Nebenkosten werden nur einer Partei berechnet, obwohl inzwischen zwei Nutzer des Grundstücks vorhanden sind.

  • Hallo liebe Community,

    wir haben vor etwa 5 Jahren einen großen Bauernhof mit einem großen Bauernhaus angemietet. Die Nebenkosten für das Gebäude wurden seit dem jährlich abgerechnet und wir haben 100 % der entstandenen Grundstückskosten wie Grundsteuer, Hausversicherung usw als Nebenkosten getragen. Was aus unserer Sicht ja auch richtig ist.

    Nun zu unserer Frage: Der Vermieter hat vor etwa 1 1/2 Jahren beschlossen, die Dachflächen unseres gemieteten Hauses an den Betreiber einer Solaranlage zu vermieten, der auf den Dachflächen inzwischen auch eine gewerbliche Solaranlage betreibt. Seit der Vermietung an den Solarbetreiber wird das Grundstück also von einer zweiten Partei mit genutzt.

    Wir haben nun unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und uns werden immer noch 100 % der Grundsteuer und Hausversicherung auferlegt. Wir haben beim Vermieter nachgefragt und es hieß, das wäre richtig so, da ja nur das Dach genutzt werde.

    Wir halten die Abrechnung für nicht korrekt, sondern sind der Meinung, die Grundstückssteuer und Hausversicherung müsste nun aufgeteilt werden, da ja zwei Parteien das Grundstück nutzen.

    Kann uns jemand da einen Rat geben, ob wir mit unserer Einschätzung bezüglich der Aufteilung der Nebenkosten richtig liegen?

    Danke im Voraus für die Antworten.

  • Nach dem Gesetz ist es so, dass die Betriebskosten nach dem Verhältnis der Wohnfläche aufgeteilt werden. Und bei der Nutzung der Dachfläche als Solaranlage wird ja keine Wohnfläche benutzt. Von daher meine ich, dass dies soweit korrekt ist vom Vermieter.

    Ich sehe jedoch den Fehler an einer ganz anderen Stelle. Und zwar habt ihr ja das komplette Anwesen gemietet, nicht nur einzelne Wohnbereiche. Das bedeutet, ihr als Mieter habt auch ein Besitzrecht an der Dachfläche.

    Wenn man nur eine Wohnung anmietet, dann ist es etwas anderes, denn dann hat man nur das Besitzrecht für die Wohnung, und für gemeinschaftliche Bereiche wie Keller, Dachboden o.ä. hat man nur ein Mitbenutzungsrecht.

    Das bedeutet, dass der Vermieter nicht ohne eure Zustimmung das Dach hätte vermieten dürfen nach meiner Auffassung und meiner Sicht der Dinge. Zumindest müßte er euch eine Gewinnbeteiligung der Einnahmen zukommen lassen in Form einer Reduzierung der Grundmiete.

    Aber genau genommen würde das Dach zu eurer Mietsache dazu gehören, also nur ihr allein hättet die Dachfläche vermieten dürfe.

    Ich würde das an eurer Stelle dahingehend prüfen oder ggf. einen Anwalt dazu befragen.

  • Danke Fruggel, für deine Meinung.

    In diese Richtung haben wir noch garnicht gedacht, das wir ja alles inklusive Dach angemietet haben und daher auch nur uns die Nutzung zustehen würde.

    Wir werden das in dieser Richtung prüfen lassen.

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