Beiträge von Fruggel

    Wenn wir jetzt seinen Anteil am Mietvertrag kündigen würden

    Das ist nicht möglich. Kündigen kann man nur gemeinsam. Oder alternativ macht man eine Vertragsänderung mit dem Vermieter, sofern dieser damit einverstanden ist.

    oder müsste ich einen neuen WBS vorlegen?

    Das hängt davon ab, die Wohnung weiterhin öffentlich gefördert ist. Diese Förderung entfällt irgend wann und dann besteht auch keine Pflicht mehr für einen WBS.

    Das verstehe ich nicht ganz. Was meinst du genau damit ?

    Wenn man es jetzt der Vermieterin sagt, schickt sie vielleicht schon morgen eine neue Mieterhöhung. Die Überlegungsfrist ist aber ca. 2 Monate, nach Ablauf derer die Vermieterin überlegt, Klage einzureichen. Man muss einen Vermieter überhaupt nicht auf einen formellen Fehler hinweisen, man kann auch einfach nichts tun. Ein Widerspruch ist nicht erforderlich vom Gesetz her.

    rechtliche Beratung in Form von Mieterschutzverein

    Kann man machen, hilft aber nicht wirklich weiter. Denn der Mieterverein kann einem die Entscheidung nicht abnehmen, wie man sich verhalten möchte, das muss man als Mieter für sich selbst entscheiden.

    Grundsätzlich ist das Mietverhältnis und das Verhältnis zwischen der Vermieterin und mir gut

    Und das will man natürlich nicht aufs Spiel setzen. Es kann ja mal vorkommen, dass man den Vermieter um einen Gefallen bitten will, den zu erfüllen der Vermieter aber nicht verpflichtet wäre. Ein Mietverhältnis besteht immer aus einem Geben und Nehmen. Deshalb muss man wohl überlegen, was er macht.

    Drei Möglichkeiten ergeben sich somit:

    Im Hinblick auf das zuvor Gesagte gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Man erklärt der Vermieterin freundlich, dass der geforderte Betrag zu viel ist und erklärt sich mit einer geringeren Erhöhung einverstanden. Man kommt sich also entgegen, sodass nach Möglichkeit auf beiden Seiten Zufriedenheit besteht.

    Wenn man allerdings davon ausgeht, was noch kommen könnte, siehts dann schon wieder anders aus oder?

    Sagen wir so, die Vermieterin wird sicherlich eine neue korrekte Mieterhöhung schicken, wenn sie ihren Fehler bemerkt hat. Doch das verschafft Zeit, in der die bisherige Miete weiter gilt.

    Mal angenommen ich widerspreche der Mieterhöhung

    Warum sollte man es provozieren, um so früher dann eine neue Mieterhöhung zu bekommen!

    dann könnte sie aus Ärger über meinen Einwand ja die Mieterhöhung noch heftiger ausfallen lassen

    Ja, das ist denkbar. Aber nicht höher als es die ortsübliche Höhe gemäß Mietspiegel oder Sachverständigengutachten zulässt.

    Das Thema entwicklt sich in eine individuelle Beurteilung einer persönlichen Situation. Bekanntlich ist aber eine Rechtsberatung im Forum nicht möglich. Hier können Fragen nur allgemeingültig beantwortet werden. Deshalb wurde der Dateianhang gelöscht.

    Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, um das Problem zu erörtern.

    Im Übrigen ist es richtig, dass man verpflichtet ist, ausreichend zu heizen, um die Bildung von Schimmel zu vermeiden. Man könnte sonst für Beschädigungen schadenersatzpflichtig werden.

    Die erhöhte Miete ist nach dem Gesetz ab dem dritten Monat nach Erhalt der schriftlichen Mieterhöhungserklärung zu leisten. Wenn die Erklärung noch im Dezember kommen sollte, wäre das also ab dem 1.3. Der Vermieter muss die Erhöhung also zunächst schriftlich erläutern, wie er das berechnet hat, sodass man die Möglichkeit hat, die Korrektheit überprüfen zu lassen.

