Ich habe seit der Kündigung mehrmals das Gespräch gesucht, wurde aber sehr respektlos behandelt und sehr kurz gehalten
Verstehe. Die Dinge, die du beschreibst deuten dann wirklich darauf hin, dass ein Gesprächsversuch keinen Sinn macht, das scheint aussichtslos.
Es liegt jetzt einzig und allein an dir, ob du die Sitaution so hinnehmen möchtest aufgrund der angelaufenen Kündigungsfrist, oder ob du deine Rechte durchsetzen möchtest, und wenn es nur dazu ist, dem Vermieter zu zeigen, dass er so nicht mit euch umgehen kann. Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen.
und die Guthaben der letzten Jahre bereits einbehalten ohne es im Folgejahr zu verrechnen
Man sollte die übliche Verjährungsfrist beachten. Diese beginnt in der Regel mit dem Erhalt der jeweiligen Abrechnung, weil das Guthaben üblicherweise zu diesem Zeitpunkt fällig ist.
Wie hatten hier auch mehrere Versuche gemacht es anders zu regeln, aber es war kein Durchkommen
Das Gesetz bietet in §556b Abs.2 BGB die Möglichkeit, das Guthaben mit der Miete zu verrechnen, also entsprechend weniger Miete zu bezahlen, wenn man das mind. 4 Wochen vorher ankündigt.