Hallo zusammen,
ich bin mit meinem Mann in eine Mietwohnung ohne Einbauküche eingezogen. Die Fenster sind zwar alt, aber funktionstüchtig. Lt. Vermieterin besteht seitens der Hausverwaltung ein Plan, diese im Laufe des nächsten Jahres auszutauschen. Dieser Plan ist nirgends schriftlich festgehalten, und wirkt insgesamt etwas schwammig -- noch nicht einmal eine Auskunft über das Quartal, in dem dieser Austausch stattfinden soll, ist anscheinend möglich.
Momentan suchen wir nach Einbauküchen. Das Fenster in der Küche hat ein für den Kücheneinbau störendes Fensterbrett, das wir, lt. Vermieterin (würde das natürlich schriftl. bestätigen lassen) im Rahmen des Kücheneinbaus beseitigen dürfen.
Folgendes Problem tut sich dabei auf: Sollten wir das Fensterbrett austauschen, besteht die Möglichkeit, dass eine bis zum Fenster selbst gezogene Arbeitsplatte durch die Arbeiten zum Austausch des Fensters in Mitleidenschaft gezogen wird. Würde der Vermieter bzw. Auftraggeber für den entstandenen Schaden an der Küche haften?
Vielen Dank und LG
Kanni