ich habe von meinem Vermieter Anfang Januar eine Mieterhöhung wg. Modernisierung erhalten
Was im angehängten Dokument zu sehen ist, ist keine Mieterhöhung, sondern nur eine Ankündigung der Maßnahme. In dieser Ankündigung muss die voraussichtliche Mieterhöhung sehr wohl abgeschätzt werden nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Mieterhöhung selbst kann aber erst nach Abschluss der Arbeiten gefordert werden. Solang dieses Schreiben nicht vorliegt, gibt es keinen Rechtsanspruch, diese Erhöhung zu zahlen.
Nun ist die zweite Mieterhöhung reingeflattert, mit der ich weniger gerechnet habe - wo ich nochmal mit einer zusätzlichen Mieterhöhung wg. Inflation etc. konfrontiert werde => +61 EUR/mtl
Wenn man dieser Mieterhöhung zustimmt, sollte man sich bewusst sein, dass dies eine freiwillige Zustimmung nach §557 BGB ist. aber keine nach §558 BGB, zu der man gerichtlich gezwungen werden kann, denn es fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür in dem Schreiben.