Beiträge von Fruggel

    Hallo,

    könnte es für mich nachteilig auswirken, wenn ich auf mein Recht bestehe und dann z.B. nach Wohnfläche abgerechnet wird?

    Ja, das könnte theroretisch passieren, dass diese Variante für dich ungünstiger kommt. Das kannst du dir aber selber ausrechnen. Du kennst die Gesamtkosten aus der Abrechnung, und du kennst die Gesamtwohnfläche es Hauses. Und damit kannst du rechnen.

    Allerdings kommt dann noch dazu, dass du gemäß §12 der Heizkostenverordnung diese Kosten um 15% kürzen kannst.

    Und die anere Überlegung. Wenn die Kosten im Verhältnis zu deiner Wohnung in vernünftiger Relation ist, also im normalen Rahmen, dass lohnt es nicht doch nicht wirklich, darüber in Streit mit dem Vermieter zu gehen und vielleicht das Verhältnis zu vergiften. Auch so etwas kann man in die Überlegung mit einbeziehen.

    Diese Wohnung stand aber nun recht lange leer, und wurde vor Neuvermietung saniert.

    Wenn diese Wohnung komplett saniert wurde und eure nicht, dass fällt diese Wohnung als Vergleichswohnung raus. Der Gesetzgeber will in dem relevanten Gesetz, dass die Vergleichswohnungen im wahrsten Sinne des Wortes vergleichbar sind. Aus diesem Grund müssen die Wohnungen auch identifizierbar benannt sein, sodass man die Möglichkeit hat, hin zu gehen und sich von der Vergleichbarkeit überzeugen kann.

    Hallo Kontio,

    Was können wir machen ?

    Prüfe die Mieterhöhung. Gehe zu den Vergleichswohnungen hin, klingle dort, und überzeuge dich, dass die Wohnungen auch wirklich vergleichbar sind hinsichtlich Größe und Ausstattung. Das ist wichtig. Von den 3 Wohnungen darf dann nur die Miete mit dem geringsten Betrag heran gezogen werden.

    Die Erhöhung übernimmt das JC unter Garantie nicht

    Das ist nicht unbedingt gesagt. Da die Mieten überall steigen, werden auch die Sätze des Jobcenters angepasst. Frag also konkret nach, ob die erhöhte Miete noch übernommen wird.

    Einen Anwalt aber leider auch nicht

    Du kannst zum Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein holen, wenn man zu wenig Einkommen hat. Dann wird der Anwalt vom Staat bezahlt. Jeder soll jurstische Hilfe bekommen, auch wenn man es sich nicht leisten kann.

    Die Vergleichswohnungen sind im selben Haus, also vom gleichen Vermieter?

    Das ist tatsächlich zulässig. Ein Vermieter darf Vergleichswohnungen aus seinem eigenen Bestand heranziehen. Wichtig ist nur, dass die Miete nicht erst seit kurzem gilt. Ich weiß jetzt nicht wie lang, glaube mind. 1 Jahr.

    Der Flur darf gemeinschaftlich genutzt werden

    Der Flur hat einzig und allein den Zweck, zur Wohnung zu gelangen, nicht mehr oder weniger. Er gehört nicht zur Mietsache so wie es bei der Wohnung der Fall ist. Daher hat man als Mieter darüber keine freie Verfügung.

    Also so einfach ist es dann doch nicht! Oder?

    Richtig, es ist nicht einfach. Denn die Rechtsprechnung ist in dem Thema leider nicht eindeutig. Bei jedem Urteil, das du liest, kommt es auf die individuellen Umstände an. Die jahrelange Duldung kann eventuell als Zustimmung betrachtet werden, muss es aber nicht zwingend. Keiner weiß, wie es das Amtsgericht bei dir am Ort sehen würde. Hier im Forum kann dir daher keine abschließende Antwort für dein Problem gegeben werden, weil das in die unerlaubte Rechtsberatung gehen würde.