    Als Mieter hat man nur eine Duldungspflicht, keine Mitwirkungspflicht. Man kann daher theoretisch verlangen, dass alle Arbeiten der Vermieter bzw. eine Firma macht. Aber in der Paxis will man als Mieter oftmals manches lieber selber machen, weil man dann selber in der Hand hat, dass es ordentlich gemacht ist.

    Etwas Schriftliches zu bekommen ist ja auch noch gar nicht möglich, solange die Pläne noch nicht ganz ausgereift sind. Bei einer Eigentümergemeinschaft kommt dazu, dass über solche Maßnahmen erst mal ein Beschluss in der Versammlung gefasst werden muss, und da kann man nicht so genau wissen, ob die Eigentümer letztlich dem zustimmen, wie es die Hausverwaltung vorschlägt.

    Würde der Vermieter bzw. Auftraggeber für den entstandenen Schaden an der Küche haften?

    Ja. Einem eventuellen Schaden kann man aber auch vorbeugen, indem man die Arbeitsplatte vorsorglich abmontiert. Ist vielleicht sogar zwingend nötig für den Einbau der Fenter. Ich würde mir aber eher darüber Sorgen machen, dass am Ende dann gar nicht mehr zusammen passt. Gerade wenn die Fenster älter sind, kann es vorkommen, dass es exakt die gleiche Größe bei den neuen Fenstern nicht mehr gibt. Wenn es so knapp zu geht, kann es vielleicht dann problematisch werden.

    Frage 1: ist das so üblich, dem Mieter zu drohen?

    Das ist keine Drohung, sondern nur eine Information. Tatsächlich kann der Vermieter dann Klage einreichen, um die Zustimmung zu erwirken.

    Muss der Vermieter nicht nachweisen, warum 20% gerechtfertigt sind

    Nachweisen nicht, aber begründen, indem er in seiner Mieterhöhung erläutert, wie er die Wohnung im Mietspiegel eingruppiert hat, sodass man als Mieter prüfen kann, ob das korrekt ist.

    Ich würde ja aus diplomatischen Gründen 10% sofort zustimmen

    Eine Teilzustimmung kann man durchaus machen. Der Vermieter kann dann nur noch für den Rest klagen und hat ein höheres Risiko, das zu verlieren. Man sollte aber genauer überlegen, was die ortsübliche Höhe wirklich ist, um dann nicht doch bei Gericht teilweise zu verlieren.

    Warum sollte ich ihren Vermieter benachrichtigen? ich habe mit dem nichts zu tun.

    Mit dem Eigentümer besteht kein Vertragsverhältnis. Soweit schon richtig. Aber dieser könnte eventuell zu einer Lösung beitragen, indem er vielleicht bereit ist, mit den Untermietern direkt einen neuen Vertag abzuchließen über die einzelnen Zimmer. Fragen schadet jedenfalls nicht.

    Ist ihr verhalten Strafrechtlich relevant?

    Das ist es, hilft aber nicht weiter, um an Möbel zu kommen.

    Inwieweit ist sie vertraglich dazu verpflichtet eine funktionierende Küche zur Verfügung zu stellen?

    Da es im Vertrag vereinbart ist, ist sie sicherlich verpflichtet. Und die Miete ist jetzt gemindert. Man könnte auf Vertragserfüllung klagen. Aber da ja bereits eine alternative Unterkunft gefunden ist, ist das vielleicht gar nicht mehr das Ziel.

    Die Frage ist aber nun ob es sich überhaupt um eine Modernisierung handelt

    Vermutlich eher nicht. Denn nach dem Gesetz ist eine Modernisierung eine Maßnahme, bei der entweder der Wohnkomfort verbessert wird oder die laufenden Kosten gesenkt werden können. Hat also beispielsweise der Kühlschrank jetzt eine sehr gute Energieeffizienz, kann man es für diesen vielleicht begründen. Aber nur der Austauch alter Gegenstände ist keine Modernisierung. Der Austausch defekter Teile ist so oder so immer eine Instandsetzung.

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