Mieterhöhung nach Mietspiegel unangemessen und ohne Nachweis

  • Moin,

    ich bekam ein Schreiben vom Vermieter, dass er die Miete um 20% erhöhen möchte, §558. Allgemein sagt er, dass die Nettomiete in dieser Höhe, nicht einer Miete entspricht, die für Wohnraum, Lage, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung vergleichbar, im Ort bezahlt werde. Daher bittet er um Zustimmung. Abschließend im Brief erwähnt er, dass eine Nichtzustimmung ein Klageverfahren notwendig macht.

    Frage 1: ist das so üblich, dem Mieter zu drohen? Halte ich für taktisch wirklich unklug.

    Frage 2: Laut Mietspiegel wären 20% nicht angemessen, wenn ich die Parameter Ausstattungsmerkmale berücksichtige, gute Lage und die Range von Spannenunterwert und Mittelwert betrachte. Muss der Vermieter nicht nachweisen, warum 20% gerechtfertigt sind, oder muss ich ihm nachweisen, dass das nicht gerechtfertig wäre? Ich würde ja aus diplomatischen Gründen 10% sofort zustimmen, mehr auch auch nicht,

    Grüße,

    Markman

  • Frage 1: ist das so üblich, dem Mieter zu drohen?

    Das ist keine Drohung, sondern nur eine Information. Tatsächlich kann der Vermieter dann Klage einreichen, um die Zustimmung zu erwirken.

    Muss der Vermieter nicht nachweisen, warum 20% gerechtfertigt sind

    Nachweisen nicht, aber begründen, indem er in seiner Mieterhöhung erläutert, wie er die Wohnung im Mietspiegel eingruppiert hat, sodass man als Mieter prüfen kann, ob das korrekt ist.

    Ich würde ja aus diplomatischen Gründen 10% sofort zustimmen

    Eine Teilzustimmung kann man durchaus machen. Der Vermieter kann dann nur noch für den Rest klagen und hat ein höheres Risiko, das zu verlieren. Man sollte aber genauer überlegen, was die ortsübliche Höhe wirklich ist, um dann nicht doch bei Gericht teilweise zu verlieren.

  • besten Dank. Ich komme bei den Ausstattungsmerkmalen auf 8 Punkte, das ist in dem Mietspiegeld in der unterste Gruppe. Da die Wohnlage gut ist, käme man in die unter Hälfte der Differenz zwischen Spannenunterwert und Mittelwert. Aktuell liegt die Miete leicht unter diesem Mittelwert. Damit wäre doch keine Erhöhung um 20% möglich? Würde man die Miete um ca. 9% erhöhen, dann läge man beim dem Mittelwert. Und der liegt ja nicht in der unteren Hälfte, richtig?

  • In der Regel liegt die ortsübliche Miete beim Mittelwert der Spanne. Davon abweichen kann man, wenn es Merkmale gibt, die im Mietspiegel nicht schon berücksichtigt sind, nach oben für positive Merkmale oder nach unten für wohnwertsenkende.

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