    Hallo Kima,

    zur Luftfeuchtigkeit in der Wohnung ist es sehr schwer, was allgemeines zu sagen, weil diese von vielen Faktoren abhängt. Man selber produziert Feuchtigkeit, aber auch Haustiere wenn man welche hat. Jedoch kann es auch vorkommen, dass durch Lüftungsschächte Feuchtigkeit in die Wohnung kommt. Das müßte man sich konkret anschauen bei dir.

    Aktuell, also gerade heute ist die rel. Luftfeuchte überall in Deutschland bei über 90%. Somit ist es zwangsläufig auch in der Wohnung etwas feuchter, auch wenn du lüftest.

    Des Weiteren solltest du wissen, dass die rel. Luftfeuchtigkeit immer von der Temperatur abhängig ist. Wenn du also die Heizung in deiner Wohnung aufdrehst, wirst du sehen, dass die rel. Luftfeuchte sinkt, und das nur allein weil die Luft wärmer wird. Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kühlere. Daher ist es im Winter so sehr wichtig, neben dem Lüften auch ausreichend zu heizen.

    Im Badezimmer ist es immer ein schwieriger Bereich, vor allem wenn es kein Fenster gibt. Du solltest nach dem Duschen/Baden immer mit einem Handtuch die Fliesen trockenwischen, sodass sich kein Schimmel bilden kann. Das ist deine Pflicht, dein mögliches zur Schimmelvermeidung zu tun. Da kann der Vermieter nichts machen, weil es ja beim Duschen normal ist, wenn sich Wasserdampf ablegt.

    Hallo sirion,

    egal was es für Gründe sind, die du andeutest, der Vermieter hat mit diesen Gründen nichts zu tun, er hat sie nicht verursacht. Aus diesem Grund kann man den Vermieter zum Aufhebungsvertrag nicht zwingen. Es wäre eine Möglichkeit, also eine Kulanz von ihm, aber er muss es nicht.

    Etwas anderes kann gelten, wenn man sich duch einen Kündigungsverzicht länger an den Vertrag gebunden hat, was bei dir aber offenbar nicht der Fall ist. Aber den Anspruch auf die 3 Monate Kündigungsfrist hat der Vermieter immer. Denn das will der Gesetzgeber so, dass er Vermieter sich auf das Vertragsende einstellen kann und zur lückenlosen Weitervermietung einen neuen Mieter finden kann.

    Hallo sasspo,

    mit dem Nachmieter wurde ab 1.12. ein Vertrag geschlossen. Somit würde nun der §537 II BGB gelten, wonach du ab dann keine Miete mehr zahlen brauchst.

    Die Aussage des Vermieters, warum du trotzdem weiter zahlen sollst, ist nicht nachvollziehbar. Denn es dürfte den Vermieter ja nichts daran hindern, die Wohnung zum 1.12. an den neuen Mieter zu übergeben, wenn du bis dahin raus bist.

    Ein paar Tage vorher kannst du die Wohnung ja zurück geben, wenn ich dich richtig verstanden habe. Also falls noch Arbeiten zu machen sind, wäre dann noch Zeit.

    Für so eine Situation wie bei dir ist es immer ratsam, dass man mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag macht, sobald ein neuer Mieter gefunden ist. Das vermeidet einige Diskussionen, die später auftreten könnten.

    Nein. Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter den Schaden verursacht haben muss. Und wenn es ein Protokoll beim Einzug gibt, in dem der Mieter bescheinigt hat, dass die Wohnung in Ordnung war, dann wäre der Beweis schon erbracht. Darauf wollte ich hinaus. Als Mieter sollte man also genau hingeschaut haben, wenn man das Protokoll unterschreibt.

    Schön dass darüber so rege diskutiert wird. Doch es ist tatsächlich er Vermieter, der einen Beweis erbringen muss. Das ergibt sich aus §280 I BGB.

