Hallo. Nachdem mir bereits in einer Frage (Eigentümerwechsel des Miethauses) sehr gut geholfen wurde, habe ich eine weitere zum Mietvertrag.
Ich habe 2008 mit meiner Frau eine 3-Zimmer-Wohnung gemietet. Im Mietvertrag wurde dann auch aufgenommen, daß höchstens 2 Personen in die Mietsache einzi3hen und daß nicht beabsichtigt ist, weitere Personen dazu zu nehmen.
Weihnachten 2013 verstarb meine alleinerziehende Tochter und hinterließ zwei unmündige Kinder, damals 13 und 15 Jahre alt. Wir haben selbsverständlich statt einer Heimunterbringung diese beiden bei uns aufgenommen und darüber den Vermieter informiert. Er hatte nichts dagegen einzuwenden, die Personenzahl wurde dann jeweils in der Nebenkostenabrechnung ordnungsgemäß berücksichtigt. Eine Änderung des Mietvertrages hielt er nicht für notwendig. Im Übrigen läge ja ein berechtigtes Interess nach § 553 BGB vor, eine Überbelegung läge ja auch nicht vor, und er wolle deswegen nicht die Miete erhöhen.
Nun hat die neue Vermieterin dieses bemängelt, denn der inzwischen volljährige Enkelsohn wohnt noch bei uns, geht aber noch voraussichtlich 2 Jahre auf das Gymnasium. Sie möchte jetzt einen neuen Mietvertrag abschließen und die Personenzahl darin ändern. Ich möchte aber keinen neuen Mietvertrag, denn mit der Mietdauer habe ich ja eine Kündigungsfrist von 9 Monaten "erwohnt". Würde dies bei einem Neuvertrag also neu beginnen und die Kündigungsfrist wieder mit 3 Monaten anlaufen?
Wie ich das sehe, möchte die Vermieterin gerne alle 7 Wohnungen leer kriegen und zu weit höherer Miete neu vermieten.