein sollte, da sonst das Finanzamt die Ausgaben nicht vollständig anerkennt.

    Muss ich dieser Modernisierung zustimmen?

    Das Gesetz sieht eine Zustimmung nicht vor, sondern eine Pflicht zur Duldung.

    Wenn ja, muss ich die kompletten Kosten der Badsanierung tragen?

    Nein. Vom Betrag für die Maßnahme muss immer ein Anteil abgezogen werden, der einer Instandhaltung oder Reparaturen entspricht. Wie hoch das ist, kann man nicht allgemein sagen, denn es hängt vom Zustand ab. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Vermieter eine Mieterhöhung schicken, in der er den Betrag genauer darlegen muss, wie er ihn berechnet hat. Im Übrigen muss man dann auch noch prüfen, ob es sich wirklich um eine Modernisierung im Sinne des Gesetzes handelt oder vielleicht komplett nur um eine Instandhaltung.

    Es gibt keine Begrenzung, wie viele Wohnungen man anmieten darf. Gemeldet sein muss und darf man aber nur in den Wohnungen, die man auch selbst nutzt.

    Eine Hausratversicherung kann für Schäden in der Wohnung aufkommen, denn in dieser ist man nicht als Person versichert, sondern die Wohnung ist versichert mit einem gewissen Wert. Allerdings gilt das nicht für alle Beschädigungen. Für manches, je nachdem wie es zur Beschädigung kam, muss der Untermieter aufkommen oder dessen Haftpflichtversicherung, sofern er eine hat.

    Zudem sollte man als Vermieter auch eine Kaution nehmen, um eine finanzielle Absicherung für Schäden zu haben. Ein Restrisiko bleibt aber immer, dass man auf Kosten sitzen bleiben könnte. Dessen sollte man sich als Vermieter bewusst sein.

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