Kündigung weil Vermieter uns Geld schuldet, jetzt werden vermieter Pflichten verwehrt

  • Hallo,

    Ich hoffe es wird nicht zu lang. Mein Partner und ich wohnen seit 4 Jahren in einer Einliegerwohnung im Haus unserer Vermieter. Bis vor ca. 8 Wochen war das Verhältnis bis auf kleine Auseinandersetzungen hier und da in Ordnung.

    Der Ärger fing mit der Nebenkostenabrechnung an. Ca. 300€ zu unseren Gunsten, diese haben wir gebeten uns auszuzahlen (die letzten Jahre waren es kleine Beträge für uns, die wir gesagt haben sollen behalten werden und im nächsten Jahr verrechnet). Als antwort kam ein "Nein, wir wollen erst das Kautionskonto auf X auffüllen, vorher gibt es keine Auszahlungen."

    Beim Einzug wurde die Kaution auf 1 KM festgelegt, was auch im Mietvertrag steht. Einer erhöhung wurde von uns nicht zugestimmt und auch nie vorher erwähnt. Wir haben dann das Gespräch gesucht, um eine Einvernehmliche Lösung zu finden. Die Vermieter sind zu uns gekommen und haben sich unmöglich aufgeführt und sich über sachen wie ein paar Staubkörner in einer Ecke aufgeregt, wir würden die Wohnung verkommen lassen.

    Lange rede kurzer Sinn, eine Einigung wurde nicht gefunden und 1 Woche später hatten wir die Kündigung nach Sonderkündigungsrecht im Briefkasten. Kündigung hat das falsche Auszugsdatum (Verlängerte Kündigungszeit nicht beachtet ) und mein Name wurde auch falsch geschrieben.

    Wir haben natürlich widerspruch eingelegt, bisher kam jedoch postalisch keine Reaktion. Da es betreffs des Geldes auch nichts gehört haben, haben wir schriftlich nochmal um Zahlung gebeten und die Verrechnung mit Nebenkostenvorauszahlungen angekündigt.

    Kurz vor dem ganzen durcheinander ging unsere Türklingel auch noch kaputt, nach mehrmaliger Aufforderung wurde da auch noch nichts repariert.

    Vor ca. 2 Wochen als es kälter wurde hatten wir dann auch um das Anschalten der Heizung gebeten, aber bis heute ist sie NICHT an und heute beim Versuch von mir das Gespräch zu suchen sagte er mir "Bei fordernden Mietern kümmert man sich besonders schnell um alles." Natürlich in sarkastischem Ton.

    Ich denke sie lassen die Heizung mit absicht aus, um uns aus dem Haus zu kriegen. Ich bin echt am Verzweifeln. Durch finanzielle Probleme und schwere Depression meines Partners kommt ein Umzug nicht in Frage, Miete ist nicht und war nie im Rückstand.

    Wie würdet ihr mit so einem Verhalten umgehen? Ich weiss gar nicht wieso jetzt so gezickt wird. Die Geseyzeskeule möchte ich auch nicht immer sofort schwingen,aber ich sehe bald keinen Ausweg mehr.

  • Hallo,

    diese Entwicklung ist natürlich mehr als ärgerlich. Aber wenn der Vermieter auf Stur macht, gibt es leider nicht viele Möglichkeiten mehr, außer mit der Gesetzeskeule zu kommen.

    Bezüglich der Heizung ist anzumerken, dass die Heizperiode ab Oktober beginnt, außer die Temperaturen fallen in der Wohnung unter gewisse Werte. Man sollte den Vermieter nochmals auffordern die Heizung einzuschalten. Sollte er dem nicht nachkommen, so kommen weitere Mieterrechte in Betracht, wie eine Mietkürzung, Zurückbehaltungsrecht etc. Das müsste aber dann im Einzelfall geprüft werden.

    Beim Einzug wurde die Kaution auf 1 KM festgelegt, was auch im Mietvertrag steht

    Danach muss sich dann auch gerichtet werden. Was anderes gilt natürlich, wenn die Kaution genutzt wurde zu einer Schadensbehebung oder ähnliches, sollte dies rechtmäßig gewesen sein, so besteht auch ein Anspruch die Kaution wieder aufzufüllen.

