Das ändert die Situation dann doch etwas und es wird gleichzeitig komplizierter. Und es zeigt, wie wichtig es ist, bitte immer alle Informationen im Eingangsbeitrag zu schreiben. Darauf müssen wir leider immer wieder hinweisen.
Der Vertrag besteht also nicht mit dem Eigentümer, sondern mit der Hauptmieterin. Wenn der Hauptvertrag der Hauptmieterin endet, dann entfällt auch ihre Erlaubnis, die Wohnung untervermieten zu dürfen. Und das ist unter Umständen ein Problem der Hauptmieterin, nicht das des Untermieters. Denn wenn die Hauptmieterin den Vertrag nicht ordnungsgemäß kündigt, macht sie ich schadenersatzpflichtig.
Die Sache mit dem unbefristeten Vertrag gilt also weiterhin, nur dass dieser eben mit der Hauptmieterin besteht und nicht mit dem Eigentümer. Die Befristung ist unwirksam wie schon gesagt, der Vertrag ist unbefristet. Im Glauben, dass der Zeitmietvertrag zum 29.2. endet, kündigt sie dem Untermieter nicht. Und schon hat sie ein Problem, da sie weiterhin einen Vertrag zu erfüllen hat.
Wenn der Vertrag zwischen Eigentümer und Hauptmieterin endet, kann sich der Eigentümer natürlich überlegen, ob er dem Untermieter einen neuen Vertrag gibt, aber da ist dann ein völlig neuer Vorgang.
So gesehen wäre es das Glück und die Hoffnung der Hauptmieterin, wenn der Eigentümer dem Untermieter einen neuen Vertrag gibt, denn dann kommt sie aus dem Vertrag mit dem Untermieter schadlos raus. Aber das ist ihr sicherlich noch nicht bewusst.