Mieterhöhung wegen Badmodernisierung

  • Hallo,

    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten.

    Wir wohnen schon seit über 30 Jahren in der gleichen Wohnung. Bisher wurde noch nichts in der Wohnung modernisiert.

    Da das Wasser im Haus keine Wasserzähler hat, ist bei jedem Auszug von Mietern die jeweilige Wohnung renoviert worden und es wurden Wasserzähler installiert. Jetzt ist nur noch unsere Wohnung übrig geblieben.

    Jetzt hat uns der Vermieter ein Schreiben gesendet, wo eine Modernisierung angekündigt wurde. Darin steht das im Zuge der Installation des Wasserzählers auch das Bad modernisiert werden soll.

    Für ein 4m2 Bad soll die Modernisierung 10000 € kosten. Dadurch wird sich die Miete nach der Modernisierung um 23 % erhöhen.

    Jetzt meine Frage

    1) Muss ich dieser Modernisierung zustimmen?

    2) Wenn ja, muss ich die kompletten Kosten der Badsanierung tragen?

    Müsste der Vermieter nicht einen Teil mitbezahlen, da ja seit 30 Jahren nichts modernisiert wurde

    Über eine Antwort wäre ich dankbar

  • Danke für die Antwort.

    Ich habe es mir eben durchgelesen. Laut Leitfaden müsste es sich ja dann bei mir um eine Modernisierungsmaßnahme handeln und ich müsste zustimmen.

    Aber wie sieht es konkret in meinem Fall aus. Der Vermieter will ja die Modernisierung nur deswegen durchführen weil er einen Wasserzähler installieren will. Er könnte ja auch nur den Wasserzähler installieren ohne das Bad aufwendig zu modernisieren. Das macht er ja in diesem Fall nur ob die Kosten auf mich abzuwälzen.

  • Muss ich dieser Modernisierung zustimmen?

    Das Gesetz sieht eine Zustimmung nicht vor, sondern eine Pflicht zur Duldung.

    Wenn ja, muss ich die kompletten Kosten der Badsanierung tragen?

    Nein. Vom Betrag für die Maßnahme muss immer ein Anteil abgezogen werden, der einer Instandhaltung oder Reparaturen entspricht. Wie hoch das ist, kann man nicht allgemein sagen, denn es hängt vom Zustand ab. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Vermieter eine Mieterhöhung schicken, in der er den Betrag genauer darlegen muss, wie er ihn berechnet hat. Im Übrigen muss man dann auch noch prüfen, ob es sich wirklich um eine Modernisierung im Sinne des Gesetzes handelt oder vielleicht komplett nur um eine Instandhaltung.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Habe ich es richtig verstanden. Das würde heißen je schlechter der Zustand des Bades ist, desto weniger wird abgezogen und der Mieter muss am Ende dann auch mehr bezahlen. Ist das richtig?

    Sie haben mir im Brief geschrieben was gemacht werden soll. Es soll kernsaniert werden. Wasser-/Abwasserleitungen, Stromleitungen und alle sanitären Anlagen werden erneuert. Hier würde es sich um eine Modernisierung und nicht um eine Instandhaltung handeln.

    Im großen und ganzen haben wir auch nichts gegen diese Maßnahme. Nur die Kosten sind zu hoch. Für ein kleines Bad das ca. 4m2 groß ist, verlangt der Vermieter 10.000 €, was einer Mieterhöung von 66€ entspricht. Meine Frage ist kann man was gegen die Höhe der Kosten unternehmen. Was würdet ihr mir raten. Der Vermieter ist leider nicht gesprächsbereit.

  • je schlechter der Zustand des Bades ist, desto weniger wird abgezogen

    Wo bitte habe ich das geschrieben? Der Teil der Instandhaltung wird abgezogen für die Ermittlung der Mieterhöhung. Und wenn die Instandhaltung höher ist, dann wird natürlich mehr abgezogen.

    Wasser-/Abwasserleitungen, Stromleitungen

    Der Austausch von Wasser- und Stromleitungen ist keine Modernisierung im Sinne des Gesetzes, sondern nur solche Maßnahmen, die den Wohnwert bzw. die Wohnqualität verbessern. Letztes wäre z.b. der Fall, wenn man höherwertige Sanitärobjekte (Badewanne, Waschbecken etc) bekommt.

    Nur die Kosten sind zu hoch.

    Nein, das ist nicht zu hoch. So eine umfassende Kernsanierung kostet das locker. Nur kann der Vermieter wie gesagt nicht alles davon für die Mieterhöhung ansetzen.

    Der Vermieter ist leider nicht gesprächsbereit.

    Im Moment gibt es auch nichts zu sprechen. Denn bisher erfolgte nur eine Ankündigung. Man muss die Mieterhöhungserklärung nach Abschluss der Arbeiten abwarten und erst dann kann man diese prüfen.

  • Mit der Ankündigung haben sie mir noch eine Modernisierungsvereinbarung geschickt, darin steht die Höhe der Mieterhöhung der Modernisierung. Sie wollen von mir die Unterschrift vor Beginn der Maßnahme. Ich glaube nicht, dass ich nach der Maßnahme noch was am Betrag der Mieterhöhung machen kann wenn ich jetzt unterschreibe.

    Bitte kein Vollzitat und eigenen Beitrag nicht mit

    in ein Zitat schreiben

  • dass ich nach der Maßnahme noch was am Betrag der Mieterhöhung machen kann wenn ich jetzt unterschreibe.

    Richtig. Und man ist auch nicht verpflichtet, diesbezüglich etwas zu unterschreiben. Das kann ein Vermieter auch nicht gerichtlich einfordern. Es ist vom Vermieter ein Angebot für eine einvernehmliche Vertragsänderung, mehr nicht. Das Angebot kann man annehmen wenn man möchte, muss man aber nicht.

  • Ok alles klar. Vielen Dank. Die Antworten haben mir schon weiter geholfen. Ich werde weiter versuchen mit dem Vermieter zu sprechen und die Höhe der Mieterhöhung noch zu drücken. Und ich unterschreibe erst wenn er mit der Mieterhöhung etwas runter geht.

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