Kündigungsfrist länger als 3 Monate zulässig

  • Hallo zusammen,

    Bin dabei einen Mietvertrag für eine Wohnung anzunehmen, jedoch macht mir ein Teil im Mietvertrag Kopfschmerzen.

    Vertragsparteien sind sind sich einig, dass das Mietverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist frühestens zum Jahresende 2024 möglich ist.

    Heißt dies die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten ist nicht gültig?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Adanac

  • die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten ist nicht gültig?

    Wie kommt es zu dieser Annahme, dass die Kündigungsfrist nicht gültig wäre?

    Steht doch ausdrücklich dabei, "unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist".

  • Vertragsparteien sind sind sich einig, dass das Mietverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist frühestens zum Jahresende 2024 möglich ist

    Diese Passage betrifft nicht eine abweichende Kündigungsfrist, sondern einen Kündigungsschluss für einen gewissen Zeitraum. Dies kann man wirksam vereinbaren, solange der Zeitraum des Kündigungssauschlusses 48 Monate nicht übersteigt. Dies ist hier der Fall. 1 Jahr ist sogar eher am unteren Ende dessen, was üblicherweise vereinbart wird.

    Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt nach diesem Zeitraum wie bei anderen Mietverhältnissen auch.

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