Ein Gewohnheitsrecht existiert im Mietrecht nicht. Man muss bei jeder Angelegenheit im Detail prüfen, was vertraglich vereinbart ist oder das Gesetz vorschreibt.
Mündliche Vereinbarungen sind natürlich gültig, aber an der Beweisbarkeit scheitert es allzu oft.
Wir müssen nun für die 3. Mietpartei einen Keller abgeben; dementsprechend müssten wir ja die zusätzlichen 70€ nicht mehr bezahlen?
Die separate Zahlung ist ja schon mal positiv hinsichtlich der Beweisbarkeit. Man müsste nun nur prüfen, ob es als separater Vertrag zu bewerten ist oder als zur Wohnung gehörend. Im letzteren Fall ist nämlich eine separate Kündigung nicht möglich. Würde keine Miete für den Kellerraum bezahlt werden, wäre es eine völlig andere Situation.
Man könnte ja argumentieren, die 70€ sind nicht mehr für den (nicht mehr vorhandenen) Kellerraum, sondern für die 2. (bisher kostenlose) Garage?
Nein, das funktioniert so nicht. Wenn keine Miete für die Garage gezahlt wird, ist es entweder eine Leihgabe oder einfach eine Duldung der Nutzung. Und beides kann ohne Angabe von Gründen beendet werden. Aktuell hat das der Vermieter aber ja nicht vor.
Der neue Vermieter sagte uns in einem Vorgespräch, dass sich für uns absolut nichts ändern wird.
Dann sollte man es nachholen, bestimmte unklare Vereinbarungen schriftlich festzuhalten um für die Zukunft eine Regelung zu haben.