    Man kann natürlich auch versuchen, den Vermieter entgegenzukommen, damit sich das Verhältnis wieder entspannt, aber bei so einem Verhalten würde ich dem äußerst skeptisch gegenüber stehen.

    Gruß

  • Hallo,

    Danke für die Anteort, ich sehe die Situation leider ähnlich.

    Danach muss sich dann auch gerichtet werden. Was anderes gilt natürlich, wenn die Kaution genutzt wurde zu einer Schadensbehebung oder ähnliches, sollte dies rechtmäßig gewesen sein, so besteht auch ein Anspruch die Kaution wieder aufzufüllen.

    Ich kann sicher sagen, dass es einen solchen Fall nicht gab. Wir hatten einmal einen Amaturenaustausch, das wurde jedoch in der Nebenkostenabrechnung berechnet (mit unserem Einverständnis).

    Ich glaube ich bin nur sehr enttäuscht und verärgert. Dass wir momentan betreffs Heizung vielleicht noch nicht viel machen können ist uns bewusst, die letzten Jahre hatten sie nie ein Problem damit, aber jetzt ist ja plötzlich alles anders.

    Danke nochmal!

  • Und was ist noch so alles vorgefallen, was du noch nicht erzählt hast?

    Entschuldigung, wenn ich das so direkt frage, ich meine es nicht verächtlich oder so. Doch in dem Text erscheint als allereinziger Auslöser vor der Kündigung das Guthaben um dessen Auszahlung ihr gebeten habt. Diese Sache sollte sich im Gespräch klären lassen. Dadurch habe ich das Gefühl, es muss mehr Vorkommnisse oder Hintergrund zur Sache geben. Das kann nicht alles gewesen sein.

  • Direkt rragen ist immer gut :)

    Wir hatten vor ca. 2 Jahren mal eine kurze Auseinandersetzung bezüglich lärm (die VMs trampeln gerne um 5 Uhr ohne Rücksicht über unserem Schlafzimmer rum). Ich hatte das dann angemerkt und das fanden sie nicht so toll. Habe dann lange nichts gesagt und dann nach 2 Jahren mal wieder in einer Nachricht. Da haben sie dann patzig auf die Nachricht geantwortet.

    Soweit ich es sehe mögen sieces nicht, dass mein Partner wegen depression zu hause ist, da machen sie gerne mal spitze bemerkungen, dass man dann eben "in die Klapse" muss. Aber nur mir gegenüber. Soweit mir bewusst ist gab es zwischen den Parteien aber keine Auseinandersetzungen. Zumindest wurde mir nichts gesagt. Von beiden Seiten.

    Ich weiss also wirklich nicht wo es hee kommt. Ich will uns nicht als Heilige darstellen, aber wenn vom VM nichts gesagt wird, dann weiss ich auch nicht ob etwas nicht stimmt :(

    Allerdinga haben wir schon seit längerem das Gefühl, dass sie uns raus haben wollen. Das zeigt sich darin, dass mein Partner ignoriert wird, wenn man sich dann mal sieht und diese bemerkungen bezüglich der psychischen Erkrankung.

    Es sind halt kleine Sachen, aber vor dieser Sache gab es zumindest von unserer Seite keine Auslöser. Trotz gleichem Haus sehen wir sie fast nie.

  • Vielen Dank für deine ausführliche Beschreibung. Da ich selber Vermieter bin (wenn auch nicht mit Einliegerwohnung), kann ich das schon etwas nachvollziehen. Es muss nicht immer ein bestimmter Vorfall sein, der Auslöser ist. So diverse Dinge können im Laufe der Zeit nerven und dann reicht irgend ein nichtiger Anlass. Bei einer Einliegerwohnung ist halt das Problem, dass man gegenseitig unweigerlich vieles mitbekommt.

