Abmahnung wegen Teilzahlung

  • Guten Tag zusammen,

    wir haben eine Abmahnung von unserer Vermieterin bekommen nach Paragraph 266 BGB. Seit Jahren bezahlen wir unsere Miete von zwei Konten. Jeder jeweils zum 1., allerdings ist der 1. diesen Monat auf einen Feiertag gefallen, somit wurde ein Betrag am 2. Januar und der 2. Betrag am 3. Januar abgebucht. Nun haben wir ein Schreiben erhalten mit einer Abmahnung und dass sie die Miete nun zurückzahlt, da sie keine Teilzahlung akzeptiert.

    Wie würdet ihr nun handeln?

  • mit einer Abmahnung und dass sie die Miete nun zurückzahlt, da sie keine Teilzahlung akzeptiert.

    Gegen das Verhalten der Vermieterin lässt sich nichts einwenden. Das ist juristisch gesehen völlig korrekt. Die Miete kann schuldbefreiend nur in einem Betrag geleistet werden. Man sollte daher künftig die komplette Miete vom einem der Konten zahlen, und den Anteil des Partners gleicht man sich intern aus.

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