Das Protokoll sollte logischerweise nach Auszug des Vormieters erfolgen. Das wäre erst nach dem 01.09.. Aber ich würde ungern erst danach den Mietvertrag unterschreiben, oder ist das gang und gebe?
Das Übergabeprotokoll und der Abschluss des Vertrags sind getrennt anzuschauen, das sind zwei verschiedene Sachen bei der Anmietung. Der Vertrag über die Wohnung kann jederzeit gemacht werden, sobald sich die Vertragsparteien einig sind. Also theoretisch spricht nichts dagegen, den Vertrag schon morgen zu unterschreiben, und hierbei wird dann das vereinbarte Datum des Mietbeginns eingetragen, also z.b. der 1.10.19.
Wenn es dann irgend wann kurz vor Mietbeginn zum Termin für die Übergabe der Wohnung und der Schlüssel kommt, kommt erst dann das Übergabeprotokoll ins Spiel. Dieses hat einzig und allein den Zweck, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, schon vorhandene Beschädigungen aufzunehmen, sodass diese euch nicht später angelastet werden können, sowie sämtliche Zählerstände zu notieren.
Der Vermieter hat sich zu diesem Thema noch nicht geäußert, aber kann er verlangen das wir die Wohnung renovieren?
Das hängt tatsächlich von der konkreten Situation ab. Auch hängt es vom Vermieter ab, was er moniert bei der Übergabe. Manche schauen genau hin, und manche gar nicht, es ist völlig unterschiedlich. Ich kann daher nur Allgemeines zum Thema Raucherwohnung erklären.
Bei einer Raucherwohnung ist es je nach dem Verhalten der Raucher oftmals nicht vermeidbar, dass die diversen Stoffe wie Nikotin sehr tief in die Wände eindringen. In der Regel ist es dann mit einem Überstreichen, also einer normalen Renovierung nicht getan. Die Gerüche kommen trotzdem durch und auch ein gewisser Gelbstich ist bald wieder zu sehen. Hier hilft dann nur, die Tapeten zu entfernen und sorgfältig mit diversen Grundierungen die Wände zu versiegeln.
Dies hat dann mit Renovierung nichts mehr zu tun, sondern ist eine Instandsetzung. Und der Vermieter kann die Kosten gegebenenfalls vom Mieter als Schadenersatz verlangen. Deshalb sollte man, wenn man in eine ehemalige Raucherwohnung einzieht, die Geruchswahrnehmung spätestens zur Übergabe beim Vermieter ansprechen und dies dokumentieren. Oder wenn es einen stört, durchaus auch in Erwägung ziehen, die Instandsetzung zu verlangen. Viel mehr kann ich leider nicht dazu sagen, weil alles weitere von der Situation in der jeweiligen Wohnung abhängt.