    Um auf deine Frage zurück zu kommen. Die schlechte Nachricht ist, dass ein Vermieter einer Einliegerwohnung tatsächlich nach §573a BGB vereinfacht kündigen kann, indem er dafür keinen Grund angeben muss. Und das ist dann auch wirksam, wobei sich die Kündigungsfrist automatisch auf das korrekte Datum verlängert. Das hast du dem Vermieter mitgeteilt, eine weitere Reaktion von ihm ist nicht erforderlich. Die Kündgung gilt dann (sofern sie ansonsten korrekt formuliert ist) unter Einhaltung der korrekten Kündigungsfrist. So ist es laut Gesetzgebung vorgesehen.

    Auch während der Kündigungsfrist muss er Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nachkommen. Du hast diesbezüglich Rechte, wie darkshadow schon erläutert hat. Für die Heizung ist es aber noch zu bald. Die Gerichte gehen meistens von 17° aus, die im Tagesdurchschnitt bei geschlossenem Fenster unterschritten sein müssen, dass ein Mangel vorliegt. Man muss also zwingend Messungen vornehmen, wenn man in dem Punkt gerichtlich irgend was durchsetzen will.

  • Guten Morgen,

    Danke für die Antwort! Vom Sonderkündigungsrecht weiss ich und wir haben den Vermietern (es ist ein Paar) auch bereits den Widerspruch geschickt nach der Sozialklausel.

    Ich finde immer nur, wenn jemanden etwas nervt, dann soll man es sagen. Was mich sehr traurig macht, ist das im Gespräch vom Vermieter betont wurde, dass man uns nicht rausschmeissen möchte. Natürlich war das ja dann gelogen, wenn nur 1 Woch später die Kündigung ins Haus flattert.

    Müsste vom Vermieter wegen des Widerspruchs jetzt noch was kommen oder hwisst es nur warten? Sie hatten in der Kündigung schon gesagt, dass sie eine Fortsetzung im Fall des Widersruchs nicht wollen. Der nächste Schritt wäre dann Räumungsklage von den Vermietern? Wenn ja, wann würden wir beacheid kriegen? Erst zum rechtmässigen Kündigungstermin im Februar?(Kündigung ging ende August ein)

    Ich hatte vor noch einmal ein Schreiben mit Vorschlag zur Fortsetzung zu machen, damit es vielleicht aussergerichtlich geht und auch, um uns rechtlich abzusichern.


    Ach ja, noch ein paar Anmerkungen betreffs der Einstellung der Vermieter:

    - Sie haben ein Anrecht unsere Lebensführung zu bestimmen, weil es ja ihr Haus ist

    - Sie sind der Meinung es ist ihr Recht die Kaution von 3KM zu erhalten, egal was im Vertrag steht (sie denken 3KM ist der gesetzlich festgelehte betrag, nicht die Höchstgrenze)

    - Sie haben sich aus Mitleid für uns als Mieter entschieden und dafür müssen wir Dankbarkeit mit Gehorsam zeigen

    - Er ist laut ihrer Aussage in der Vergangenheit ein Putzvernatiker - kommt bei uns aber mit dreckigen Stiefeln in die Wohnung trotz aufforderung sie auszuziehen

    Ich finde, dass man eben keine Vermieter sein soll, wenn man gleich beleidigt ist, wenn mal freundlich etwas angemerkt wird. Ich wsr in meiner Kommunikation immer freundlich (mein Partner spricht nur wenig Deutsch, was sie aber wussten).

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (21. September 2019 um 09:36) aus folgendem Grund: Beiträge zusammengeführt

  • Widerspruch geschickt nach der Sozialklausel.

    Ach so, nach §574 BGB. Ich dachte, es war wegen der Kündigungsfrist.

    Nun, hier kommt es jetzt darauf an, wie du den Widerspruch genau begründet hast. Aber das können wir hier nicht im Detail besprechen, da dies in die unerlaubte Rechtsberatung gehen würde.

    ist das im Gespräch vom Vermieter betont wurde, dass man uns nicht rausschmeissen möchte.

    Ich kann es für euch natürlich nicht beurteilen, da ich nicht dabei war. Aber möglicherweise wurden Fehler in der Art der Kommunikation gemacht. Daher könnte man versuchen, sich nochmal zusammen zu setzen, an dieser letzten Aussage anknüpfen, und versuchen, irgend eine Einigung zu finden.

    Der nächste Schritt wäre dann Räumungsklage von den Vermietern?