    Falls es zum Einzug ein Protokoll gab, dann wäre das hilfreich. Wenn es aber keines gibt, dass ist das zunächst mal positiv für den Mieter, weil der Vermieter es dann schwerer hat nachzuweisen, dass der Schaden bei Einzug noch nicht bestand. Jedoch gibt es noch weitere Möglichkeiten, die auf den konkreten Fall ankommen.

    Hallo,

    optimalerweise sollte der Umfang der Gartenarbeiten im Mietvertrag vereinbart werden. Ist dies nicht detailliert geschehen, kann man davon ausgehen, dass der Mieter nur einfache Pflegearbeiten auszuführen hat, die keiner besonderen Fachkenntnis bedürfen. Darunter fällt Unkraut entfernen, Rasen mähen und ähnliches. Siehe dazu das Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.10.2004, Az. 10 O 70/04.

    Das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern bedarf aber eines größeren Zeitaufwands und auch besonderer Fachkenntnis. Deshalb ist dies dann Vermietersache.

    Ob dir die Kosten auferlegt werden können, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Hierbei müssen die Gartenarbeiten nicht explizit benannt sein. Es genügt eine allgemeine Formulierung, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat. Denn damit sind dann automatisch alle Kosten laut der Betriebskostenverordnung gemeint.

    ich hatte dich fruggel jetzt so verstanden, dass die gar nicht auf mich als Mieter umgelegt werden dürfen.

    Da hast du mich richtig verstanden. Der Kauf der Geräte ist nicht umlagefähig, und die Miete der Geräte ist lediglich ein Ersatz für die Anchaffung durch den Vermieter. Es ist daher nicht im Sinne der Betriebskostenverordnung, wenn der Vermieter das so umgehen könnte.

    damit ich für die Argumentation was in der Hand habe?

    Du solltest bei der Belegeinsicht nicht zu argumentieren anfangen. Das führt nur zu Endlosdiskussionen und wird kein Ergebnis haben. Treffe bei der Belegeinsicht nur die Feststellungen. Wenn dir ein Beleg unklar ist, fotografiere ihn ab. Lass dir auch den Tätigkeitsbericht des Hausmeisters zeigen, sodass du weißt, was dieser gemacht hat.

    Im Anschluss schreibst du dann einen Brief mit den Einwendungen. Der Vermieter kann dann dazu Stellung nehmen, wenn er meint, dass seine Abrechnung korrekt ist.

    Hallo regenbogen,

    es kann eventuell möglich sein, dass vielleicht ein gegenseitiger Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde. Das würde zur Folge haben, dass eine ordentliche Kündigung jetzt noch nicht möglich wäre. Ist das nicht der Fall, kann man als Mieter immer mit der üblichen Frist von 3 Monaten kündigen.

    Heißt das, dass ich raus aus der Sache bin?

    Das können und dürfen wir hier nicht beurteilen. Wir können hier nur allgemeine Informationen geben über die bestehenden Rechtsnormen.

    Was für dich aber allgemein gesagt zum Nachteil ist, dass beim Einzug nicht die bestehenden Beschädigungen dokumentiert wurden. Das ist ein Versäumnis, das es für dich jetzt vielleicht schwieriger machen könnte.

    Letztendlich solltest du jetzt erst mal abwarten, was der Vermieter von dir vorwirft, was er also an Schadenersatz von dir haben möchte und warum. Vielleicht nimmt er die Wohnung ja so ab wie sie ist, dann brauchst du dir keine weiteren Gedanken mehr machen.

    Im Badezimmer hatte das Waschbecken schon bei meinem Einzug einen Riss

    Riss ist nicht gleich Riss. Es kommt auf die Ursache an. Es gibt Spannungsrisse, die völlig ohne Einwirkung entstehen und man somit als Mieter kein Verschulden hat. Der Vermieter hätte das Verschulden nachzuweisen. Aber selbst wenn man als Mieter die Kosten für Ersatz leisten muss, dann immer nur den Zeitwert, niemals den Neuwert.

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