Übernahme des Mietvertrages durch Hausverkauf

  • Guten Abend,

    meine Frau hat im Jahr 2005 ein Haus gemietet, welches Ihr nun von einer Wohnungsgesellschafft zum Kauf angeboten wird. Aus privaten Gründen ist es uns aber derzeit nicht möglich das Haus zu kaufen oder finanzieren zu lassen.

    Nun schreibt die Wohnungsgesellschaft in Ihrem Schreiben folgenden Text der mich doch etwas stutzig macht.

    "Sofern Sie kein Kaufinteresse haben, weisen wir vorsorglich darauf hin, das wir das Objekt auch Dritten zum kauf anbieten werden. Unabhängig vom Käufer sind selbstverständlich sämtliche Mieterrechte und Ihr Mietvertrag nach allen gesetzlichen Regelungen geschützt und werden vom Käufer übernommen."

    Abgesehen das sich das für mich wie eine versteckte drohung anhört, habe ich nun die befürchtung, das das Haus an eine Dritte Person verkauft wird und diese dann Eigenbedarf anmeldet und wir innerhalb kürzester Zeit hier raus müssen, was bei dem jetzigen Wohnungsmarkt eine Katastrophe wäre.

    Kann uns hierzu vielleicht jemand sagen was für Rechte wir haben und was der neue Mieter für Rechte hätte.

    Danke

  • Abgesehen das sich das für mich wie eine versteckte drohung anhört

    Nein. Das Zitat ist nicht mehr als die Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen, an die der Käufer gebunden ist.

    und diese dann Eigenbedarf anmeldet

    Das kann natürlich passieren, sofern der Käufer selbst einziehen möchte, weiß man im Voraus nicht.

    wir innerhalb kürzester Zeit hier raus müssen

    Ich weiß jetzt nicht, was Sie unter "kürzester Zeit" verstehen. Die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt nach mehr als 8 Jahren Mietdauer 9 Monate. Und es kommt noch hinzu, dass der neue Eigentümer die Kündigung erst nach Eintragung im Grundbuch erklären kann, was manchmal ein paar Monate mehr Verzögerung bringen kann.

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