Wasserschaden - Haftpflicht - Hausrat Gebäudeversicherer

  • Hallo,

    ich habe aus versehen einen Wasserschaden in meiner Mietwohnung verursacht.

    Schadenshergang:

    1. Aquarium im Wohnzimmer über einen Wasserschlauch aus dem Hahn an der Badewanne befüllt.

    2. Zwei Jahre altes Kind verletzt bin zur Hilfe geeilt

    3. Als ich zurück bin ist das Wasser ausgelaufen.

    4. Alles schnell getrocknet

    Folgen:

    - Laminat ist bei mir an einer Ecke etwas erhoben

    - Bei der Nachbarin unten ist ein dünner Wasserstreifen an der Wand zu sehen (Wohnzimmer sollte gestrichen werden)

    Nach dem das passiert ist habe ich unverzüglich meinen Vermieter/Hausverwaltung den Hausmeister und meine Haftpflichtversicherung schriftlich darüber informiert.

    Meine Haftpflichtversicherung deckt Schäden am bzw. die durch das Aquarium entstanden sind. Meine Haftpflichtversicherung hat sich mit dem Geschädigten (Vermieter/Hausverwaltung) in Verbindung gesetzt und ihn gebeten seine Gebäudeversicherung darüber zu informieren.

    Verursacht ein Mieter an dem von ihm bewohnten Gebäude seines Vermieters einen Schaden durch Leitungswasser oder Feuer und besteht für das Objekt einen Wohngebäudeversicherung, so ist der Vermieter verpflichtet, zunächst die Wohngebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen.

    Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

    Ich habe mich mehrmals mit meinem Vermieter darüber unterhalten, sowohl schriftlich wie auch mündlich. Er aber sieht seine Pflicht nicht ein seine Wohngebäudeversicherung zu informieren. Er beharrt darauf, dass er das nicht melden will, da ihn sonst seine Wohngebäudeversicherung die Rate erhöht (die er wiederum auf uns Mieter abgibt).

    Die Rate würde sich nicht erhöhen, da der Schaden den erst mal die Wohngebäudeversicherung zahlen müsste und sie über Regressforderung von meiner Haftpflichtversicherung die Summe wieder zurückerstattet bekommen würde.

    Ich habe mich nun erneut mit meiner Haftpflichtversicherung unterhalten. Diese meinen sie können nichts machen wenn der Vermieter den Schaden nicht meldet und können mir auch keine Rechtsberatung geben.

    Nun stehe ich da und kenne meine Rechte als Mieter nicht. Ich habe den Fall unverzüglich gemeldet und befürchte den Schaden selber zahlen zu müssen obwohl sowohl ich als auch der Vermieter einen Versicherung zahlen.

    Kann mir hier jemand helfen? Mache ich etwas falsch? Ich werde mir einen Anwalt für Mietrecht holen und euch darüber berichten, soweit ich etwas neues weis.

    Danke aber schon mal für das Lesen und für eure Meinung!

  • Mache ich etwas falsch?

    Ja. Zu wenig Geduld. So etwas sitzt man einfach aus. Schließlich möchte ja der Vermieter Geld haben. Um das zu bekommen muss er natürlich mit der Versicherung kooperieren. Eine eventuelle Forderung des Vermieters kann also vorläufig zurück gewiesen werden mit Verweis auf die Gebäudeversicherung, für die man als Mieter die Gebühren mit zahlt.

  • Da zeigt sich mal wieder: Wer sich auf Versicherungen verlässt, der ist verlassen!

    Angesichts der Nerven und Zeit, die Dich der abzusehende Streit mit den Versicherungen kosten wird (und wegen denen vermutlich der Vermieter auch nichts unternehmen möchte - zwingen kannst Du ihn vermutlich nicht), würde ich den Schaden selber beheben und gut ist - Laminat ausbessern und Wohnzimmer der Nachbarn streichen (plus eine Schachtel Pralinen als Wiedergutmachung) ist keine große Investition in den eigenen Seelenfrieden!

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