Ich bin Mieter uind habe das alleinige Nutzungsrecht des Gartens. Laut Mietvertrag bin ich für die Gartenpflege verantwortlich. Hier heißt es nur, dass ich diese im "allgemein üblichen Umfang zu pflegen hätte". Mein Vermieter fordert nun von mir Bäume, Hecken und Sträucher im Garten zuzuschneiden, ansonsten würde dies von einer externen Firma erledigt und über die Nebenkosten abgerechnet. Solche Kosten sind bislang nicht in alten Nebenkostenabrechnungen aufgeführt. Da die o.g. Tätigkeiten nicht explizit im Mievertrag aufgeführt sind diese Aufgabe des Vermieters !? Könnte der Vermieter, für die aktuelle Abrechnungspersiode, die Kosten für diese Arbeiten auf mich umlegen oder muss er dies erst ankündigen für die nächste Abrechnungspersiode?
Vielen Danke Vorab!
MfG
Zerstoerer