Zwei Mieterhöhungen innerhalb von zwei Jahren

  • Hallo Community,

    ich habe ein Anliegen bezüglich Mieterhöhungen (im Nachfolgenden zähle ich die Mieterhöhungenschreiben auf und erläutere die Begründungen der Vermieterin)

    1. Mieterhöhung:

    Schreiben vom 15.12.2021;

    Mieterhöhung zum 1.04.2022

    Mieterhöhung von 490€ auf 525€ (Kaltmiete).

    Begründung der Vermieterin: "Sie sind nun seit 2016 Mieter und seither haben sich die Mieten in der Großstadt z.T. drastisch verteuert (von 2019 zu 2021 allein um 20%)" Deshalb möchten wir die Miete um 7% von 490 auf 525€ anheben.

    und weiter im Brief: "Wir sichern Ihnen zu, dass Sie zu diesem Thema die nächsten Jahre Ruhe haben."

    2. Mieterhöhung:

    Schreiben vom 15.11.2023

    Mieterhöhung zum 01.04.2024

    Mieterhöhung von 525€ auf 567€ (Kaltmiete).

    Begründung der Vermieterin: "Die Kosten für Immobilienkredite haben sich verdoppelt und Handwerkerdienstleistungen sind sehr viel teurer geworden und die Inflation der letzte Jahre trifft Mieter wie Vermieter gleichermaßen."

    Diesem 2. Mieterhöhungsschreiben habe ich noch nicht zugestimmt, da ich mich erstmal rechtlich beraten lassen möchte.

    Ich wohne in einer Großstadt und die Miete liegt noch unter dem aktuellen Mietspiegel für diesen Stadtteil.

    Mir geht es aktuell um eine Einschätzung der Mieterhöhung. Soweit ich das berechnet habe, liegt die erste Mieterhöhung bei 7% und die 2. Mieterhöhung bei 7,5%. Das wären dann ca. 14,5% Erhöhung innerhalb von 2 Jahren.

    Nun meine Fragen dazu:

    - Ist dies so korrekt und ist insbesondere die letzte Mieterhöhung so zulässig?

    - Kann ich mich auf die letzte Aussage: "Wir sichern Ihnen zu, dass Sie zu diesem Thema die nächsten Jahre Ruhe haben." rechtlich beziehen?

    - Eure Einschätzung: sollte ich mich an einen Mieterschutzbund wenden oder macht das nach eurer Einschätzung nach keinen Sinn?

    Viele Grüße

  • In §558a BGB sind vier Möglichkeiten genannt, die einem Vermieter zur Verfügung stehen, wie er eine Mieterhöhung begründen kann. Belastungen durch Kredite oder Reparaturen sind darin nicht zu finden. Man kann daher allgemeingültig sagen, dass eine solche Mieterhöhung formell nicht korrekt ist und daher vor Gericht keinen Bestand hätte.

  • Ok. Danke für deine Einschätzung.

    Formell nicht korrekt. Wenn man allerdings davon ausgeht, was noch kommen könnte, siehts dann schon wieder anders aus oder?

    Da die Miete noch unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt (auch nach der genannten Erhöhung), hat die Vermieterin die Möglichkeit die Miete hochzusetzen.

    Mal angenommen ich widerspreche der Mieterhöhung: sie würde eine formelle Korrektur vornehmen und es rechtlich sicher formulieren: dann könnte sie aus Ärger über meinen Einwand ja die Mieterhöhung noch heftiger ausfallen lassen. Mal von anderem Ärger mit der Vermieterin abgesehen......

  • Wenn man allerdings davon ausgeht, was noch kommen könnte, siehts dann schon wieder anders aus oder?

    Sagen wir so, die Vermieterin wird sicherlich eine neue korrekte Mieterhöhung schicken, wenn sie ihren Fehler bemerkt hat. Doch das verschafft Zeit, in der die bisherige Miete weiter gilt.

    Mal angenommen ich widerspreche der Mieterhöhung

    Warum sollte man es provozieren, um so früher dann eine neue Mieterhöhung zu bekommen!

    dann könnte sie aus Ärger über meinen Einwand ja die Mieterhöhung noch heftiger ausfallen lassen

    Ja, das ist denkbar. Aber nicht höher als es die ortsübliche Höhe gemäß Mietspiegel oder Sachverständigengutachten zulässt.