    Richtig. Aber das geht erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, nicht vorher. In diesem Räumungsprozess würde das Gericht dann auch deinen Widerspruch prüfen, um entsprechend entscheiden zu können.

    Vor Ablauf der Kündigungsfrist kann der Vermieter höchstens eine Feststellungsklage machen um bestimmen zu lassen, ob die Kündigung wirksam ist.

    Ich hatte vor noch einmal ein Schreiben mit Vorschlag zur Fortsetzung zu machen

    Ich bin der Meinung, ein Schreiben wird aufgrund der räumlichen Nähe zum Vermieter nicht sinnvoll sein und kein Ergebnis versprechen. Wenn du den Hauch einer Chance siehst, sich mit dem Vermieter gütlich zu einigen, dann meiner Meinung nach ausschließlich persönlich.

  • Hallo,

    Das Problem mit persönlichen Gesprächen ist, dass es keine Belege gibt. Ich kann es ja schlecht heimlich aufzeichnen und ich bezweifle, dass die Vermieter zustimmen.

    Ich habe seit der Kündigung mehrmals das Gespräch gesucht, wurde aber sehr respektlos behandelt und sehr kurz gehalten (vermieter ging einfach weg wenn ich geredet habe, trotz Pause im Moment hat er extra während ich geredet habe die Kettensäge wieder angeschmissen etc.). Ich denke gütig wird es kaum noch gehen. Seit wir auf unserem Recht zur Suszahlung des Erstattungsguthabens bestanden haben, stellen sie bei ziemlich allem was wir sagen und anmerken auf stur, was ich sehr schade finde.

    Nicht als Diskussion, aber als Gründe wurde finanzielle Situation, psychische Erkrankung und schwere einer Ersatzwohnung genannt.

    Oh noch etwas betreffs Nebenkostenabrechnung. Ich habe die alten Abrechnungen nochmal kontrolliert und die Guthaben der letzten Jahre bereits einbehalten ohne es im Folgejahr zu verrechnen. Dass es nicht früher aufgefallen ist, ist natürlich meine Schuld, da ich den Vermietern vertraut habe und da die Abrechnungen keine Nachzahlungen hatten auch nur obetflächlich kontrolliert. Weil die Verjährung erst 2020 ist haben wit diese Beträge per Einschreiben angemahnt (insgesamt um die 420€). Wie hatten hier auch mehrere Versuche gemacht es anders zu regeln, aber es war kein Durchkommen

    Es ist ja nicht so, dass wir partout nicht ausziehen wollen. Wir wollen nur erst eine neue Bleibe und aus gesundheitlichen Gründen haben wir da leider nicht viel Auswahl (grosses Mietshaus ist durch zertifizierte Hyperakusis - Lärmempfindlichkeit - nicht möglich.)

  • Ich habe seit der Kündigung mehrmals das Gespräch gesucht, wurde aber sehr respektlos behandelt und sehr kurz gehalten

    Verstehe. Die Dinge, die du beschreibst deuten dann wirklich darauf hin, dass ein Gesprächsversuch keinen Sinn macht, das scheint aussichtslos.

    Es liegt jetzt einzig und allein an dir, ob du die Sitaution so hinnehmen möchtest aufgrund der angelaufenen Kündigungsfrist, oder ob du deine Rechte durchsetzen möchtest, und wenn es nur dazu ist, dem Vermieter zu zeigen, dass er so nicht mit euch umgehen kann. Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen.

    und die Guthaben der letzten Jahre bereits einbehalten ohne es im Folgejahr zu verrechnen

    Man sollte die übliche Verjährungsfrist beachten. Diese beginnt in der Regel mit dem Erhalt der jeweiligen Abrechnung, weil das Guthaben üblicherweise zu diesem Zeitpunkt fällig ist.

    Wie hatten hier auch mehrere Versuche gemacht es anders zu regeln, aber es war kein Durchkommen

    Das Gesetz bietet in §556b Abs.2 BGB die Möglichkeit, das Guthaben mit der Miete zu verrechnen, also entsprechend weniger Miete zu bezahlen, wenn man das mind. 4 Wochen vorher ankündigt.

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