Kündigung Wirksam wegen 13 Cent und 2 Wochen Verspätung?

  • Moin. Habe heute eine fristlose Kündigung meiner Wohnung bekommen. Soll bis zum 28.6.19 die Wohnung Leer räumen. Habe bei der Mai Miete ausversehen 13 Cent zu wenig überwiesen und bin mit der Juni Miete 2 Wochen zu spät dran. Ist das zulässig das man wegen 13 Cent und einer Miete die erst 2 Wochen zu spät dran ist eine fristlose Kündigung bekommt ohne irgendeine Mahnung oder Anfrage wann ich zahlen kann? Ich habe Frau und 3 Kinder zuhause, wie bitte soll ich in 10 Tagen die Wohnung leer räumen und was anderes finden? Ist so eine Frist überhaupt zulässig? Wäre echt froh wenn mir jemand helfen könnte

  • Ist das zulässig das man wegen 13 Cent und einer Miete die erst 2 Wochen zu spät dran ist eine fristlose Kündigung bekommt

    Nein! Diese fristlose Kündigung ist total überzogen. Eine fristlose Kündigung ist est dann gültig, wenn 2 Monatsmieten fehlen. Wenn aber öfters in der Vergangenheit die Miete zu spät gezahlt wurde, dann kann der Vermieter nach Abmahnung fristgerecht kündigen.

    Gehe morgen zum örtlichen Mieterverein mit dem Kündigungsschreiben und lass dir dort das weitere erklären.

  • Eine fristlose Kündigung ist est dann gültig, wenn 2 Monatsmieten fehlen

    Das stimmt nicht. Gemäß §543 Abs. 2 BGB heißt es, wenn die Miete mit einem nicht unerheblichen Teil überfällig ist. Und in §569 ist es genauer definiert. Danach reicht auch eine Monatsmiete plus 1 Cent.

    Die gute Nachricht ist jedoch, dass man eine fristlose Kündigung durch Zahlung der kompletten Schulden heilen und unwirksam machen kann, sofern man nicht schon innerhalb der letzten 2 Jahre von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat.

  • Und in §569 ist es genauer definiert. Danach reicht auch eine Monatsmiete plus 1 Cent.

    Das ist umstritten und wurde gerichtlich noch nicht entschieden für Wohnraum.

    Teilweise wird hier die Ansicht vertreten, dass Kleinstbeträge noch keine Kündigung rechtfertigen. Aus dem Wortlaut lässt sich nur entnehmen, dass ein geringerer Beitrag nicht ausreichend ist, aber nicht, dass zwingend bereits 1 Cent ausreicht.

    Hier besteht aber sehr hohe Rechtsunsicherheit. Lieber sollte man sich an den Rat von Fruggel halten und die Rückstände begleiten. Denn im Zweifel wird das durch alle Instanzen geklagt und das wird sehr teuer.

  • Das ist umstritten und wurde gerichtlich noch nicht entschieden für Wohnraum.

    Ich kann leider nicht nachvollziehen, in wie fern das umstritten sein soll. In sämtlichen Kommentierungen und Fachinformationen, die ich gelesen habe, finde ich die Aussage, dass eine Miete plus 1 Cent ausreicht nach dem Wortlaut und Willen des Gesetzgebers. Eine von vielen solchen Erläuterungen beispielsweise hier von einem Anwalt. Und da es wie du sagst keine höchstrichterliche Festlegung gibt, muss man denke ich allgemein von der Regel ausgehen. Vielleicht sieht es irgend ein Richter nach den individuellen Umständen anders, aber das dürften dann Einzelfälle sein.

    Davon abgesehen finde ich es alles andere als fair vom Vermieter, wenn er schon wegen 13 Cent kündigt. Da kann man durchaus mal noch eine Mahnung schreiben.

  • Ich kann leider nicht nachvollziehen, in wie fern das umstritten sein soll.

    Leider kann ich die anderen Meinungen nicht verlinken, da diese Kommentare nicht kostenlos abrufbar sind. Aber es gibt Sie.

    Ich wollte damit nicht ausdrücken, dass hier eine große Chance besteht, weil wie du sagtest die Mehrheit lässt 1 Cent ausreichend, aber es gibt halt andere Juristen, die sehen es anders und da es noch keine höchstrichterliche Rechtssprechung dazu gibt, wollte ich es erwähnt haben.

    Ich schrieb ja auch, dass diese Ansicht sehr unsicher ist. Die Wahrscheinlichkeit damit durchzukommen ist eben gering.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!