Neue Wohnung Renovierung und Übergabeprotokoll

  • Hallo,

    zu aller erst habe ich natürlich die Suche genutzt, habe aber genau zu unserer Situation keinen Beitrag gefunden. Sollte ich was übersehen haben, bitte ich jetzt schonmal um Entschuldigung.

    Zu der Situation:

    Wir ziehen am 01.10.2019 in eine neue Wohnung. Die Vormieter ziehen zum 01.09.2019 aus der Wohnung aus.

    Ich habe nun überall gelesen und es ist auch logisch, dass immer ein Übergabeprotokoll geführt werden soll. Nur da stellt sich mir die Fragen, wann das geschehen soll?

    Das Protokoll sollte logischerweise nach Auszug des Vormieters erfolgen. Das wäre erst nach dem 01.09.. Aber ich würde ungern erst danach den Mietvertrag unterschreiben, oder ist das gang und gebe? Ich denke mal das der neue Vermieter das vorher vom Tisch haben will. Wie sollte man das zeitlich planen?

    Dann noch zur Renovierung. Die Vormieter waren Raucher, wir sind strickte Nichtraucher. Der Vermieter hat sich zu diesem Thema noch nicht geäußert, aber kann er verlangen das wir die Wohnung renovieren? Oder wird das von Fall zu Fall individuell geregelt?

    Danke im Voraus für Eure Tipps und Erfahrungswerte.

  • Das Protokoll sollte logischerweise nach Auszug des Vormieters erfolgen. Das wäre erst nach dem 01.09.. Aber ich würde ungern erst danach den Mietvertrag unterschreiben, oder ist das gang und gebe?

    Das Übergabeprotokoll und der Abschluss des Vertrags sind getrennt anzuschauen, das sind zwei verschiedene Sachen bei der Anmietung. Der Vertrag über die Wohnung kann jederzeit gemacht werden, sobald sich die Vertragsparteien einig sind. Also theoretisch spricht nichts dagegen, den Vertrag schon morgen zu unterschreiben, und hierbei wird dann das vereinbarte Datum des Mietbeginns eingetragen, also z.b. der 1.10.19.

    Wenn es dann irgend wann kurz vor Mietbeginn zum Termin für die Übergabe der Wohnung und der Schlüssel kommt, kommt erst dann das Übergabeprotokoll ins Spiel. Dieses hat einzig und allein den Zweck, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, schon vorhandene Beschädigungen aufzunehmen, sodass diese euch nicht später angelastet werden können, sowie sämtliche Zählerstände zu notieren.

    Der Vermieter hat sich zu diesem Thema noch nicht geäußert, aber kann er verlangen das wir die Wohnung renovieren?

    Das hängt tatsächlich von der konkreten Situation ab. Auch hängt es vom Vermieter ab, was er moniert bei der Übergabe. Manche schauen genau hin, und manche gar nicht, es ist völlig unterschiedlich. Ich kann daher nur Allgemeines zum Thema Raucherwohnung erklären.

    Bei einer Raucherwohnung ist es je nach dem Verhalten der Raucher oftmals nicht vermeidbar, dass die diversen Stoffe wie Nikotin sehr tief in die Wände eindringen. In der Regel ist es dann mit einem Überstreichen, also einer normalen Renovierung nicht getan. Die Gerüche kommen trotzdem durch und auch ein gewisser Gelbstich ist bald wieder zu sehen. Hier hilft dann nur, die Tapeten zu entfernen und sorgfältig mit diversen Grundierungen die Wände zu versiegeln.

    Dies hat dann mit Renovierung nichts mehr zu tun, sondern ist eine Instandsetzung. Und der Vermieter kann die Kosten gegebenenfalls vom Mieter als Schadenersatz verlangen. Deshalb sollte man, wenn man in eine ehemalige Raucherwohnung einzieht, die Geruchswahrnehmung spätestens zur Übergabe beim Vermieter ansprechen und dies dokumentieren. Oder wenn es einen stört, durchaus auch in Erwägung ziehen, die Instandsetzung zu verlangen. Viel mehr kann ich leider nicht dazu sagen, weil alles weitere von der Situation in der jeweiligen Wohnung abhängt.

  • Hi Fruggel,

    danke für Deine Antwort.

    Das mit dem Mietvertrag hatte mich verunsichert, da ich gelesen haben, dass man sobald man den Vertrag unterschreibt, auch die Mängel akzeptiert.

    Was die Renovierung angeht, müssen wir da glaube ich einfach mal offen mit dem Vermieter sprechen. Denke mal das ist das Beste.

  • Das ist schon richtig, was du gelesen hast. Es bezieht sich aber darauf, wenn man zum Einzug vorhandene Mängel vom Vermieter repariert bekommen möchte. Mir ging es in meiner Erläuterung aber eher darum, Schäden lediglich dokumentiert zu haben, sodass diese Schäden euch nicht später beim Auszug angelastet werden können und Schadenersatz verlangt wird.

  • Ok, das macht dann auch Sinn. Nur das löst dann ja meine Befürchtung nicht, das z.b. Jetzt hinter einem Schrank ein Loch ist oder unter dem Schrank der Holzboden beschädigt ist, dass kann ich ja zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststellen. Allerdings sollten solche Schäden natürlich vorher behoben werden.

  • Nur das löst dann ja meine Befürchtung nicht, das z.b. Jetzt hinter einem Schrank ein Loch ist oder unter dem Schrank der Holzboden beschädigt ist,

    So etwas kann man dann schon noch bei der Übergabe anmerken. Denn das konnte ja bei der Besichtigung noch nicht gesehen werden. Man kann nicht verlangen, dass der bisherige Mieter mal eben bei der Besichtigung alles abbaut. Darüber musst du dir keine Sorgen machen.

    Es kann unter Umständen durchaus mal vorkommen, dass noch etwas repariert werden muss, während ihr schon alles einrichten wollt. Das lässt sich nicht immer vermeiden.

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