Muss der Vermieter Tapizierfertige Wände bereitstellen bei Einzug

  • Hi ich stehe vor dem Umzug in eine neue Wohnung.

    Nun bin ich dabei die alte Tapete zu entfernen und habe dabei festgestellt, dass es unvermeidbar ist mit der Tapete auch die Schicht Makulatur ( diese macht es erst möglich das die Tapete hält) mit abzusziehen.

    Nun ist für mich die Frage ist es Vermieter oder Mieter Sache die Wände wieder tapizierfähig zu machen, durch Bsp. Grundierung oder neue Makulatur?

    Die Wohnung wurde mir laut Mietvertrag unrenoviert/ renovierungbedürftig übergeben.

    Des weiteren bestehen aber laut Mietvertrag meine Verpflichtungen bezüglich Schönheitsreparaturen nur im Anstreichen und Tapizieren und Wänden und Decken und nicht im Grundieren oder aufbringen neuer Makulatur.

    Ich bedanke mich im Vorraus schon einmal für die Antwort.

  • Hallo Hoedur,

    sofern es erforderlich ist, eine Grundierung auf die Wand aufzubringen, dann gehört das zum Arbeitsgang des Tapezierens dazu. Eine andere Situation wäre gegeben, wenn beispielsweise der Putz mit herunter kommt beim Ablösen der Tapete. Denn dann ist es eine Instandsetzung, für die per Gesetz der Vermieter wiederum verantwortlich ist.

    Die Wohnung wurde mir laut Mietvertrag unrenoviert/ renovierungbedürftig übergeben.

    Des weiteren bestehen aber laut Mietvertrag meine Verpflichtungen bezüglich Schönheitsreparaturen

    Diese beiden Sätze widersprechen sich gegenseitig. Laut BGH Urteil kann ein Vermieter nur dann den Mieter zur Schönheitsreparatur verpflichten, wenn dieser die Wohnung renoviert bekommen hat, oder aber einen finanziellen Ausgleich für die unrenovierte Wohnung bekommen hat. Sollte letzteres nicht gegeben sein, besteht keine Pflicht, beim Auszug zu renovieren. Alles andere wäre eine unangemessene Benachteiligung.

  • Zählt als Ausgleich Bsp. das ich für den ersten halben Monat nur die Nebenkosten zahlen musste?

    Ein Ausgleich in der Form eines Mieten Erlasses zählt zwar. Aber ohne zu wissen, wie der Zustand in deiner Wohnung genau war, ist ein halber Monat normalerweise nicht genug, um davon eine ganze Wohnung renovieren zu können. Die Gerichte gehen meistens von Minimum 1 Monatsmiete aus, meistens aber eher 2-3.

    Übrigens bedeutet eine wirksame Renovierungsklausel, dass man je nach Bedarf renovieren muss, also abhängig vom tatsächlichen Zustand der Wände. Das bedeutet, dass du vielleicht gar nicht unbedingt neu Tapezieren musst sofern die Tapete noch unbeschädigt ist. Es würde dann Streichen genügen, um Flecken oder sonstige Verfärbungen zu beseitigen.

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