  • Sagen wir so, die Vermieterin wird sicherlich eine neue korrekte Mieterhöhung schicken, wenn sie ihren Fehler bemerkt hat. Doch das verschafft Zeit, in der die bisherige Miete weiter gilt.

    Was würdest du empfehlen, wie ich mich verhalten soll? Ich habe schon überlegt, in einen Mieterschutzverein einzutreten.....Laufzeit wäre allerdings zwei Jahre und mit weiteren Kosten verbunden. Das persönliche Gespräch mit der Vermieterin suchen und auf die Fehler freundlich hinweisen?

    Warum sollte man es provozieren, um so früher dann eine neue Mieterhöhung zu bekommen!

    Das verstehe ich nicht ganz. Was meinst du genau damit ?

    Ja, das ist denkbar. Aber nicht höher als es die ortsübliche Höhe gemäß Mietspiegel oder Sachverständigengutachten zulässt.

    Ich wohne im Stadtteil von einer Großstadt. Durch den angespannten Wohnungsmarkt ist eine Kappungsgrenze von max. 15% Erhöhung innerhalb von 3 Jahren zulässig. Innerhalb von 2 Jahren hat die Vermieterin nun 2x die Miete erhöht. Von 490€ auf 567€. Das wären nach meinen Berechnungen insgesamt 15,7% Preiserhöhung.

    Ich bin einfach am abwägen, welche Schritte jetzt empfehlenswert sind.

    Grundsätzlich ist das Mietverhältnis und das Verhältnis zwischen der Vermieterin und mir gut. Bei anfallenden Reparaturen ist die Vermieterin bereit etwas zu machen. 2018 wurde das Bad komplett saniert.

    Drei Möglichkeiten ergeben sich somit:

    - Mieterhöhung ohne weiteres akteptieren, trotz der nicht zulässigen Mieterhöung (15,7% statt zulässigen 15 %).

    - persönliches Gespräch suchen mit der Vermieterin und auf die "Fehler" hinzuweisen (Gefahr, einen Streit zu entfachen).

    - rechtliche Beratung in Form von Mieterschutzverein.

  • Das verstehe ich nicht ganz. Was meinst du genau damit ?

    Wenn man es jetzt der Vermieterin sagt, schickt sie vielleicht schon morgen eine neue Mieterhöhung. Die Überlegungsfrist ist aber ca. 2 Monate, nach Ablauf derer die Vermieterin überlegt, Klage einzureichen. Man muss einen Vermieter überhaupt nicht auf einen formellen Fehler hinweisen, man kann auch einfach nichts tun. Ein Widerspruch ist nicht erforderlich vom Gesetz her.

    rechtliche Beratung in Form von Mieterschutzverein

    Kann man machen, hilft aber nicht wirklich weiter. Denn der Mieterverein kann einem die Entscheidung nicht abnehmen, wie man sich verhalten möchte, das muss man als Mieter für sich selbst entscheiden.

    Grundsätzlich ist das Mietverhältnis und das Verhältnis zwischen der Vermieterin und mir gut

    Und das will man natürlich nicht aufs Spiel setzen. Es kann ja mal vorkommen, dass man den Vermieter um einen Gefallen bitten will, den zu erfüllen der Vermieter aber nicht verpflichtet wäre. Ein Mietverhältnis besteht immer aus einem Geben und Nehmen. Deshalb muss man wohl überlegen, was er macht.

    Drei Möglichkeiten ergeben sich somit:

    Im Hinblick auf das zuvor Gesagte gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Man erklärt der Vermieterin freundlich, dass der geforderte Betrag zu viel ist und erklärt sich mit einer geringeren Erhöhung einverstanden. Man kommt sich also entgegen, sodass nach Möglichkeit auf beiden Seiten Zufriedenheit besteht.

  • Im Hinblick auf das zuvor Gesagte gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Man erklärt der Vermieterin freundlich, dass der geforderte Betrag zu viel ist und erklärt sich mit einer geringeren Erhöhung einverstanden. Man kommt sich also entgegen, sodass nach Möglichkeit auf beiden Seiten Zufriedenheit besteht.

    Ja. Ich denke das werde ich auch so machen. Freundlich bleiben und darauf hinweisen. Ich werde das ja auch akzeptieren müssen. Nur die Überschreitung der max. zulässigen Erhöhung von 15,7% bereitet mir etwas Bauchschmerzen.

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