Mietminderung wegen defekter Fenster

  • Hallo liebe Gemeinschaft,

    Ich hab ein riesen Problem in meiner Wohnung, und zwar sind seid knapp 4 Jahren die Fenster undicht und verzogen (Holzfenster).

    Hab den Vermieter schön öfters angeschrieben bzw bei der Hausverwaltung angerufen es heißt immer ja müssen wir machen. Nur passieren tut leider nichts. Ich bezahle jedes Jahr knapp 1000Euro nach für Nebenkosten als einzelne Person.

    Bei starken Regenfall hab ich sogar das Problem, dass es überall rein regnet. Was kann ich machen ? Kann ich die Wohnung auch fristlos Kündigen ? Muss der Vermieter mir ein teil der Nebenkosten zurückbezahlen, da der Defekt schon seit Jahren besteht?

    Ich bitte um Ratschläge
    mfg Manu

  • und zwar sind seid knapp 4 Jahren die Fenster undicht und verzogen (Holzfenster).

    Was da möglich ist, und was nicht, hängt vom tatsächlichen Zustand der Fenster ab. Das alte Holzfenster nicht ganz dicht sind und das, wenn z.Bsp. Wind und Regen auf dem Fenster steht es evtl. durchregnen kann ist eigentlich normal bzw. nicht auszuschließen.... Eine Verbesserung diese Zustandes würden da ganz normale Klebdichtungen bringen.

    Wenn die Fenster aber natürlich wirklich defekt sein sollten, kann durchaus auch eine entsprechende Mietminderung in Betracht kommen...

    Kann ich die Wohnung auch fristlos Kündigen ?

    Eher nicht...

    Muss der Vermieter mir ein teil der Nebenkosten zurückbezahlen, da der Defekt schon seit Jahren besteht?

    Worum es gehen kann ist eine Mietminderung. Die ist allerdings rückwirkend nur sehr eingeschränkt möglich. Voraussetzung dafür wäre mindestens eine nachweisbare Mängelanzeige zu einem eben früheren Zeitpunkt....

    Ich bezahle jedes Jahr knapp 1000Euro nach für Nebenkosten als einzelne Person.

    Nebenkostenabrechnungen umfassen gewöhnlich mehr als nur die Heizkosten...

  • Muss der Vermieter mir ein teil der Nebenkosten zurückbezahlen

    Nein. Das ist kein Grund, die Nebenkostenabrechnung zu beanstanden. Denn die Mietminderung ist dafür vorgesehen, einen finanziellen Ausgleich für einen Mangel zu haben. Und genau diese Mietminderung ist auch als Druckmittel gegen den Vermieter vorgesehen, dass er tätig wird.

    Die Höhe der Minderung sollte aber mit einem Anwalt abgesprochen werden, sodass nicht zu viel gemindert wird. Bis dahin die Miete unter dem Vorbehalt der Minderung leisten, da ansonsten eine rückwirkende Minderung schwierig ist.

  • Okay, was ist aber, wenn er mir zu viel von Jahr zu Jahr berechnet hat. Allein wegen den Heizkosten und ja ich weis die Nebenkostenabrechnung nicht nur aus dem besteht. Aber bei mir sind hauptsächlich die Heizkosten so hoch. Das nur wegen den Fenstern, weil ich komplett nach Außen heize.

    Aber ja ok, ich werd mich beim Mieterschutzbund erkundigen, was gemacht werden kann. Sehe es halt nicht mehr ein die Miete komplett zu bezahlen.

    Wenn er nichts machen will, obwohl er alles weiß und jeglichen Kostenvoranschlag ablehnt. Vielen Dank für eure Hilfe

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