Das verstehe ich nicht ganz. Was meinst du genau damit ?
Wenn man es jetzt der Vermieterin sagt, schickt sie vielleicht schon morgen eine neue Mieterhöhung. Die Überlegungsfrist ist aber ca. 2 Monate, nach Ablauf derer die Vermieterin überlegt, Klage einzureichen. Man muss einen Vermieter überhaupt nicht auf einen formellen Fehler hinweisen, man kann auch einfach nichts tun. Ein Widerspruch ist nicht erforderlich vom Gesetz her.
rechtliche Beratung in Form von Mieterschutzverein
Kann man machen, hilft aber nicht wirklich weiter. Denn der Mieterverein kann einem die Entscheidung nicht abnehmen, wie man sich verhalten möchte, das muss man als Mieter für sich selbst entscheiden.
Grundsätzlich ist das Mietverhältnis und das Verhältnis zwischen der Vermieterin und mir gut
Und das will man natürlich nicht aufs Spiel setzen. Es kann ja mal vorkommen, dass man den Vermieter um einen Gefallen bitten will, den zu erfüllen der Vermieter aber nicht verpflichtet wäre. Ein Mietverhältnis besteht immer aus einem Geben und Nehmen. Deshalb muss man wohl überlegen, was er macht.
Drei Möglichkeiten ergeben sich somit:
Im Hinblick auf das zuvor Gesagte gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Man erklärt der Vermieterin freundlich, dass der geforderte Betrag zu viel ist und erklärt sich mit einer geringeren Erhöhung einverstanden. Man kommt sich also entgegen, sodass nach Möglichkeit auf beiden Seiten Zufriedenheit besteht.