Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht - Ging an alte Adresse - Neue Adresse bekannt

  • Hallo liebe Community,

    ich lese schon länger gelegentlich in eurem hilfreichen Forum mit und habe mich nun extra wegen folgender Frage angemeldet:

    Vom 01.10.22 - 31.08.23 war ich Mieterin bei Hausverwaltung X. Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten war dort jeweils das Wirtschaftsjahr 01.10. - 30.09.

    Meiner Meinung nach endete die Frist für die Abrechnung meines Mietzeitraums also am 30.09.24.

    Mittlerweile bin ich erneut umgezogen und habe darum am 11.9.24 per Email meine neue Adresse an Hausverwaltung X geschickt. Diese Mail ist auch angekommen, da Hausverwaltung X mir am 08.10.24 folgendes schrieb: "Sehr geehrte Frau XYZ, die Betriebskostenabrechnung 2022/2023 wurde am 20.09.2024 an die Adresse (MEINE ALTE ADRESSE) gesendet. Heute am 08.10.2024 kam der Brief zurück. Wir senden Ihnen die Betriebskostenabrechnung 2022/2023 in der Anlage."

    Nun meine Frage: Hausverwaltung X schickt die Abrechnung am 20.9. an meine alte Adresse, obwohl ich am 11.9 meine neue Adresse mitgeteilt habe. Dadurch erreicht mich die Abrechnung letztlich am 08.10.24 - und damit nicht mehr fristgerecht. Sehe ich das richtig und wie kann ich am besten vorgehen? Gilt eine Email mit der neuen Adresse als verbindlich?

    Habe bereits pro forma Widerspruch eingelegt, Mieterschutzverein kann ich mir leider nicht leisten. Nach meinem Auszug wurde die Kaution (welche sehr gering war) einfach komplett einbehalten.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Rat geben oder von eigenen Erfahrungen berichten könnte. Viele Grüße. Juri

  • endete die Frist für die Abrechnung meines Mietzeitraums also am 30.09.24

    Das ist zutreffend.

    wie kann ich am besten vorgehen?

    Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Viele bestehen nicht darauf, dass die Frist abgelaufen ist, sondern wollen gern für die Kosten aufkommen, die sie verursacht haben, andere wollen strikt nach Gesetz vorgehen aus welcher Motivation heraus auch immer.

    Nach meinem Auszug wurde die Kaution (welche sehr gering war) einfach komplett einbehalten.

    Dann wird sicherlich demnächst die Kautionsabrechnung folgen, in der die Hausverwaltung vermutlich die Nachzahlung abziehen wird. Falls man auf die Verfristung bestehen will, wird man für den Rest den Rechtsweg einschlagen müssen, falls es nicht möglich ist, die Sache außergerichtlich zu klären. Auf diese Kautionsabrechnung sollte man erstmal warten und dann entscheiden, wie man drauf reagieren will.

  • Hallo Fruggel, ganz herzlichen Dank für deine sachliche Antwort!

    Ich wollte nicht den Anschein erwecken, mich vor der Zahlung drücken zu wollen, sondern gern die Grundlage verstehen. Leider war die Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung auch während der Mietzeit nicht unproblematisch - darum bin ich sehr vorsichtig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!